hallo, eine kurze und knappe frage.
Die Mutter meines Kindes bekommt den Unterhalt für den kleinen direkt übers Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse.
Nun habe ich in den letzten Monaten hier und da mal geld auf das KONTO DES KINDES überwiesen, mit dem vermerk es sei eben Spargeld, es soll also angelegt sein und ihm irgendwann zur verfügung stehen. Und soll eben kein Unterhalt darstellen.
Nun bekam sie einen brief sie müsse das gezahlte Geld, auch das was ich aufs Konto des kindes mit dem klaren vermerk Spargeld benannte zurückzahlen.
Ich habe dieses Geld doch meinem Kind zum sparen überwiesen, mit welcher rechtlichen Regelung also zählt das jugendamt diese Beträge nun also als Unterhaltsähnliche zahlungen ?!