Darf der Arbeitgeber in der elektronischen Zeiterfassung die Pausen abziehen?
Ich arbeite Teilzeit, 5 Tage die Woche jeweils 6 Stunden täglich. Seit Anfang des Jahres wurde ein Zeiterfassungssystem angeschafft. Sobald ich 6 Stunden überschreite, wird mir eine halbe Stunde Pause abgezogen. Also stehe ich jeden Tag vor dem Gerät und muss auf die Minute genau abwarten dass ich meinen Chip dranhalten kann. Bin ich eine Minute zu spät, wird abgezogen. Bin ich eine Minute zu früh habe ich kaum eine reele Chance mein Minus auszugleichen, laut Dienstanweisung dürfen keine Minusminuten/Stunden mit in den neuen Monat genommen werden. Das bedeutet für mich: habe ich mich bei 5:59 h ausgeloggt habe ich 0:01 Minus, welches ich nur ausgleichen kann, indem ich 6:31 Std. in der Firma bleibe, abzgl. 30 Min Pause, bleibt eine Plusminute. Nun habe ich den Chef mal angesprochen ob es denn sein muss, dass genau nach 6 std regeros gekürzt wird oder man nicht mal eine Karenzzeit von z.b. 10-15 Minuten geben kann... aber es führt kein Weg dran vorbei. Nun ist mir aber aufgefallen dass andere Mitarbeiter die Vollzeit arbeiten ihre Pause z.b. erst nach 7 h Arbeitszeit machen... wäre es da auch nicht fair wenn ihnen ab der ersten Minute nach der 6.Stunde gekürzt wird? Müssen sie nicht auch die Pause ab 6h machen? Ich finde das irgendwie nicht fair!
Nun folgt der nächste Streitpunkt. Ein Betriebsausflug. Dieser beginnt 8 Uhr und endet 17 Uhr. Alle bekommen 8h gutgeschrieben. Ich nur 6 Stunden. Stimmt das so? Ich habe mich schon versucht durch das Internet zu forsten, aber man findet unterschiedliche Antworten. Ich würde mich freuen wenn ihr mir Tipps geben könntet, wie ich meinem Arbeitgeber gegenüber argumentieren kann, dass ich mich benachteiligt fühle. Auf 7 oder 8h hochsetzen ist keine Option für ihn. Alle anderen können sich Gleittage erarbeiten, für mich ist es undenkbar.... :/
5 Antworten
Soweit ich weiß, ist nach nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause laut Arbeitszeitgesetz Pflicht, das gilt für dich ebenso wie für die Vollzeitmitarbeiter.
Es ist aber in deinem Fall ganz schön unflexibel von dem Arbeitgeber, da nach Minuten zu rechnen.
Was den Betriebsausflug angeht kann ich dir leider nichts genaues sagen.
Habt ihr keinen Betriebsrat bei dem du mal nachfragen kannst?
Entsprechend § 4 Arbeitszeitgesetz Ruhepausen (Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeitvon mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.) arbeitet eure Stechuhr richtig.
Mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden musst du keine Pausen machen d.h. diese darf auch nicht abgezogen werden. Rede nochmals mit deinem Chef oder dem Personalbüro. Im Allgemeinen kann über die Software zum Zeiterfassungsterminal eine Teilzeitarbeitskraft berücksichtigt werden.
Beim Betriebsausflug bekommt jeder nur die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben, bei dir somit 6 Stunden.
Nein, das geht nicht! Die Zeiterfassungs-Software ist behördlich abgenommen, und muss bereits bei 06:00:01, d.h. bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden und einer Sekunde die gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von 30 Minuten abziehen.
Schließlich kann die Sofware nicht "hellsehen", und bei der Pausenberechnung sind auch die Funktionen "Runden" und "Angleichen" nicht zulässig.
Diese Funktionen darf man nur nutzen, wenn es darum geht, die Kommt-/Gehtzeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen, z.B. bei einer Buchung 16:07 Uhr - da könnte man sagen: Bis 16:07 Uhr soll das System die Arbeitszeit als 16:00 Uhr bewerten,. und bei einer Buchung 16:08 Uhr soll das System die Arbeitszeit als 16:15 Uhr bewerten.
Wie gesagt, bei Pausen ist dies nicht zulässig.
Anm.. Man kann das System auch minuten- bzw. sekundengenau rechnen lassen.
Zeiterfassungssoftware behördlich abgenommen ist Quatsch, das gibt es nicht!
Ich hätte mir einen sachlichen Kommentar gewünscht, der zur Beantwortung der Frage dienlich ist, aber danke für Deinen Hinweis!
Im Laufe der Zeit ändern sich auch Zuständigkeiten. Anstelle der behördlichen Abnahme der Zeiterfassungs-Software (so wie es früher war) sind die Zertifizierungsgesellschaften getreten, da die Softwarehersteller i.d.R. alle ISO-zertifiziert sind.
Bei den wenigen Software-Unternehmen,die nicht zertifiziert sind, tritt die interne Qualitätskontrolle auf deren Stelle.
Grundsätzlich fehlt somit m.E. eine übergeordnete, unabhängige Kontrollinstanz.
Eine übergeordnete unabhängige Kontrollinstanz ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde die Arbeitszeitkontrollen in den Betrieben auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durchführt. Wenn ein Arbeitnehmer nachweislich (Arbeitsvertrag) mit 6 Stunden teilzeitbeschäftigt ist, wird es hier bei einer behördlichen Kontrolle keine Probleme geben, wenn die Stechuhr keine Pause von 30 Minuten abzieht sondern lediglich die Differenz zu 6 Stunden.
Ich kenne es eigentlich so, dass bei Überschreitungen von wenigen Minuten auf- und abgerundet werden muss.
Wenn Du genau 6 Stunden arbeitest, heißt es ja nicht, dass Du deinen Chip genau nach 6 Stunden an das Gerät hältst. Vielmehr legst Du erst nach 6 Stunden die Arbeit nieder und gehst dann zur Zeiterfassung.
Nun folgt der nächste Streitpunkt. Ein Betriebsausflug. Dieser beginnt 8 Uhr und endet 17 Uhr. Alle bekommen 8h gutgeschrieben. Ich nur 6 Stunden.
Ist die Teilnahme denn verpflichtend? Wenn ja, dann müssen Dir auch die 8h angerechnet werden, wenn der Ausflug 8h dauert.
Erst einmal zu den 6 Stunden Arbeitszeit.
Das Problem gibt es bei uns auch, allerdings eine karrenz von 5 Minuten, bzw. werden dann die 5 Minuten abgezogen.
Eine Option für dich?
Andere Option:
Mach nach 3 Stunden eine halbe Stunde Pause, und bleibe so halt 6,5 Stunden da. Dann hast du auch mit 10 Minuten kein Problem.
Wieso darfst du kein Guthaben aufbauen?
Zu dem Betriebsausflug ist halt die Frage wie das gewertet wird, denn die Vollzeitkräfte bekommen ja auch nur 8 Stunden anstelle der 9.
Da bin ich mir aber nicht sicher, ob man das so machen kann.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ihr alle 9 Stunden bekommen müsstet, also Überstunden.
Ich verstehe deinen Absatz nicht:
"Nun ist mir aber aufgefallen dass andere Mitarbeiter die Vollzeit arbeiten ihre Pause z.b. erst nach 7 h Arbeitszeit machen... wäre es da auch nicht fair wenn ihnen ab der ersten Minute nach der 6.Stunde gekürzt wird? Müssen sie nicht auch die Pause ab 6h machen? Ich finde das irgendwie nicht fair! "
Du meinst, die Vollzeitkraft arbeitet 7 Stunden, macht 30 Minuten Pause und arbeitet dann noch mal 1 Stunde?
Wo ist der Unterschied zu 6 Stunden arbeiten, 30 Minuten Pause und dann noch mal 2 Stunden arbeiten?
Unterm Strich ist doch egal wann die Pause abgezogen wird.
Er hat 8 Stunden gearbeitet + 30 Minuten Pause.
Was ist da jetzt nicht fair dran?
Die alte Geschichte.
Wir haben sowas auch. Ich bin verpflichtet, wenn ich 6h arbeite eine Pause von 30 min einzulegen. Wenn ich gar 9h hier bin, sind es 45 min.
Nun ist es so, dass mir dies aber erst am Ende des Tages gebucht wird. Sprich, wenn ich erst nach 6:10 h die Pause mache und sie 30 minuten lang ist, habe ich kein Minus. Wenn ich keine Pause macht, werden mir am Ende des Tages automatisch 30 minuten von der Arbeitszeit abgezogen.
Habt ihr denn jemanden, der für das funktionieren diese Anlage zuständig ist?
Bei uns kann man z.B. nachbuchen bzw. die Buchungen Korrigieren lassen über ein Formular bei eben jenen Personen.
"Mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden musst du keine Pausen machen d.h. diese darf auch nicht abgezogen werden"
Wenn sie aber erst nach 6 Stunden und 10 Minuten stempelt, hat sie aber mehr als 6 Stunden gearbeitet und hätte somit eine Pause machen müssen. Daher der Abzug.
Das niemand genau nach 6 Stunden stempeln kann, steht außer frage.
Von daher könnte der Arbeitgeber auch Zeiten über 6 Stunden einfach nicht werten.
Ist aber wohl zu aufwendig.