Hat das Opfer Recht, den Namen eines Täters zu erfahren?
Hallo, Ich habe bei einer Straftat hier in meinem Ort, Hinweise auf die Ergreifung des Täters gegeben & bekomme deshalb eine Belohnung (Versuchter Mord, Schwerer Raub). Leider weiß niemand zu 100% den Namen eines der beiden Täters bzw. beide Namen der Täter, ich bin mir aber sicher, dass ich den richtigen Namen als Hinweis gegenen hab. Meine Frage ist deshalb, ob das Opfer das Recht hat? Wenn nicht, wer kann dan den vollen Namen erfahren bzw. wann wird man den auf jeden Fall erfahren?
5 Antworten
... es wird etwaige Forderungen durchsetzen wollen und dies geht nur mit ladungsfähiger Anschrift.
Schonmal was von Datenschutz gehört?? Der Täter wird, wenn er gefasst wird zur Rechenschaft gezogen. Alles weitere hat das Opfer nicht zu interessieren!
ja, wenn es sich um denjenigen handelt den ich genannt habe
Du kriegst ja die Belohnung - hast Du zumindest geschrieben!?
Und klar interessiert das Opfer wie beide mit vollen Namen heißen, eben wegen der Belohnung, damit mir diese auch zusteht. Bin ja mit dem Opfer bzw. der Familie in Kontakt
Die Tatverdächtigen wurden schon gefasst und sitzen seit 4 Wochen in U-Haft
Als Nebenkläger wird der RA des Opfers diesem die rechtlich zulässigen Informationen geben.
Die Belohnung bekommst du nur dann wenn dein hinweis nachweislich zur ergreifung des Täters geführt hat. Das Opfer erfährt den Namen des Täters spätestens bei der Gerichtsverhandlung !
Das Opfer erfährt den Namen des Täters auf jeden Fall, spätestens bei der Hauptverhandlung in der Sache. Da erfahren ihn auch alle anderen.
Das Opfer kann auch die "Nebenklage" nach § 395 StPO beantragen. Dann hat er schon vorher Akteneinsicht.