Erhält das Opfer eine Auskunft über den Fortschritt des Ermittlungsverfahrens?

3 Antworten

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Nein. Inhalte des Ermittlungsverfahrens gehen zunächst mal niemanden was an.

Zudem hat die Polizei gar niemandem was mitzuteilen, ausschließlich die Staatsanwaltschaft ist hierzu berechtigt. Sie entscheidet, wem was gesagt wird, nicht die Polizei.

Als Geschädigter ist man zudem Zeuge im Strafverfahren und Zeugen werden nicht über Inhalte aufgeklärt.

Nein, zunächst gibt die Polizei ohnehin keine Auskunft da sie dazu gar nicht berechtigt ist.

Die einzige Möglichkeit wäre über einen Anwalt auf dem Wege der Nebenklage Akteneinsicht zu bekommen.

Über ein laufendes Ermittlungsverfahren dürfen Ermittler nicht sprechen

W1tcher 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 18:40

Auch nicht, wenn man Geschädigter ist und diese Person selbst angezeigt hat?

Drizzt1977  01.09.2015, 18:54
@W1tcher

Nein. Auch der Täter hat Rechte, so blöd es klingt.