Wenn vor Gericht der einzige Zeuge eine Aussage macht, der Täter dazu schweigt, wird die Anklage dann wegen Mangel an Beweisen fallen gelassen?
Hallo.
Wenn eine Straftat begangen wird, wo es nur ein Opfer, und auch nur einen Zeugen gibt, und die Täter zu zweit waren, und vor vor Gericht schweigen, der Zeuge aber eine Aussage macht, kann dann wegen fehlenden Beweisen die Anklage fallengelassen werden, weil die Täter nichts zugegeben, oder abstreiten?
Oder muss der Täter ebenfalls eine Aussage machen, die gegen den Zeugen spricht, damit es fallen gelassen wird wegen Mangel an beweisen?
11 Antworten
oO, Du meinst also das perfekte Verbrechen erfunden zu haben? Immer nur ein Opfer und zwei Täter, die sich dann gegenseitig ein Alibi geben? Ein Zeugenaussage wird vor Gericht bewertet und anhand sonstiger Indizien und Beweise betrachtet, dadurch gehört dann auch viel mehr als nur ein, ich war es nicht, und der Zeuge wird unglaubwürdig, natürlich wird im Zweifel für den Angeklagten entschieden, aber das geht nicht immer und ständig gut.
Vor Gericht gilt die freie Beweiswürdigung. Das heisst, der bzw. die Richter werden sich alles anhören und anschauen. Dann werden sie überlegen, welche Aussage die Glaubhafteste ist, welche die Schlüssigste ist und welche sich mit allen anderen Aspekten des Falles deckt.
Danach werden sie ihr Urteil fällen.
Du darfst aber davon ausgehen, dass ein Angeklagter, der angeschuldigt wird und sich nicht zur Sache äussert, also letztlich sich auch nicht verteidigt im Regelfall schuldig gesprochen wird, denn die Aussage des Opfers ist in jedem Fall ein Beweis.
Ein Beschuldigter muss sich nicht zu den Vorwürfen äussern. Er darf auch etwas dazu sagen, er darf sogar lügen. Genau deswegen ist aber auch die Aussage des Beschuldigten nicht viel wert.
Da die Täter prozessrechtlich sich nicht selber belasten müssen und sogar das recht haben, die Unwahrheit zu sagen, ist es völlig unerheblich, ob die Schweigen oder reden wie ein Wasserfall.
Ansonsten reicht auch schon eine Zeugenaussage, wenn die glaubwürdig ist, um die Täter zu überführen.
Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit des einzigen Zeugens und etwaiger Indizien.
Es dürfte eine schwierige Situation sein, aber u. U. reicht die Aussage des Opfers für die Verurteilung.
Kommt sehr auf die Tatumstände an.
"Aussage gegen Aussage" stimmt da nicht. Der Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet, der Angeklagte darf Lügen, dass sich die Balken biegen.
Wessen Aussage wird also im Zweifelsfall höheres Gewicht haben?