Bei Polizei erkundigen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das fällt unter den Datenschutz.

fantasiename924 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 07:03

Ich meinte, wenn ich eine Anzeige erstatten möchte.

extrapilot351  13.07.2018, 07:04
@fantasiename924

Du möchtest wissen ob ein Straftatbestand vorliegt?

fantasiename924 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 07:05
@extrapilot351

Richtig, wusste nicht wie ich es formulieren kann. ^^

extrapilot351  13.07.2018, 07:06
@fantasiename924

Da kannst Du schon mal fragen ob es sich in einem Fall über eine Straftat handelt.

fantasiename924 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 07:06
@extrapilot351

Danke dir. :)

Deine Frage ist so gestellt, dass nicht ganz klar wird, was gemeint ist.

1) Es könnte bedeuten, dass du ein hypothetisches Szenario schildern möchtest, und dann dazu wissen möchtest, ob es sich bei der geschilderten Tat um eine Straftat handeln würde.

Dazu kann man sagen: Die Polizei ist keine Rechtsauskunftsstelle. Polizisten sind keine Volljuristen. Es kommt etwas darauf an, was für eine Frage genau es ist, die man stellen möchte, wie schwierig also der Sachverhalt zu beurteilen ist, und ob die Polizei gerade Zeit hat, sich damit zu befassen.

2) Es könnte bedeuten, dass du bei einem Verdacht, dass eine Straftat stattgefunden hat, gerne wissen möchtest, ob diese Tat wirklich geschehen ist, und ob die Beobachtung, die du gemacht hast, sich auf eine Straftat bezog.

Beispiel: Du beobachtest, dass zwei Männer ganz schnell aus einer Bank herauskommen und in eine Richtung rennen. Du wunderst dich und bist einfach neugierig, was da wohl passiert sein könnte. Am nächsten Tag gehst du zur Polizei und fragst: War da gestern ein Banküberfall?

Dazu kann man sagen: Die Polizei ist keine Auskunftei und keine Zeitung. Sie könnte höchstens an dir als einem Zeugen interessiert sein, der eine Täterbeschreibung liefern kann.

3) Es könnte sein, dass du jemanden bei etwas beobachtet hast, was du nicht in Ordnung fandest. Du würdest die Tat gerne melden, weißt aber nicht, ob es sich dabei um eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder doch vielleicht um eine legale Handlungsweise gehandelt hat.

Dann kannst du gerne zur Polizei hingehen und den Vorfall zur Anzeige bringen. Vielleicht wird die Polizei dir auch erläutern können, ob es eine Straftat gewesen ist, wenn es so geschehen ist, wie du es schilderst. Aber es ist nicht garantiert, ob du dazu eine Auskunft bekommen wirst. Manchmal hängt es auch von näheren Umständen ab, die noch ermittelt werden müssen.

Dann gehst Du hin und trägst Dein Anliegen persönlich vor. Die Polizei weiß in der Regel schon, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was willst Du wissen, ob Du eine begangen hast die zur Anzeige kam ?

Wenn dem so sein sollte, warte ab, Du wirst es erfahren. In diesem Fall würdest Du zu solch einem Vorgang gehört werden.

Rechtsberatung gibt es beim Anwalt.