Absicherung beim KFZ Privat Verkauf - Ist ein Vertrag sinnvoll?

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Hallo, ich bin Spediteur und kann dir deine Frage daher rechtlich genau beantworten.


Bei der Abholung solltest du dir bescheinigen lassen, dass der Frachtführer ("der Fahrer") die Ware ordnungsgemäß und in gutem Zustand übernommen hat. Das brauchst du unbedingt schriftlich! Bei der Ablieferung das gleiche Prozedere, nur andersum. Der Empfänger muss sich bescheinigen lassen, dass er die Ware in ebenfalls gutem Zustand erhalten hat. Kommt es dabei zu einem Schaden, d.h. die Ware wird beschädigt angeliefert, muss sich der Auftraggeber an den Spediteur wenden. ("Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch, d.h. die Ansprechpartner sind die jeweiligen Vertagspartner").

Wenn die Übernahmequittung bei dir ohne bescheinigte Mängel ist, und beim Absender mit einer beshcädigung vermerkt ist, ist der Spediteur in der Beweispflicht. Kann dieser nicht nachweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist (mit den erwähnten Belegen nahezu unmöglich!), so ist er in der Haftung. Die haftungshöchstgrenze liegt hierbei bei 8,33 Sonderziehungsrechten, d.h. ungefähr 10€ pro kg der Sendung. Wenn der Wert des Autos höher ist, als die gesetzliche Haftung (Beispiel: das Auto wiegt 1 Tonne, d.h. im Schadenfall würden maximal 10.000€ rausspringen), ist eine Transportverischerung auf jedne Fall sinvoll. Kostet zwar etwas extra (im zweistelligen Bereich), aber lohnt sich! Da der Empfänger der Ware aber wohl der Auftraggeber ist, ist das sein Bier.

Der Käufer ist übrigens nicht verpflichtet, die Ware anzunehmen, wenn diese beschädigt ist. Er kann die Ware auch Annahmeverweigern. Dann geht das aber ebenfalls wieder über den zuständigen Spediteur.

Wenn noch Fragen auftauchen einfach melden :)

abibremer  09.03.2017, 15:46

Ich bin Spediteur UND habe immerhin fünf Semester Jura studiert: Ähätsch!!!

Questioner0704 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 11:37

Super, Ich danke ihnen.
Also ein Kaufvertrag an sich ist erstmal nicht von Nöten, weil er die Haftungssache beim Transport nicht mit abdeckt, richtig?
Die bescheinigung, dass der Fahrer die wahre Ordnungsgemäß angenommen hat, brauch die eine bestimmte NORM oder reicht da ein 2-3 Zeiler + Unterschriften?
Und sobald der Wagen aufgeladen ist und der Fahrer den Wisch unterschrieben hat, sind wir sogesehen abgesichert, sollte der Fahrer den wagen dann beim Transport beschädigen?
Wäre halt einfach nur ein unding, wenn der Wagen beim Käufer ankommt, er voller macken ist und er diesen nicht mehr kauft und wir den Wagen dann aus eigener Tasche Reparieren/Ersetzen müssten.

Lafutsch  28.05.2015, 23:03
@Questioner0704

Der Kaufvertrag sagt nichts über den transport aus. Der kaufvertrag sagt nur: Er Käufer kauft das Auto, in dem angegebenen Zustand, zu dem Preis. Mit dem transport an sich hat er garnichts zu tun. Daher hast du völlig Recht. es gibt keine bestimmte Norm bei der Übernahmequittung. Wichtig ist, dass klar hervorgeht, dass die Ware auch in ordnung war. Ihr seid beide abgesichert, sofern von Absender und Empfänger das richtige auf dem beleg vermerkt ist. Sollte die Ware beschädigt sein, und der Empfänger nimmt diese trotzdem ohne Wiederrede an, dann schaut es schlecht aus. Es reicht auch nicht, wenn der Empfänger zum Fahrer sagt: Hey, da ist was kaputt, aber das hast du ja gesehen, da machen wir nichts schriftlich. Wie gesagt unbedingt schriftlich die Übernahme quittieren lassen.

Questioner0704 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 19:51
@Lafutsch

Was wäre für den Fall, wenn der Käufer unseres Autos kein l Übernahmeprotokoll mit dem Lieferanten macht? 

Bzw ist uns ja vorerst wichtig, dass wir auch schon abgesichert sind, wenn der Wagen in einem anderen Zustand beim Käufer ankommt, als wie er bei uns abgeholt wurde. 

Lafutsch  31.05.2015, 23:01
@Questioner0704

Wenn er keinen schriftlichen Ablieferbeleg ausfüllt, wird davon ausgegangen, dass er die Ware ordnungsgemäß übernommen hat. In dem Falle wäre der Käufer selbst Schuld... Ein anderer Zustand kann ja eigentlich nur beschädigt heißen. Am besten sollte der Käufer vorher alle kratzer und Dellen ansehen. Am besten auch irgendwie notieren und durch Foto beweisen. Dann kann er beim Empfang genau vergleichen ob beim Transport was kaputt gegangen ist.

Lafutsch  31.05.2015, 23:01
@Questioner0704

Wenn er keinen schriftlichen Ablieferbeleg ausfüllt, wird davon ausgegangen, dass er die Ware ordnungsgemäß übernommen hat. In dem Falle wäre der Käufer selbst Schuld... Ein anderer Zustand kann ja eigentlich nur beschädigt heißen. Am besten sollte der Käufer vorher alle kratzer und Dellen ansehen. Am besten auch irgendwie notieren und durch Foto beweisen. Dann kann er beim Empfang genau vergleichen ob beim Transport was kaputt gegangen ist.

Also auf jeden Fall einen Kaufvertrag (schriftlich )machen,. Darin auch vermerken, dass man privater Verkäufer ist und Gewährleistungsansprüche ausschließt,

Auch kann man in den Vertrag aufnehmen (der muss ja immer von beiden unterschrieben sein - Beidseitigkeit), das das Fahrzeug bei Aushändigung an den vom Käufer beauftragten Spediteuer als ausgehändigt gilt, und der Gefahrenübergang (Unfall auf Fahrt des Transporteurs) auf den Transporteur übergegangen ist. Ich würde auch in den Vertrag aufnehmen, das das Auto verkauft wie besehen wird (ggf. Hinweis das Käufer ja Möglichkeit hatte von einem TÜV den Wagen prüfen zu lassen). Neben dem Vertrag würde ich das gsamte Auto per Handy/ Kamera fotographieren. Auch bietet es sich wohl an gemeinsam mit dem Käufer eine äußere Inaugenscheinnahme durchzuführen und das im Vertrag zu erwähnen.

Darüber schlage ich vor zu googeln und alle Hinweise zu diesem Thema noch aufzugreifen,weil eine spätere Rückabwicklung unangenehm ist(käme m.E zum Beispiel bei arglistiger Täuschung zum Tragen: Fahrzeug ist Unfallwagen wird aber als unfallfrei verkauft) also nebst meinen Zeilen noch Mal googeln - ich glaube auch dass der ADAC oder andere Automobilclubs Standardverträge haben (natürlich kann man auch einen schreiben - aber da wird vielleicht was vergessen)

Questioner0704 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 11:39

Einen Kaufvertrag habe ich schon vorgefertigt.
Da ist aber nichts von der Spedition und dem Transport erwähnt, sondern nur dass unser gegenueber das Auto kauft wie gesehen.
Was aber auch nicht möglich ist, da er das Auto erst nach Transport "offiziell sieht".
Und wenn es da nicht zufriedenstellend ist, haben wir den Salat.
Besten dank.

Einen "Vertrag" schließt man schon durch einfaches konkludentes Verhalten: Der Kunde, der die Waren aus dem Einkaufswagen im Supermarkt auf das Kassenband legt, "erklärt" seinen Willen, das Zeug kaufen zu wollen. Das über den Scanner Ziehen des Kassierers dokumentiert, dass der Laden bereit ist, gegen die entsprechende Bezahlung dem "Eigentumsübergang" zum Kunden zuzustimmen. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, in dem sich Käufer und Verkäufer einvernehmlich Ware und Geld übertragen haben. Im Supermarkt muß man noch nicht einmal sprechen, um gleich mehrere Kaufverträge rechtsverbindlich abzuwickeln.

Erstelle am Besten einen "Car condition report", z.B. http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=12&ved=0CE0QFjAL&url=http%3A%2F%2Fwww.classiccover.co.nz%2Fimages%2F671_-_Vehicle_Pre-Shipment_Report_1108.pdf&ei=htlmVa3iO-TV7gbW1YO4BA&usg=AFQjCNEbHjFY2TzgONYnUeCsVQ_MY80U2Q&sig2=0VrFv9mv17kyXaw0Ygbz6Q&bvm=bv.93990622,d.ZGU&cad=rja

Druck' und füll' den 2 x aus, gemeinsam mit dem Fahrer und lasse ihn Dir gegenzeichnen.

Für neu entstandene Schäden haftet dann der Spediteur.