Existenzgründungszuschuss wird wann gezahlt?
Hallo, ich gründe zum 01.04.2011. Da ich erst seit 28.02. arbeitslos bin war ich letzte Woche bei der ALG 1 Berechnung. zu meiner Frage ob der Gründungszuschuss wie das Arbeitslosengeld nachträglich gezahlt wird konnte mir der Sachbearbeiter keine klare Antwort geben. Könnt Ihr mir evtl. sagen ob ich den 1. Existenzgründungszuschuss zum 01.05 also rückwirkend erhalte oder im Vorraus zum 01.04. da ich planen muss wäre das ne super Information. Danke für Eure Mühe
3 Antworten
Also, leider werden hier wieder ganz viele Halbweisheiten veröffentlich, was echt gefährlich ist
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Der Gründungszuschuss wird immer zum Gründungstermin gezahlt und zwar rückwirkend, frühestens 1 Monat nach Antragstellung.
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Wer also zum 10.05. gründet, erhält seinen GZ das erste mal am 10.06. und fortlaufend immer zum 10.
Reicht man aber die Anträge zu spät ein, verschiebt sich der erste Auszahlungszeitpunkt entsprechend
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In Deinem Fall bedeutet dies: letztes ALG I zum 31.03. (für März) erster GZ zum 01.05. (für April)
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im übrigen muss der Antrag vor Aufnahme der Selbständigkeit gestellt sein, es ist schlichtweg unwahr, dass der Antrag vor Aufnahme bereits bewilligt sein muss, da es sich bei dem GZ um eine Leistung mit Rechtsanspruch handelt - im übrigen gilt der Empfang der Antragsunterlagen als "mündliche Antragstellung"
Hauptsache, Du hast die Anträge rechtzeitig vor irgendwelchen Gründungsaktivitäten gestellt, damit Du überhaupt was bekommst...
Da in den Unterlagen immer steht "in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes" oder so ähnlich, würde ich annehmen, daß es in Fortsetzung des ALGI gezahlt wird, also auch zum selben Termin.
Der Gründungszuschußantrag muß auch vor der Gründung genehmigt sein!
Ich weiß genau, was Du meinst. Genauer habe ich es aber auch noch nicht rausbekommen. Und da man wirklich nirgends was über den Zahlungstermin findet, nehme ich mal an, daß die deshalb auch auf Deinem Amt drumherum reden.
Notfalls mußt Du einen Antrag auf Vorschuß stellen.
Danke jedenfalls für deine Mühen-Grüße
Hallo, als Existenzgründungsberaterin habe ich reichlich Erfahrung mit diesem Thema. Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, dazu reicht die Aushändigung des Antrages auf Gründungszuschuss mit einem Datums-Vermerk der Agentur. Der Antrag muss vor der Gründung keineswegs bereits bewilligt sein, ich hatte sogar einen Fall, wo er erst nach der Gründung bei der Agentur eingereicht wurde (aber vorher gestellt, also ausgehändigt wurde!!!). Wenn die Voraussetzungen gegeben sind (Rest-Anspruch am Gründungstermin auf ALG 1 mindestens noch für 90 Tage, Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung, Vollzeit-Selbständigkeit) gibt es derzeit noch einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss,sodass mit einer Bewilligung zu rechnen ist. Es ist zutreffend, dass die erste Zahlung einen Monat nach der Gründung erfolgt. Die Krankenkassen kassieren den Beitrag immer zum 15. des Folgemonats, für April also zum 15.05. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Hallo workislife, darf ich dir mal ein paar Existenzgründer-Fragen stellen? bitte melde dich,wenn ja,unter "pe7bick@yahoo.de"bei mir. Danke :-) Petra
Hallo, ja klar der ALG Antrag ist durch und bewilligt. Gewerbeanmeldung liegt zum 01.04.vor, aber was ich meine wenn die AfA den Gründungszuschuss erts zum 01.05. zahlt was ist dann z.B. mit der priv. Versicherung und so , dafür ist der ja gedacht: