Semestergebühren in Bedarfsgemeinschaft?

5 Antworten

Als "Kind" einer BG hast Du im Rahmen eines Studiums in jedem Fall Anspruch auf Bafög. Und Bafög ist vorrangig vor Leistungen nach SGB II - heißt Du musst einen Antrag stellen.

Selbstverständlich wird Bafög dann folgend auch auf Deinen ! Bedarf angerechnet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafoeg-auf-hartz-iv-angerechnet-kann-das-sein_126915.html

Maximal bleibt Dir vorab hinsichtlich der vor Studienbeginn zu erbringenden Semestergebühren die Möglichkeit ein Darlehen zu beantragen.

Desweiteren wirst Du Deinen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater klären müssen, um Bafög beanspruchen zu können - einfach sagen, der zahlt nicht - reicht nicht.

Du musst zuerst einmal deinen Unterhaltsanspruch bei deinem Vater ( Mutter nicht leistungsfähig ) klären, gleichzeitig oder früher einen Bafög - Antrag stellen, denn der ginge auch vor ALG - 2 Leistungen als Aufstockung.

Deine Mutter sollte ja wegen deinem Studium ( unter 25 ) weiterhin Kindergeld für dich bekommen, dass würde dann ohne weiteres Einkommen wie z.B. Erwerbseinkommen in der Regel bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, solange du das Kindergeld noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Wenn du deine Semestergebühr vor Bafög - Anspruch schon zahlen musst und diesen nicht aus eigenen Mitteln zahlen kannst, dann könntest du einen schriftlichen formlosen Antrag mit Begründung auf ein zinsloses Darlehen stellen.

Normalerweise solltest du auf Nachweis deine Semestergebühr auf Nachweis zumindest teilweise von deinem anrechenbaren Kindergeld absetzen können, also im Monat wo du diese nachweislich gezahlt hast.

Dann müsste von den 204 € Kindergeld abzüglich 30 € Versicherungspauschale = 174 € dann als notwendige Aufwendung berücksichtigt werden, dementsprechend müsste dann für diesen Monat deine Bedürftigkeit steigen, deine Mutter müsste dann mehr Aufstockung für dich bekommen, müsstest dann ggf.nur noch 126 € für deine Gebühr zuzahlen bzw.als zinsloses Darlehen aufnehmen.

Bekommst du dann Bafög - und erzielst kein Erwerbseinkommen, dann müssen dir von deinem Bafög - als Pauschale 100 € Freibetrag als nicht anrechenbares Einkommen bleiben, bei erhöhten notwendigen berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. deine Semestergebühr, würde sich der anrechenbare Teil deines Bafög - bzw.Einkommens dementsprechend verringern.

Von diesen 100 € Pauschale kannst du dann also erst einmal 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, wenn du also im Monat dann nachweislich mehr als 70 € für notwendige berufsbedingte Aufwendungen aufbringen müsstest, dann würde sich dein restliches anrechenbares Einkommen nochmal verringern und dein Bedarf dementsprechend ansteigen.

Dein Kindergeld würde dann zu 100 % als sonstiges Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, solange du es zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest, evtl.nicht mehr benötigtes anrechenbares Einkommen würde dann deinem Kindergeld zugerechnet, es könnte dann max.das volle Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter werden und das würde dann dementsprechend auf den Bedarf der übrigen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Würde deine Mutter außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen haben, auf das sie dann schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte sie auch min.diese 30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Du würdest dann also nicht mehr zur BG - deiner Mutter gehören, sie würde dann kein Geld mehr für dich bekommen, du müsstest ihr dann deinen Anteil der Warmmiete, Haushaltsstrom, ggf.Telefon / Internet, Essen usw.selber zahlen, was dann übrig wäre würde deine sein und darf dann nicht mehr auf den Bedarf deiner Mutter bzw.der übrigen BG - angerechnet werden.

Solltest du aber Erwerbseinkommen erzielen, dann würde zunächst die Pauschale von 100 € wegen deinem Bafög - entfallen, dann würden auf dein Brutto Erwerbseinkommen die Freibeträge ( ab 15 Jahren ) nach § 11 b SGB - ll gelten.

Das wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, diese würden dann von deinem Netto Einkommen theoretisch abgezogen, dazu käme dann dein sonstiges Einkommen wie Bafög + Kindergeld und würde zunächst dein anrechenbares Gesamteinkommen ergeben.

Angenommen du würdest jeden Monat 450 € Brutto = Netto verdienen und aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 170 € und das anrechenbare Erwerbseinkommen zunächst bei 280 e.

In diesen 100 € Grundfreibetrag sind auch diese 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst du auch erst einmal abziehen, musst also für notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen auch nur max.diese 70 € pro Monat aufwenden.

Du musst dann also nachweisen was du jeden Monat für notwendige Aufwendungen zu zahlen hast, alles was dann über 70 € liegen würde, muss dein zunächst gesamtes anrechenbare Einkommen nochmal verringern und dementsprechend deine Bedürftigkeit steigen bzw.das anrechenbare Einkommen verringern.

Mal ein Beispiel :

Du wohnst mit deiner Mutter alleine, sie zahlt 500 € für die Warmmiete und 60 € für den Haushaltsstrom, an Bafög - würdest du 420 € bekommen und 204 € Kindergeld + evtl.Unterhalt vom Vater.

Dann würde dein Bedarf ab 18 unter 25 derzeit bei min.339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 50 % ( Kopfanteil ) = 250 € von der Warmmiete = min.589 € betragen.

Dein Bafög - würde dann pauschal bis auf diese 100 € erst einmal nicht als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, es blieben also von den angenommenen 420 € max.320 € übrig, dazu käme dann das Kindergeld von 204 €, würdest du also keinen Unterhalt vom Vater bekommen, würdest du auf max.um die 524 € anrechenbares Einkommen kommen, würdest also in diesem Beispiel deinen Bedarf von min.589 € nicht decken können und würdest weiter zur BG - deiner Mutter gehören.

Sie würde dann dementsprechend noch eine Aufstockung bis zur Deckung deines Bedarfs bekommen, dass Kindergeld bräuchtest du zu 100 % zur eigenen Bedarfsdeckung.

Beispiel 2 :

Alles bleibt wie es ist, nur verdienst du nun noch 450 € Brutto = Netto !

Dann würden unter Umständen zu den 524 € aus dem vorherigen Beispiel noch 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen kommen, dann läge das bei ca.804 € pro Monat, dein Bedarf aber bei nur bei den besagten min.589 €.

Es blieben also um die 215 € die du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, du wärst dann aus der BG - deiner Mutter raus, es könnte aber max.204 € als anrechenbares Einkommen ( Kindergeld ) auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden.

Für dich würde das dann so aussehen, du hättest deine 420 € Bafög + deine 450 € Brutto = Netto und ggf.auch noch etwas Unterhalt vom Vater, davon müsstest du deiner Mutter dann min.deine 50 % der Warmmiete, Haushaltsstrom, ggf.Telefon / Internet zahlen und dich mit deiner Mutter über ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung einigen, es sei denn du würdest das dann selber machen wollen.

Was dann noch übrig wäre ist deine und darf nicht auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden.

... das Studierendenwerk möchte das Geld, woher es kommt, ist der Abteilung egal.

Gratuliere zum Abi, dann prüfe doch ggf. ein Stipendium (ev. Studienwerk, u.a.) oder ein Studiengang bei der Bundeswehr oder Polizei.

Da kommt auch Gehalt, meist auch eine Unterkunft, und kein Stress mit den Damen und Herren vom Studierendwerk. Die sitzen ja auf der Gegenseite, wie auch ich erst lernen musste.

Beantrage ggf. gleich zu Beginn die elternunabhängigen Vorausleistungen, wenn Papa nicht leisten möchte oder kann.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tipp: Zieh aus!

So kriegst du BAföG und kannst nebenbei problemlos auf 450€ arbeiten, sodass du über 1000€ Netto als Student hast.

Wenn du bei deinen Eltern wohnen bleibst hat das für dich nur Nachteile, da es eben Abzüge gibt!

isomatte  16.07.2019, 12:09

Für die Mutter bzw.die Eltern könnte der Auszug aber auch zum Nachteil bzw.Problem werden, nämlich dann, wenn die Wohnkosten dann nach dem SGB - ll nicht mehr angemessen wären, im schlimmsten Fall müssten sie dann innerhalb einer Frist von in der Regel 6 Monaten ( solange würde in der Regel weiter gezahlt) selber umziehen oder die unangemessene Differenz anderweitig senken oder selber zuzahlen.

Yoshi143  16.07.2019, 12:20
@isomatte

Ändert nichts daran, dass es nur Nachteile für den FS gibt, wenn er wohnen bleibt.

Ich hatte das selbe Problem und habe meinen Eltern stattdessen das Kindergeld gelassen, auch wenn ich ausgezogen war. Mit BAföG+Job kommt man sehr sehr gut über die Runden und so konnten die noch länger in der alten Wohnung bleiben.

Der FS sollte allerdings mehr auf sich achten, auch wenn er natürlich an seine Eltern denken möchte. Armut wird in DE immer noch vererbt. Dem sollte der FS entgegenwirken, auch wenn andere dafür leiden müssen.

isomatte  16.07.2019, 12:47
@Yoshi143

Ob man dann nur Nachteile hätte müsste geprüft werden.

Denn diese 450 € Brutto = Netto könnte er auch bei seiner Mutter / Eltern verdienen, mehr als sein Kindergeld darf nicht auf den Bedarf der Mutter / Eltern angerechnet werden, sollte er dieses zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen.

Würde er also angenommen ausziehen, sein Kindergeld dann bekommen ( die Mutter hätte davon nichts, weil das als Einkommen dann auf ihren Bedarf angerechnet würde ) und er dann angenommen für seine Warmmiete 400 € zahlen müssen und vorher bei der Mutter nur seinen Anteil, dann könnte er sogar besser fahren wenn er da wohnen bleiben würde.

Das ein Kind an seine Zukunft denken sollte ist ja wohl klar, man kann nicht immer Rücksicht auf alles und jeden nehmen, geht in vielen Fällen ja auch nicht, denn meist ist ein Aus / Umzug ja wegen der Ausbildung auch notwendig.

Sollte halt nur ein Zusatz sein, denn nicht immer ist ein Auszug notwendig und sinnvoll.