Ist der Transport von Materialien Arbeitszeit?
Moin Moin ihr Lieben!
Ich habe nun schon viel recherchiert und keine aussagekräftigen Gesetze/Urteile im Arbeitsrecht diesbezüglich gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…
Vorab ist zu erwähnen, dass das meine erste Geschäftsreise ist (insgesamt über 5 Tage mit einschließlich Sonntag) und das nur eine Ausnahme ist, da diese nicht zu meiner regelmäßigen Arbeit gehören.
Ich reise über 6 Stunden zum Zielort mit dem Taxi, Zug sowie Bus und muss dabei Arbeitsmaterialien bestehend aus einem Handgepäckkoffer und einer großen, länglichen und sehr unhandlichen Tasche mit mir führen. Dieses Arbeitsmaterial ist nicht für mich gedacht, sondern für meine Chefin die mich am Zielort trifft. Ich transportiere sozusagen für Sie ihre Arbeitsgerätschaften. Ich bin eine sehr kleine zierliche Frau und ein 15kg Koffer, für mich persönlich eine kleine Reisetasche und eine weitere große unhandliche Tasche mit mir zu führen sind ein enormer Kraftaufwand.
Zusätzlich hat meine Chefin um möglichst viel Geld zu sparen, die absolut günstige Zugverbindung rausgesucht - und nimmt dabei sehr lange Wartezeit und Laufwege in Kauf. Schließlich reise ja ich und nicht Sie :) Entgegen meiner eindringlichen Bitte.
Nun war die Anreise die absolute Hölle für mich, ich bin total ins Schwitzen gekommen vor lauter Anstrengung und wären mir auf dem Weg nicht einige hilfsbereite Herren begegnet, wäre ich schlicht nicht in der Lage gewesen Ihre Arbeitsmaterialen von A nach B zu bekommen.
Natürlich wird laut Chefin die Anreise nicht als Arbeitszeit gewertet, ich fahre ja mit öffentlichen Verkehrsmitteln und könne mich dementsprechend während der gesamten Fahrtzeit erholen :-)
Vielleicht könnt ihr mir ja dazu eure Meinung bzw Erfahrung mitteilen? (Bitte spart euch abwertende Äußerungen, mir ist jetzt schon klar, dass das ein absolutes Unding von meiner Chefin ist und möchte einfach auf der richtigen Seite mit meiner Rechtsansicht sein bevor ich sie damit konfrontiere) So wie ich das sehe, ist die Anreise ganz klar Arbeitszeit, da ich ja ihre persönlichen Arbeitsmaterialen transportiere. Würde ich Sie nicht mitnehmen, müssten Sie anderweitig geliefert werden.
Liebend dank euch!
1 Antwort
- Wenn die ArbGin angeordnet hat, daß Du an einen bestimmten Ort reisen, mit einem bestimmten Verkehrsmittel resien und die Materialien mitnehmen mußt, dann ist das Arbeitszeit, die zu vergüten ist.
Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes:
Ordnet der Arbeitgeber an, dass während der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel Arbeit zu erledigen ist, zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Arbeitet der Arbeitnehmer hingegen freiwillig in öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne direkte Anweisung des Arbeitgebers, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Gibt der Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel zur Fortbewegung vor, der Arbeitnehmer nutzt allerdings einen Pkw, zählt diese Zeit weiterhin als Ruhezeit.
Schreibt der Arbeitgeber zur Erreichung des Dienstreiseziels die Fahrt mit dem Pkw vor, so zählt diese als Fahrzeit für den Fahrer. Dies hat den Hintergrund, dass der Fahrer sich ausschließlich auf den Verkehr konzentrieren muss und – im Gegensatz zu einem Beifahrer – keine privaten Interessen verfolgen kann. Für Beifahrer gilt die Fahrzeit i. d. R. nicht als Arbeitszeit. Unterhalten sich Fahrer und Beifahrer hingegen über die Arbeit oder achtet der Beifahrer neben dem Fahrer auf Verkehr und Strecke kann in gewissen Fällen auch die Fahrzeit des Beifahrers als Arbeitszeit gewertet werden.
Stellt der Arbeitgeber hingegen die Wahl des Fortbewegungsmittels frei, hat der Arbeitnehmer zumindest die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die als Fahrer verbrachte Zeit gilt dann als Ruhezeit.
- Die Bestimmung, wann Fahrzeit Arbeitszeit ist, ist somit immer abhängig von der Anordnung des Arbeitgebers und gilt ohne direkte Arbeitsaufforderung immer als Ruhezeit.