willhaben Privatverkauf Probleme (österr. Gesetz)?
Hallo zuammen!
ich habe über willhaben massenhaft Damenkleidung verkauft. Nun war es so, dass dann auch mehrmals Leute bei mir waren, um sich die Sachen durchzuschauen bzw anzuprobieren. Ein Mädchen dürfte beim Anprobieren von einem Bikini eine weiße Spur im Höschen hinterlassen haben. Davor war der Bikini absolut neu und ungetragen. Leider habe ich den Fleck nicht bemerkt und den Bikini weiterverkauft. Die will jetzt aber wegen der Spur das gesamte Geld (3€ der Bikini, 4€ Versand, insgesamt 7€) wieder und hat den Bikini (angeblich) zu mir zurückgeschickt. Er ist immer noch neu und in bestem Zustand, außer dem kleinen rauswaschbaren Fleck. Ich habe ihr angeboten, die 3€ für die Ware zurückzuschicken, sofern der Fleck bei der Ankunft wirklich drin ist. Ich sehe nicht ein, warum ich ihr den Versand auch erstatten muss, da ich ihr das erklärt habe und der Bikini nicht unbrauchbar ist, da man das sogar nur mit Wasser rauswaschen kann, also hätte sie ihn 1 mal in die Waschmaschine getan, wäre das Problem erledigt gewesen. Nun befürchte ich allerdings, dass sie ihn mir unfrei geschickt hat, also ich die Versandkosten für den Retourweg auch noch bezahlen muss, obwohl sie die Ware einfach weggeschickt und mich erst danach zwecks Problemlösung kontaktiert hat. Jetzt droht die mir wegen den paar € mit Anzeige usw.
Was muss ich jetzt übernehmen/erstatten? Hab da eigentlich wenig Lust drauf, da sie mega unfreundlich & beleidigend ist und versucht zu provozieren.
Ich finde die 3€ zurückzahlen wäre angemessen, da der Bikini wie gesagt außer dem Fleck absolut neu ist. Nach 1 mal Waschmaschine wäre er quasi wieder neu, mal abgesehen davon, dass ich für den Fleck genau genommen nicht die Schuld habe. (dass ich ihn vor Versand nochmal kontrollieren hätte können stimmt, aber wer denkt da dran, wenn jedes Teil von über 150 Sachen schon mind. 1 mal genau inspiziert wurde)
Bin für jede Hilfe dankbar lg
3 Antworten
Ich finde die 3€ zurückzahlen wäre angemessen, da der Bikini wie gesagt außer dem Fleck absolut neu ist.
Was ist nach Deinem Verständnis "absolut neu"? Wenn der getragene Bikini einmal gewaschen wird?
Sehe ich auch so :-(
Nun, wenn die Ware nicht in dem angegeben Zustand war, dann bist du Schuld. Vortäuschung falscher Tatsachen.
Die Käuferin will kein verschmutztes Produkt, offensichtlich auch keinen Preisnachlass,
Sollte sie es unfrei dir wieder geschickt haben, dann musst du die Versandkosten tragen, den Verkaufspreis auch wieder retour überweisen.
Ich an der Stelle von der Käuferin möchte auch kein Kleidungsstück mit derartigen Tragespuren.
Weshalb sollte die Käuferin den Versand zahlen? Sie hat ja den Fleck nicht verursacht!
In diesem Fall erstatte die Kosten, auch wenn es schmerzt und ziehe eine Lehre daraus.
Der Bikini war nicht mehr neu, sondern einen Fleck an einer Stelle die mich extrem anekeln würde. Ich zieh doch auch nicht die getragene Unterwäsche von Fremden an. Den Frust von der Käuferin kann ich nachvollziehen und auch dass sie das Porto haben möchte. Es ist dein Problem unsaubere Sachen als neu verkauft zu haben. Also überweise ihr die 7€
Ein Fleck vom Ausfluss einer anderen Frau.... würg