Darf der Arbeitgeber in der elektronischen Zeiterfassung die Pausen abziehen?

5 Antworten

Soweit ich weiß, ist nach nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause laut  Arbeitszeitgesetz Pflicht, das gilt für dich ebenso wie für die Vollzeitmitarbeiter.

Es ist aber in deinem Fall ganz schön unflexibel von dem Arbeitgeber, da nach Minuten zu rechnen.

Was den Betriebsausflug angeht kann ich dir leider nichts genaues sagen.

Habt ihr keinen Betriebsrat bei dem du mal nachfragen kannst?

Entsprechend § 4 Arbeitszeitgesetz Ruhepausen (Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeitvon mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.) arbeitet eure Stechuhr richtig.

Mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden musst du keine Pausen machen d.h. diese darf auch nicht abgezogen werden. Rede nochmals mit deinem Chef oder dem Personalbüro. Im Allgemeinen kann über die Software zum Zeiterfassungsterminal eine Teilzeitarbeitskraft berücksichtigt werden.

Beim Betriebsausflug bekommt jeder nur die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben, bei dir somit 6 Stunden.


faiblesse  14.02.2017, 13:10

"Mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden musst du keine Pausen machen d.h. diese darf auch nicht abgezogen werden"

Wenn sie aber erst nach 6 Stunden und 10 Minuten stempelt, hat sie aber mehr als 6 Stunden gearbeitet und hätte somit eine Pause machen müssen. Daher der Abzug.

Das niemand genau nach 6 Stunden stempeln kann, steht außer frage.

Von daher könnte der Arbeitgeber auch Zeiten über 6 Stunden einfach nicht werten.
Ist aber wohl zu aufwendig.

verreisterNutzer  14.02.2017, 19:21
@faiblesse

Nein, das geht nicht! Die Zeiterfassungs-Software ist behördlich abgenommen, und muss bereits bei 06:00:01, d.h. bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden und einer Sekunde die gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von 30 Minuten abziehen.

Schließlich kann die Sofware nicht "hellsehen", und bei der Pausenberechnung sind auch die Funktionen "Runden" und "Angleichen" nicht zulässig.

Diese Funktionen darf man nur nutzen, wenn es darum geht, die Kommt-/Gehtzeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen, z.B. bei einer Buchung 16:07 Uhr - da könnte man sagen: Bis 16:07 Uhr soll das System die Arbeitszeit als 16:00 Uhr bewerten,. und bei einer Buchung 16:08 Uhr soll das System die Arbeitszeit als 16:15 Uhr bewerten.

Wie gesagt, bei Pausen ist dies nicht zulässig.

Anm.. Man kann das System auch minuten- bzw. sekundengenau rechnen lassen.

phoenix69x  15.02.2017, 07:37
@verreisterNutzer

Zeiterfassungssoftware behördlich abgenommen ist Quatsch, das gibt es nicht!

verreisterNutzer  15.02.2017, 14:30
@phoenix69x

Ich hätte mir einen sachlichen Kommentar gewünscht, der zur Beantwortung der Frage dienlich ist, aber danke für Deinen Hinweis!

Im Laufe der Zeit ändern sich auch Zuständigkeiten. Anstelle der behördlichen Abnahme der Zeiterfassungs-Software (so wie es früher war) sind die Zertifizierungsgesellschaften getreten, da die Softwarehersteller i.d.R. alle ISO-zertifiziert sind.

Bei den wenigen Software-Unternehmen,die nicht zertifiziert sind, tritt die interne Qualitätskontrolle auf deren Stelle.

Grundsätzlich fehlt somit m.E. eine übergeordnete, unabhängige Kontrollinstanz.

phoenix69x  15.02.2017, 15:09
@verreisterNutzer

Eine übergeordnete unabhängige Kontrollinstanz ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde die Arbeitszeitkontrollen in den Betrieben auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durchführt. Wenn ein Arbeitnehmer nachweislich (Arbeitsvertrag) mit 6 Stunden teilzeitbeschäftigt ist, wird es hier bei einer behördlichen Kontrolle keine Probleme geben, wenn die Stechuhr keine Pause von 30 Minuten abzieht sondern lediglich die Differenz zu 6 Stunden.

Ich kenne es eigentlich so, dass bei Überschreitungen von wenigen Minuten auf- und abgerundet werden muss.

Wenn Du genau 6 Stunden arbeitest, heißt es ja nicht, dass Du deinen Chip genau nach 6 Stunden an das Gerät hältst. Vielmehr legst Du erst nach 6 Stunden die Arbeit nieder und gehst dann zur Zeiterfassung.

Nun folgt der nächste Streitpunkt. Ein Betriebsausflug. Dieser beginnt 8 Uhr und endet 17 Uhr. Alle bekommen 8h gutgeschrieben. Ich nur 6 Stunden.

 

Ist die Teilnahme denn verpflichtend? Wenn ja, dann müssen Dir auch die 8h angerechnet werden, wenn der Ausflug 8h dauert.

Erst einmal zu den 6 Stunden Arbeitszeit.
Das Problem gibt es bei uns auch, allerdings eine karrenz von 5 Minuten, bzw. werden dann die 5 Minuten abgezogen.
Eine Option für dich?

Andere Option:
Mach nach 3 Stunden eine halbe Stunde Pause, und bleibe so halt 6,5 Stunden da. Dann hast du auch mit 10 Minuten kein Problem.

Wieso darfst du kein Guthaben aufbauen?

Zu dem Betriebsausflug  ist halt die Frage wie das gewertet wird, denn die Vollzeitkräfte bekommen ja auch nur 8 Stunden anstelle der 9.

Da bin ich mir aber nicht sicher, ob man das so machen kann.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ihr alle 9 Stunden bekommen müsstet, also Überstunden.

Ich verstehe deinen Absatz nicht:
"Nun ist mir aber aufgefallen dass andere Mitarbeiter die Vollzeit arbeiten ihre Pause z.b. erst nach 7 h Arbeitszeit machen... wäre es da auch nicht fair wenn ihnen ab der ersten Minute nach der 6.Stunde gekürzt wird? Müssen sie nicht auch die Pause ab 6h machen? Ich finde das irgendwie nicht fair! "

Du meinst, die Vollzeitkraft arbeitet 7 Stunden, macht 30 Minuten Pause und arbeitet dann noch mal 1 Stunde?
Wo ist der Unterschied zu 6 Stunden arbeiten, 30 Minuten Pause und dann noch  mal 2 Stunden arbeiten?
Unterm Strich ist doch egal wann die Pause abgezogen wird.
Er hat 8 Stunden gearbeitet + 30 Minuten Pause.

Was ist da jetzt nicht fair dran?

Die alte Geschichte.
Wir haben sowas auch. Ich bin verpflichtet, wenn ich 6h arbeite eine Pause von 30 min einzulegen. Wenn ich gar 9h hier bin, sind es 45 min.

Nun ist es so, dass mir dies aber erst am Ende des Tages gebucht wird. Sprich, wenn ich erst nach 6:10 h die Pause mache und sie 30 minuten lang ist, habe ich kein Minus. Wenn ich keine Pause macht, werden mir am Ende des Tages automatisch 30 minuten von der Arbeitszeit abgezogen.

Habt ihr denn jemanden, der für das funktionieren diese Anlage zuständig ist?
Bei uns kann man z.B. nachbuchen bzw. die Buchungen Korrigieren lassen über ein Formular bei eben jenen Personen.