Darf die Polizei dem Arbeitgeber mitteilen das man ein Fahrverbot bekommt oder hat?
Darf die Polizei dem Arbeitgeber mitteilen das man ein Fahrverbot bekommt oder hat? Ist dies nicht Datenschutz. Oder ist die Polizei dazu berechtigt?
6 Antworten
Nein, das darf die Polizei aus Datenschutzgründen nicht ! Wenn der Mitarbeiter einen Firmenwagen fährt und den Führerschein verloren hat, muss er das seinem AG melden. In unserer Firma wurde das so gehandhabt, dass jeder der ein Firmenfahrzeug fährt, jährlich seinen Führerschein vorlegen musste. Dieser wurde kopiert und in der Personalakte hinterlegt. Damit sichert sich auch der AG ab. Meldet ein Mitarbeiter den Führerscheinverlust seinem AG nicht und fährt trotzdem mit dem Firmenwagen ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Es gibt im Gesetz keine Vorschrift, nach der die Polizei den Arbeitgeber von einem Fahrverbot oder Entzug der FE zu informieren hat. Da der Arbeitgeber meist Halter des Geschäftwagens ist, wäre eine Info zwar wünschenswert, da er sonst auch einen Straftatbestand erfüllen würde, wenn sein Arbeitnehmer ohne FE fährt. Diese Info von Seiten der Polizei ist leider unzulässig. Der Arbeitgeber ist also in der Pflicht, zu prüfen, ob seine Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzen.
Die Polizei meldet das normalerweise nicht an den Arbeitgeber. Ausnahme: Die Polizei weiß, dass Du einen Dienstwagen fährst oder Berufskraftfahrer bist und Du Deinem Arbeitgeber das Fahrverbot womöglich verheimlichst. Hat ein Kollege von mir mal gemacht. Meine Firma durfte dann 10.000 Euro blechen.
Ach ja und der Kollege durfte ein halbes Jahr zu Fuß gehen, zusätzlich zu dem Monat den er schon hatte.
Natürlich ist das Datenschutz. Dein Arbeitgeber hat nix mit deinen Privaten Problemen zu tun.
Du würdest ja auch keinen Bescheid bekommen wenn der AG seinen Führerschein abgeben muss.
Das darf sie ich hab bri polizei praktikum gemacht die meinten ansagen dürfen sie und deinen namen sagen nur nicht konto nummer und solche sachen