Kiga Übernachtung (Arbeitsrecht)?
Hallo, wenn der Kindergarten 8-16 Uhr geht plus 30 min Pause bei 39 Std vertrag.
18 Uhr wir uns wieder treffen mit den Kids 6 Stück bis ca 21.30/22 wach sind. Und sie gegen 6 vermutlich wieder wach sind. Kiga beginnt 7.30.
Ist es trotz personalmangel von uns erwartbar für uns erneut nen ganzen Tag 7:30-16 Uhr und 30 min Pause. Zu arbeiten.
Zu welchen Konditionen (Überstunden nachzuschlag etc).
Rechtlich überhaupt ok?
1 Antwort
Ich habe mal in einem Kindergarten gearbeitet, da war 1 x im Jahr eine Übernachtung mit den Vorschülern eingeplant. Das stand nicht im Vertrag, die Überstunden wurden nicht bezahlt, alle mussten anwesend sein bis zum nächsten Tag um 10 Uhr. Danach war WE und der Kindergarten wurde frühzeitig geschlossen. Für die nicht betroffenen KInder war der Kindergarten geschlossen.
Dass deren Eltern nicht auf die Barrikaden gestanden sind, wundet mich bis heute!
Ich glaube nicht, dass das arbeitsrechtlich abgesichert war. Der Träger hat ein Auge zugedrückt und es akzeptiert, hat auch wegen diesem zusätzlichen Schließtag nichts unternommen.
Ich habe mich gegen diese Übernachtung gewehrt und habe nicht daran teilgenommen, weil: es nicht in meinem Arbeitsvertrag stand, weil ich es vor meinen eigenen Kindern nicht verantworten konnte, weil ich es eine Zumutung fand, dass alle Mitarbeiter zu unfreiwilligen Überstunden verdonnert wurden und weil die Relation nicht stimmte (z.T.: 5 Kinder und 6 Erzieher) und weil es ein MUSS war!
Vielen Dank für den Stern.