WARE BEZAHLT UND LIEFERUNG NICHT BEKOMMEN!

4 Antworten

Wenn ich richtig recherchiert habe, ist “willhaben.at“ ein österreichisches Anzeigenportal, ähnlich wie "Quoka.de" in Deutschland. Ich denke also, dass du das Geld nicht an den Betreiber dieses Portals, sondern an den Verkäufer geschickt hast.

Geh zu deiner Bank und versuche, die Überweisung zurückzurufen. Es kann sein, dass es dafür schon zu spät ist, aber ich meine, es wäre 8 Wochen lang möglich.

ThePurpleHead  01.08.2017, 23:15

Bei will haben überweist man (leider) nicht an das Unternehmen sondern willhaben ist ein Plattform für Kleinanzeigen, wie in der Zeitung.

TinaaaTurnerrr 
Beitragsersteller
 28.06.2013, 19:32

Also kann die Polizei nichts tun? :/

Aalesack  28.06.2013, 20:52
@TinaaaTurnerrr

Entschuldige bitte - ich habe da einen ganz blöden Denkfehler gemacht!

Was du zurückrufen kannst sind Abbuchungen, nicht Überwiesungen.

Die Polizei kann da nichts tun, denn das ist erst einmal eine Vertragsstreitigkeit und da könntest du den Verkäufer nur anmahnen und später verklagen. (Dafür brauchst du aber erst einmal seine Anschrift.)

Du könntest natürlich versuchen, eine Anzeige zu erstatten, weil immerhin möglich ist, dass der Verkäufer ein Betrüger ist und mit dieser Masche noch mehr Leute abzockt. Aber selbst wenn die Anzeige aufgenommen wird, ist es sehr unwahrscheinlich, dass du dein Geld irgendwann wiederbekommst.

Es tut mir echt leid, dass ich dir keinen brauchbaren Tipp geben kann, aber ich fürchte, die 100,- € kannst du abschreiben.

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehr Parteien. Dieser muss nicht in Schriftform vorliegen um gültig zu sein.

Ich denke auch du solltest zur Polizei gehen und Anzeige erstatten mit den Daten, die du hast. Wenn nie die Absicht bestand dir Ware zu übergeben, so ist der Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Dein Geld kriegst du im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens wieder. Hast du deinen Vertragspartner schon wirksam in Verzug gesetzt, z.B. durch eine Mahnung?

TinaaaTurnerrr 
Beitragsersteller
 28.06.2013, 19:01

Das Gericht würde mich doch nur noch mehr kosten bei 100 € ?!

kevin1905  28.06.2013, 19:10
@TinaaaTurnerrr

Der Mahnbescheid kostet 23,- €.

www.online-mahnantrag.de

Wird der Forderung nicht fristgerecht widersprochen kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser wird nach 14 Tagen zu einem rechtskräftigen Schuldtitel, den du 30 Jahre lang vollstrecken lassen kannst, inklusive aller Nebenforderungen (Gerichtsgebühr, Zinsen, Mahngebühren)

Ich hab keine Ahnung, wass willhaben ist. Die de-Domain willhaben gibt's jedenfalls nicht. www.will-haben.de scheint nicht das zu sein, von dem Du erzählst.

Aber den Tipp mit der Polizei, den muss auch ich Dir geben. Denn solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt! Das wird nicht einfach sein. Aber noch schwerer wird's, wenn man sich einfach damit abfindet.

Evtl. wäre auch willhaben gefragt, wenn das im weitesten Sinn sowas ähnliches ist wie ebay oder amazon.

TinaaaTurnerrr 
Beitragsersteller
 28.06.2013, 19:11

Das Problem ist das diese Seite nur für Kleinanzeigen zum Abholen gedacht ist. Ist das ein Problem?

geh zur Polizei!

TinaaaTurnerrr 
Beitragsersteller
 28.06.2013, 18:53

Ja und dann?