Wir haben im selben (Mehrfamilien)Haus eine 2. Wohnung bezogen, leider sind beide Wohnungen nicht verbindbar. Wird der Rundfunkbeitrag dann auch 2x fällig?
2 Antworten
Wenn ihr eine Familie seid, gibt es eine interne Ausnahmeregelung: In diesem Fall seid ihr bei entsprechender Glaubhaftmachung gegenüber dem Beitragsservice mit nur einem Rundfunkbeitrag dabei. Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus bewohnen die Eltern in einem Stockwerk mit dem Jüngsten eine 3-Zimmerwohnung. Die beiden älteren Kinder (ohne eigenes Einkommen) bewohnen im Stockwerk darüber eine 2-Zimmerwohnung. Sie kommen zum Essen zu den Eltern nach unten, dort wird auch ihre Wäsche gewaschen. In so einem Fall (ein Haushalt in 2 Wohnungen) muss nur ein Beitrag gezahlt werden.
Danke, Gorbi! Ja, wir sind eine Familie.
Heißt "interne Ausnahmeregelung" soviel wie "ist Ermessenssache"? Also wie offiziell ist das, kann ich mich auf irgendwas berufen?
Definition Wohnung - Rundfunkbeitrag:
"Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.“
Wenn das erfüllt ist, dann 2 Beiträge...