Arbeitslosengeld nach Teilzeit
Hallo, ich habe eine Frage, wenn jemand Teilzeit (30 h / Woche) gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, aber 38,5 h arbeiten könnte, bekommt er dann das Arbeitslosengeld der vorherigen Stelle i.H.v. einer 38,5 h /Woche ausgehend oder das einer 30 h Stelle ausgehend. Weitere Frage ist, wenn die Person dann wieder nur 30 h / Woche arbeiten möchte, wird dann das von dem Arbeitslosengeld abgezogen (also nur 3/4 % der vorher bereits besetzen Stelle)? Um es zu vereinfachen: Wird immer 67% einer Volzeitstelle gezahlt oder 67% einer Teilzeitstelle? Danke für Antworten.
5 Antworten
ALG richtet sich nach der durchschnittlichen Höhe der letzten 12 (?) Entgelte. Wenn das Gehalt niedriger war (jetzt egal ob wegen Teilzeit oder weil es einfach ein schlechter Verdienst ist), ist das ALG auch entsprechend geringer.
Danke!
Arbeitslosengeld wird aus deinem Einkommen in den letzten 6(?) Monaten berechnet! In deinem Fall sind es 67 % der Teilzeitstelle!
So stimmt es nicht ganz! Ist man nach einer Teilzeitbeschäftigung arbeitslos geworden, ist aber bereit Vollzeit zu arbeiten, wird für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgeld zugrunde gelegt. Das fiktive Arbeitsentgeld richtet sich nach der Beschäftigung, für die Sie in erster Linie geeignet sind, und der dazugehörigen Qualifikationsstufe. Um es zu vereinfachen: werden in diesem Fall 67% einer Vollzeitstelle gezahlt. (Das weißt nicht jeder und die Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sind nicht verpflichtet es jedem zu erläutern). Wenn man dann eine Vollzeit Arbeitstelle vermittelt bekommt und kann dann trotzdem nicht Vollzeit arbeiten, weil z.B: die Oma nicht mehr auf die Kinder aufpassen kann, weil es Ihr inzwischen gesundheitlich nicht gut geht, muss mann die Differenz vom ALG nicht ausgleichen. So war es mindestens bei mir.
War denn deine Beschäftigung "freiwillig" nur in Teilzeit oder aufgrund zwingender Umstände (z.B. Kinderbetreuung)?
Danke!
Es geht nach deinem Einkommen , also du hast nur 30 Stunden gearbeitet also bekommst du auch nur die Prozente auf das was du ibei 30 Stunden Arbeit verdient hast.
Arbeitslosengeld gibt es immer erst, wenn Du ein ganzes Jahr durchgehend beschäftigt warst.Da ist es auch egal, ob Teilzeitbeschäftigt oder Vollzeitbeschäftigt. Es wird nach Deinem Lohn berechnet, den Du in dem Jahr erhalten hast. Ist aber noch kein Jahr voll, so fällt es nicht unter Arbeitslosengeld.