Einstellung einer unqualifizierten person?

5 Antworten

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Der Arbeitnehmer schuldet nach dem Arbeitsvertrag seine Arbeitskraft und seine Zeit: Das bedeutet, er muss zu den vereinbarten Zeiten am Arbeitsplatz sein und die ihm zugewiesenen Tätigkeiten machen.

Dabei schuldet er aber KEINEN Erfolg: Es müssen also in der Regel nur die angewiesenen Tätigkeiten ausgeführt werden. Dabei darf sich der Arbeitgeber zwar ungeschickt anstellen, aber er darf nicht die Arbeit verweigern (Stichwort: Das kann ich nicht, das mach ich nicht)

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer entsprechend seiner Fähigkeiten in die Arbeit einzuweisen und anzuleiten.

Der Arbeitgeber muss, weil kein Erfolg geschuldet wird, auch das vereinbarte Entgelt bezahlen. Das Geld darf der Person also nicht verweigert werden, weil sie den Job nicht wie gewünscht macht.

Gegebenenfalls muss das Geld dann eben beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. Hierfür kann die Person Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung hat, die das Arbeitsrecht übernimmt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

Können sie der person geld verweigern

Nein, das können sie nur bei einer Arbeitsverweigerung. Ansonsten ist es halt das Pech des Unternehmens, wenn eine Person eingestellt wird, die absolut keine Ahnung hat.

Kommt drauf an. Grundsätzlich bietest du deine Arbeitskraft an, womit und wie der AG dich dann beschäftigt, ist sein Problem. Dann war es die Fehleinschätzung von Seiten des AG und seine Auswahl nicht die Beste. Es wäre also denkbar, dass der Kandidat die Probezeit nicht übersteht.

Die Theorie hat nur dann einen Haken, wenn du zB Zeugnisse beschönigt oder im Vorstellungsgespräch gelogen hast. Berechtigt bei Nachweisbarkeit zur außerordentlichen Kündigung.

Ein Aufhebungsvertrag führt meines Wissens zur Sperre, also müsstest du die Kündigungsfrist schon überbrücken.

Unwahrscheinlich das jemand nach "sehr kurzer Zeit" kündigt. Es gibt kaum Arbeitsstellen ohne Probezeit. Innerhalb der Probzeit kann man den Vertrag beiderseits auflösen aber nicht kündigen (es gibt keine Kündigungsfrist).

Wenn ein Betrieb jemanden anstellt ohne Qualifikation war dem Betrieb klar worauf er sich einlässt und der betreffenden Person war klar wie die Stellenbeschreibung aussah und was gefordert ist.

PeterSchu  06.08.2019, 19:11

„Innerhalb der Probzeit kann man den Vertrag beiderseits auflösen aber nicht kündigen (es gibt keine Kündigungsfrist.)“

Was ist das für ne seltsame Aussage? Selbstverständlich ist das eine Kündigung und selbstverständlich gibt es eine Kündigungsfrist von in der Regel 14 Tagen.

facebookx3loveu 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:07

Naja, „aufgegeben“ wurde nach 3 tagen, kann der vertrag dann einfach aufgelöst werden oder wie gehts dann weiter? Danke schonmal

ChristianLE  06.08.2019, 17:28
Innerhalb der Probzeit kann man den Vertrag beiderseits auflösen aber nicht kündigen (es gibt keine Kündigungsfrist).

Nein, während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.

Fristlos ist eine Kündigung in der Probezeit nur bei Ausbildungsverhältnissen.

Warum sollte eine Firma so etwas tun? Wenn von vornherein klar ist, dass die Person die Aufgabe nicht bewältigen kann, macht es keinen Sinn, trotzdem Geld dafür zu bezahlen. Das klingt sehr hanebüchen. Dazu kommt, dass diese Person zunächst eine Probezeit haben sollten, d.h. die Kündigungsfrist ist sehr kurz.

PeterSchu  06.08.2019, 19:14

Das Geld muss sie aber bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen. In der Regel zwei Wochen

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Beitragsersteller
 06.08.2019, 17:31

Haben sie dennoch gemacht, sonst würde ich die frage ja nicht stellen :) & die probezeit geht 14 tage bis zum ende des monats, dh wenn anfang des monats gekündigt wird, endet sie erst am Ende des monats - rechtswidrig?