Wird der Arbeitgeber von der Polizei informiert wenn man wiederholt Opfer einer Straftat (Gewaltverbrechen) wurde?
4 Antworten
Wie kommst du auf die Idee? Um welche Art Verbrechen handelt es sich? Warum sollte der Arbeitgeber etwas damit zu tun haben? Die Polizei kümmert sich nicht um die Opfer, wenn sie nicht auch mit tatverdächtig sind. Es ist sehr schwer, diese Frage zu beantworten ohne die genauen Umstände zu kennen. Vielleicht wendest du dich mit deiner Frage lieber an einen Anwalt oder eine Sozialarbeiterin, die haben Erfahrung mit solchen Dingen. Viel Glück!
Eigentlich erstmal nicht, zumindest nicht unaufgefordert. Es sei denn, die Information ist aus irgend einem Grund für den Arbeitgeber sehr wichtig (z.B. wenn das Gewaltverbrechen im Arbeitsumfeld stattfand, dann muss schon wegen der Aufklärung der AG mit eingezogen werden).
Grüß dich,
nein machen wir nicht. Dem Arbeitgeber geht sowas nichts an, wenn du willst, dass er was erfährt, musst dus ihm selber sagen. Was anderes wäre es, wenn du selbst Täter wärst und es relevant für deinen Arbeitsbereich wäre. Beste Beispiel: Du vergehst dich an Minderjährigen in deiner Freizeit und arbeitest im Kindergarten...
Nicht bei zivilen Arbeitgebern, aber wenn du bei der Bundeswehr oder Polizei bist, können die Interessen da schon anders liegen.