Während der Ausbildung in einen anderen Betrieb wechseln, Kündigungsgrund?
Hallo,
Ich habe jetzt eine Ausbildung bei einem Möbelhaus angefangen und fühle mich ehrlich gesagt die ersten 3 Tage nicht wirklich wohl.. Zuerst mache ich eine verkürzte Einzelhandelsausbildung (2 Jahre) und danach den Handelsfachwirt (1Jahr).
Ich muss sagen, dass der Umgang mit Kunden im Zusammenhang mit Möbeln, Polster usw. überhaupt nicht meine Welt ist.
Deswegen wollte ich fragen, ob es laut Vertrag auch so genehmigt ist, sich heimlich bei einer anderen Firma zu bewerben (für dieselbe Ausbildung)?
Die Arbeitszeiten sind auch nicht mein Fall. Von 11 Uhr bis 20:00 Uhr.. Und dann auch noch nicht mal jeden Samstag frei :-(
Das wird mir zwar in einem anderen Betrieb auch so gehen, jedoch würde ich dann eher darauf achten, eine Filiale zu finden, die näher zu meinem Lebensgefährten ist. Des Weiteren kann ich mir gut vorstellen, dass mir der Umgang mit Lebensmitteln und Co. viel besser gefallen würde.
Ich wollte also für dieses Jahr sogenannte Last Minute Angebote nutzen, um mich bei diesen Firmen bewerben zu können. Wären diese ganzen Aufzählungen, die ich genannt habe möglich?
8 Antworten
Falls du in der Probezeit bist, ist dies kein Problem, dort kannst du jederzeit aufhören und den Betrieb und/oder die Ausbildung wechseln, ohne einen Grund angeben zu müssen. In der Zeit kannst du jederzeit mündlich Kündigen.
Falls du nicht mehr in der Probezeit bist, würde ich mich einfach bewerben. Du musst ja niemanden davon erzählen.
So lange du nichts in der Hand hast, würde ich meine jetzige Ausbildungsstelle behalten, denn eine abgebrochene Berufsausbildung ist für zukünftige Ausbildung ein echter Killer! Das liest sich im Lebenslauf genauso schlecht, wie eine Gefängnisstrafe.
Falls du eine neue Ausbildung oder neuen Betrieb finden solltest und du die Sicherheit hast, dass diese dich übernehmen, würde ich meine jetzige Ausbildung schriftlich kündigen. Dort müsstest du eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben.
Ich würde mich an deiner Stelle auch mit meiner Handelskammer in Kontakt kommen. Dort hast du ein zuständigen Betreuer, der dir sicher helfen kann. Der wird dir Tipps geben und dich über die restlichen Hürden usw. genauestens informieren, ist halt sein Beruf :-)
Ausbildungsbetreuer
Genau, Ausbildungsberater. Du hast einen Berater bei der Handwerkskammer, der ausschließlich nur für deinen Ausbildungsgang zuständig ist und dir bei ALLEN Themen, rund um deinen Ausbildungsgang helfen kann.
@Berlin201699:
In der Zeit kannst du jederzeit mündlich Kündigen.
Diese Aussage ist nicht richtig!
Kündigungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.Siehe dazu § 22 Abs.:3 BBiG.
Hm, ... ich habe damals in zwei Ausbildungen während der Probezeit mündlich gekündigt und nachdem ich es damals meinen Meister und Geschäftsführer in einen Gespräch gesagt habe, brauchte ich am nächsten Tag nicht mehr kommen :-)))
Sorry - aber man war evtl. froh, dich so einfach loszuwerden.;-)
Naja, du hast ja sowas wie ne Probezeit, während dieser können beide Seiten mit einer sehr kurzen Frist (in der Ausbildung gibt es soweit ich weiß gar keine... Also fristlos) kündigen. Von daher: wenn du was neues findest, ist es in der Probezeit problemlos möglich..
Aber: Sicher, dass es wo anders besser ist? Also ich weiß ja nicht... Aber nach 3 Tagen ist das schon krass, schon wechseln zu wollen... Du hattest ja nicht mal Zeit, dir das Unternehmen richtig anzuschauen!
Mal davon abgesehen, dass man im Lebensmittel-Bereich teilweise noch länger als 20 Uhr arbeitet. Da gibts ja Läden, die haben bis 22 oder sogar 24 Uhr auf! Das wird also auch nicht besser...
Und: Erlaubt hin oder her... Du weiß nie, ob die Chefs sich kennen. Stell dir vor, der Chef eines Unternehmens ist mit deinem Vorgesetzten befreundet... Dann kriegt dein jetziger Chef mit, dass du dich anderweitig bewirbst und wenns dumm läuft, kriegst du dann ne Kündigung (Probezeit... geht also problemlos...) und dann stehst ohne Arbeit da...
Also ich würde es mir echt zweimal überlegen...
Ich verstehe nicht ganz: Du möchtest du Ausbildung nicht weiterführen weil du nach 3 Tagen bemerkt hast, dass der Umgang mit Kunden im Zusammenhang mit Möbeln nicht deine Welt und möchtest dich für dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb bewerben? In einem anderen Betrieb hast du auch mit Kunden zu tun, in einem anderen Betrieb hast du im Einzelhandel sehr ähnliche Arbeitszeiten und natürlich hat man da nicht jeden Samstag frei. Die Frage ist, warum bewirbst du dich da überhaupt hin um nach 3 Tagen die Ausbildung zu schmeißen? Am Anfang ist es nie einfach, für niemanden. Der Hauptaugenmerk scheint nicht die Ausbildung zu sein sondern nur der Punkt näher an deinem Freund dran zu wohnen.
Du hast einen Lehrvertrag bekommen, lies dir den durch und dann weißt du auch zu welchen Bedingungen du den Lehrvertrag lösen kannst. Im Normalfall hast du eine Probezeit in der du jederzeit kündigen kannst, solltest du minderjährig sein braucht es das Einverständnis der Eltern
Es ist logisch, dass du nach drei Tagen noch keine Kunden im Möbelbereich zufriedenstellend beraten kannst.
Um das zu ermöglichen, machst du ja eine Ausbildung.
Abgesehen davon sollte in deinem Arbeitsvertrag die gesetzlich vorgegebene Probezeit von mindestens einem Monat und höchstens vier Monaten vereinbart sein.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich.(§ 22 Abs.:1 Berufsbildungsgesetz BBiG)
Beachte aber, das die Kündigung schriftlich erfolgen muss, die elktronische form ist nicht zulässig.
Ist das Kündigen während der Probezeit bei Azubis so anders als bei ausgelernten, die einen neuen Job antreten? Normalerweise kann man doch während der Probezeit jederzeit, aber mit einer Frist von 2 Wochen (zum 15. oder zum Letzten eines Monats?) kündigen, oder nicht?
Und Azubis dürfen das von heute auf morgen?
Richtig,für Azubis gelten andere Regeln, als für "normale" Arbeitnehmer. Deshalb habe ich auch den entsprechenden Paragraphen angegeben:
(§ 22 Abs.:1 Berufsbildungsgesetz BBiG)
Du wusstest doch sicher schon vorher welche Arbeitszeiten auf dich zukommen ? Und das Möbel nicht dien Fall sind ?
Warum hast du die Stelle dann erst angetreten ?
Dennoch kannst du kündigen. Du hast sicher eine Probezeit.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html#Kündigungsfrist und Probezeit
Kündigung in der ProbezeitWährend der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne
Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen. Bevor der Azubi
die Kündigung ausspricht, sollte er sich folgendes überlegen:
-
Stören dich Dinge, mit denen de auch in anderen Ausbildungen
rechnen musst, wie zum Beispiel die 40-Stunden-Woche? Wie ist die Qualität der
Ausbildung?
(Test: Checkpoint Ausbildung)
Wenn der Grund für die Kündigung das Betriebsklima (Test:
Betriebsklima) ist: Wie stehen die Chancen, dass sich hier noch etwas
ändert?
Ist es der Betrieb oder der Beruf, der zu Unzufriedenheit
führt?
Brauchst du vielleicht noch eine längere Eingewöhnungszeit?
Hast du nach der Kündigung eine gute Alternative?
Vielen Dank. Wie lautet denn der Berater ?