Darf die Polizei bei einer Straftat Bankdaten abfragen?
Angenommen ein Mann uberfällt wen und stiehlt ihm sein Handy. Das Opfer hat aber kurz vorher noch gesehen, dass der Täter Geld an einem Geldautomaten abgehoben. Darf nun die Polizei die Bank kontaktieren und die Daten des Täters abfragen oder darf die Bank diese Daten nicht herrausgeben?
8 Antworten
erstmal wird die polizei bei der bank nachfragen, ob sie das überwchungungsvideo sehen darf, um zu sehen, ob deinen aussage stimmt.
dann erst kann die staatsanwaltschaft die daten des mannes anfordern.
Klar, das darf die Polizei. Da gibt es sogar noch ein Foto "gratis" dazu.
Übrigens - auch wenn die Banken sich gerne darauf berufen, ein Bankgeheimnis gibt es NICHT (zumindest in Deutschland).
Was hier diskutiert wird hat doch mit einem Bankgeheimnis rein gar nichts zu tun. Die Bank soll Überwachungsbänder rausrücken bzw, mitteilen wer in einem bestimmten Zeitraum einen Bankautomaten bedient hat.
Das Gleiche wäre doch wenn ein Arzt zufällig Zeuge einer Straftat wird, dann kann er sich nicht auf die Schweigepflicht berufen. Ähnliches gilt auch uneingeschränkt für den Pfarrer, der sich auch nicht auf das Beichtgeheimnis berufen kann.
Also gibt's sowas wie ein Bankgeheimnis garmicht?
Jein.
Das deutsche Bankgeheimnis ist im Gegensatz zu anderen Staaten nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es wird allerdings sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung als bestehend vorausgesetzt und wegen der langen Übung – seit dem Jahr 1619 – als vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht anerkannt.[
Um das Bild vom Täter beim Bankomaten zu sehen darf Polizei Bank kontaktieren. Aber erst mit Beschluss Bild auch verwerten und an sich nehmen Zwecks Beweis.
Doch, die Bank darf und wird diese Daten herausgeben. Nur darf sie (auch die Polizei nicht ohne weiteres) nicht das Bild veröffentlichen.
Hallo! Rechtlich gesehen gibt es hier einen strafrechtlichen Anlass das die Polizei dies tun kann!
Also gibt's sowas wie ein Bankgeheimnis garmicht?