Zoll beschädigt / zerstört Ware - Was tun?
Hallo,
ich lebe in China und betreibe nebenbei einen kleinen Shop auf eBay. Das heißt ich verkaufe und versende Waren (hauptsächlich Kleidung und Schuhe) aus China nach Deutschland. Normalerweise läuft das problemlos und die Kunden sind soweit zufrieden. Jetzt allerdings hat sich ein Käufer bei mir gemeldet, weil seine bestellten Stiefel absolut unbrauchbar angekommen sind.
Der Kunde musste die Ware nicht selbst beim Zoll abholen (weil die korrekte Rechnung eben vorschriftsmäßig angebracht war), sondern hat direkt beim Postboten die Mehrwertsteuer gezahlt. Beim Öffnen des Pakets allerdings hat er festgestellt, dass der Zoll im Zuge der Zollbesichtigtigung die Sohlen an beiden Stiefeln vollkommen abgetrennt hat, um darin nach Drogen oder sonstigen Schmuggelwaren zu suchen (gefunden wurde selbstverständlich nichts). Ohne Sohle sind die Schuhe selbstverständlich nicht mehr brauchbar.
Was ist nun zu tun? Muss der Zoll dem Kunden nur die Mehrwertsteuer erstatten und ich bleibe auf den Kosten für Ware und Versand sitzen? Oder kann der Kunde den gesamten Warenwert plus Versandkosten plus Steuer vom Zoll zurück fordern? Oder muss ich von China aus meinen Verlust beim Zoll einfordern? Oder ist DHL in der Verantwortung? Oder China Post?
Der Warenwert ist zwar nicht exorbitant hoch, aber bei einem monatlichen Gewinn von rund 400 Euro macht ein Verlust von 75 Euro schon einiges aus und ich finde es auch einfach unter aller Kanone, was der Zoll sich da erlaubt. Ein einfaches Röntgen der Stifel hätte vollkommen ausgereicht um zu erkennen, dass sich in den Sohlen nichts, aber auch gar nichts befindet aber stattdessen wird die Ware einfach zerstört...
Ich danke euch für jeden Hinweis!
6 Antworten
Der Kunde sollte die Sendung bei der Post reklamieren, da der Schaden auf dem Postweg entstanden ist.
Der Kunde sollte auch selber beim Zoll anfragen da die Verzollung Kundensache ist und nicht deine.
Du könntest in der Zwischenzeit kulanterweise beim Zoll anfragen wie die Sachlage in dem Fall genau ist.
PS: Röntgen wird nicht ausreichen wenn Verdacht besteht weil nicht jede Substanz sichtbar ist.
Selbstverständlich prüft der Zoll verdächtige Waren. Schlug ein Spürhund an oder war das Paket durch Wischtest positiv kontaminiert und ergibt der Scanner einen verdächtigen Holhraum, auch durch entsprechend sorgfältigere Untersuchungnsmethoden.
Und selbstverständlich haftet der Zoll nicht für unvermeindliche Beeinträchtigung des Untersuchungsgegenstandes bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben :-O
Der Kunde hat Anspruch auf sachmängelfreien Übergang der Ware. Leider nicht bei einem "chinesischen" Händler.
Deine Entscheidung, ob du dennoch Ersatz lieferst oder deine Geschäfte in Übersee durch entsprechenden Bewertungen gefährdest.
G imager761
Natürlich werde ich dem Kunden Ersatz liefern bzw. die Stiefel zurücknehmen und erstatten (oder nur erstatten - was will ich mit kaputten Stiefeln?!). Ich glaube noch an die Idee des "ehrlichen Kaufmanns" und lebe das auch...
Aber was ist denn dann mit der Steuer, die der Kunde auch noch für die vom Zoll zerstörten Stiefel bezahlen musste? Bekommt er die ggf zurück? Muss er dazu nachweisen, dass die Ware Deutschland wieder verlassen hat oder reicht dazu auch die Vernichtung der Ware?
Und wie kommt der Zoll auf die Idee, die Ware erst zu zerstören (denn es ist nicht viel anderes, wenn man die kompletten Sohlen abtrennt), dann weiter auszuliefern und auch noch dafür zu kassieren?
Ich kenn mich nich mit zoll und co. Aus, aber der zoll hat das recht, Pakete zu öffnen wenn "Gefahr im Verzug" ist. D.h. Eine akute Gefährdung anderer im gange ist. Mehr weiss ich darüber leider auch nicht, aber ich würde dir gern weiterhelfen, wenn ich könnte. Auf jeden fall solltest du dich über deine rechte informieren, und ggf. Bei einem Anwalt nachfragen, was du tun kannst. LG ELEMENTAREMO
Also wegen DEM Betrag versuche ich jetzt nicht in Shanghai einen englischsprachigen Anwalt zu finden, der sich mit deutschem Zollrecht auskennt... ;-)
Wie immer haftet der für den Schaden, der ihn verursacht hat. In diesem Fall dürften das der Zoll oder das Versandunternehmen(Post?) sein.
Klingt für mich schon nach einer Rechtsfrage und ich bin lieder kein Anwalt, klingt auch wie ein spezielles Thema. hat der Zoll das Recht und wenn ja wann muss er schäden ersetzen?!