Ist ein Vermieter hier, der sich auskennt?
Folgendes Problem: Mir wird vorgeworfen, in einer Mietswohnung einen Wasserschaden verursacht zu haben. Dort, wo die Waschmaschine angeschlossen wird - unter der Spüle - ist Wasser tropfend über Nacht zum Mieter in der Wohnung unter mir geflossen. Ich habe nicht an dem Knauf gedreht, der dieses Wasser laufen lässt. Es ist zur Zeit keine Waschmaschine angeschlossen. Ich habe lediglich im Bereich unter der Spüle mit einem Lappen saubergewischt. Kann ich dabei den Knauf in eine Drehung versetzt haben? Ich bin der Meinung - nein. Finale Frage: Ist der Vermieter in diesem Fall verpflichtet, eine Art Aquastopp zu installieren, damit kein Wasser rausfließen kann?
9 Antworten
Schwierig....Hier müsste ein Fachunternehmen feststellen, ob der Hahn schlicht und einfach undicht geworden ist oder ob dieser nicht richtig abgedreht war.
Ist letzteres der Fall, wird man dich vermutlich als Verursache in Regress nehmen. Ich würde pro forma die Privathaftpflichtversicherung informieren.
Ist der Vermieter in diesem Fall verpflichtet, eine Art Aquastopp zu installieren, damit kein Wasser rausfließen kann?
Nein, ist er nicht, bzw. ist mir so ein System bei einem Waschmaschinenhahn auch gar nicht bekannt. Wird der Anschluss nicht benötigt, könnte man diesen aber komplett stilllegen,
Bei einem undichten Hahn/Ventil haftet aber nicht der Mieter. Gerade bei Eckventilen oder Waschmaschinenhähnen erlebe ich es häufiger, dass eine Dichtung nachgibt und es mit tropfen anfängt.
Habe ich denn einen solchen Knauf überhaupt - von mir - unbemerkt in eine Drehung versetzen können?
Es kommt darauf an. Schau bei deinem betroffenen Anschluss einfach mal, wie leicht sich dieser Hahn drehen lässt. Bei manchen Installationen reicht schon eine minimale Drehung, damit das Ventil nicht mehr richtig schließt und es mit tropfen anfängt.
Erstmal grundsätzlich, Du hast die Wohnung gemietet, also ist es Dein Eckventiel das undicht war. Sollte jemand anderes, also zb. der Vermieter oder der Vormieter hier verantwortlich sein, müsste zumindest ein technischer Defekt vorliegen und Du wärst in der Beweispflicht. Das der Hahn evtl. nicht richtig zugedreht war oder sich beim Putzen geöffnet hat, fällt in jedem Fall in Deine Haftung.
Rechtlich ist es so, dass Du für Schäden die von Deinem Hab und Gut ausgehen, immer schadensersatzpflichtig bist. Für solche Fälle hat man ja auch eine private Haftpflichtversicherung. Melde deiner PHV den Fall und die kümmern sich um alles weitere. Ggf. auch um die Abwehr unberechtigter Schadensersatzanspüche.
Und nein, der Vermieter ist lediglich für den technisch einwandfreien Zustand der Einrichtung und der Mietsache insgesamt verantwortlich. Hier einen Aqauastop zu installieren ist zum einen unüblich und zum anderen nicht Vermieteraufgabe. Das Eckhänchen kann man technisch verschließen, dass ist Sinn und Zweck des Hänchens, ein Aquastop ist eine Einrichtung an Wassergeräten um bei evtl. Leckagen im Gerät oder der Zuleitung das Wasser unmittelbar nach dem Eckhänchen zu unterbrechen.
Ich danke Dir. Um einen Wasserschaden zu verursachen, hätte ich ja aber bewusst am Hänchen drehen müssen. Das habe ich nicht getan! Ich werde einen Fachmann fragen, wie er sich das erklären kann.
Hallo Arizona,
ich bin Immobilienkauffrau und verwalte mehrere hundert Mietwohnungen, daher kenne ich solche Fälle sehr genau.
Als Mieter ist man in solchen Fällen gleichgestellt mit einem Eigentümer. Du hast die Wohnung gemietet und dazu gehört auch das sogenannte Spindeleckventiel zum Anschluss einer Waschmaschine oder Spülmaschine. Der Vermieter ist nur dafür verantwortlich, dass ein defektes Eckventiel erneuert oder instandgestzt wird, aber nicht für die Gefahr die davon ausgeht, egal ob durch Defekt oder unsachgemäße Handhabung. Du hast gemitet, also bist Du auch verantwortlich. Das gilt für alle technischen Einrichtungen in der Wohnung und deren Gefahren die davon ausgehen. Lediglich die Zuleitungsrohre zu den Einrichtungen gehören nicht zur Mietsache. Wenn also ein Rohrbruch vorliegt, dann fällt das ins Vermieterrisiko und auch die Schäden die dadurch entstehen.
Auch ein Aquastop würde das Risiko nicht verändern, es wäre ja lediglich die gleiche Aufgabe die das Spindeleckventiel hat, die der Aquastop übernehmen würde.
Wenn ein Wasserhahn oder Eckventiel defekt ist, dann ist es Deine Aufgabe davon ausgehende Gefahren einzudämmen und den Vermieter zur Reparatur zu veranlassen. Für Schäden die dadurch entstanden sind tritt deine Haftpflichtversicherung ein.
Wenn ein Wasserhahn oder Eckventiel defekt ist, dann ist es Deine Aufgabe davon ausgehende Gefahren einzudämmen und den Vermieter zur Reparatur zu veranlassen.
Das ist aber nur Möglich, wenn ich Kenntnis von so einem Schaden habe. Es gibt etliche Urteile, wonach der Mieter nicht verpflichtet ist, andauernd die Funktionsfähigkeit von Installationsgegenständen zu prüfen.
Für Schäden die dadurch entstanden sind tritt deine Haftpflichtversicherung ein.
Nein, die tritt nur bei einer Fahrlässigkeit ein. Ein Ventil, dass aufgrund einer Materialermüdung oder einer porösen Dichtung ausläuft, ist sicher keine Fahrlässigkeit.
Es handelt sich hier um einen einfachen bestimmungswidrigen Austritt von Wasser, die von jeder Gebäudeversicherung übernommen wird.
Ich habe keine Haftpflichtversicherung.
Wenn der Wasserhahn Undicht ist, ist der Vermieter für die Reparatur zuständig.
In deinem Fall könnte es sogar ein Rohrbruch in der Wand sein.
Denn ein tropfender Wasserhahn verursacht nicht über Nacht so einen Wasserschaden.
Ich denke, es kommt drauf an, warum das Wasser da rausgelaufen ist. Also quasi die Ursache: War der Knauf undicht ohne dass du ihn berührt hast? Oder hast du ihn tatsächlich aus Versehen berührt und das Wasser ist deshalb ausgelaufen? Oder ist vielleicht ein Rohr geplatzt?
Du könntest aus Versehen schuld sein oder es könnte dir vorgeworfen werden, warum du keinen Eimer/Schüssel unter den tropfenden Hahn gestellt hast. Oder es ist eben was anderes z.B. im Rohr gewesen.
Kannst du mir beschreiben, wie groß der Wasserschaden unter dir ist? Denn durch einen tropfenden Hahn kann zwar Wasser nach unten und sich eine feuchte Decke bei dem Mieter unter dir bilden, aber schwallartig richtig durch die Decke kommen kann es nur bei einem Rohrbruch.
Oder hast du ihn tatsächlich aus Versehen berührt und das Wasser ist deshalb ausgelaufen?
Das frage ich ja tatsächlich hier, ob das überhaupt in der Praxis möglich ist? Denn ich weiß aus Erfahrung, dass ich einen anderen Knauf (in einer anderen Wohnung) schon recht bewusst drehen muss, damit Wasser in die Maschine laufen kann.
Nein, ein Schwall kam beim "Untermieter" nicht an. Es soll tröpfchenweise in die Wohnung gesickert sein. Ein Klempner hat bereits Wasser im Fußboden bei mir entdeckt. Aber dem hab ich meine Frage leider nicht gestellt.
Ob das in der Praxis möglich ist, diesen Hahn aus Versehen so zu berühren, weiß ich leider nicht. Vielleicht einfach mal den Klempner kontaktieren oder sich bei einem erkundigen?
Genau das werde ich fordern: Dass ein Fachmann mir meine Schuld bestätigt bzw. entkräftet.
Das ist irrelevant, das Eckhänchen gehört zur Mietsache und damit liegt auch die Haftung für dadurch verwirklichte Gefahren beim Mieter. Lediglich wenn ein Fremdverschulden nachweisbar wäre, hätte der Mieter die Möglichkeit sich die Kosten der eigenen Haftung und des Schadensersatz vom Verursacher zurück holen. Aber selbst das ändert nichts an der Haftungsfrage zwischen Geschädigtem und Fragesteller.