Wieviel zahlt eine Versicherung für 10 Jahre altes Fahrrad?
Hallo,
mein Fahrrad war etwa 10 Jahre alt, inkl. Fahrradkorb, neue Reifen http://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/1738331_-marathon-plus-28-x-1-60-42-622-schwalbe.html , Fahrradtasche, Schloss (ca. 2 Jahre alt, NP etwa 30€), 10€ Klingel.
Wieviel bekommt man dafür von der Versicherung? Gibt es da Unterschiede? Ich denke mal, das man den Zeitwert ersetzt bekommt, aber wie stellt man den fest wenn man die genaue Marke und den NP nicht weiß?
LG Natasha
8 Antworten
Das private Fahrrad wird durch die Hausratversicherung (Feuerversicherung) bezahlt - eine Fahrradzusatzversicherung muß nicht extra vorhanden sein. Dabei zahlen die meisten den Neuwert (kann in der Police nachgelesen werden, wenn diese zur Hand ist).
Da keine Rechnungen und Preise bekannt sind, kann durch "Glaubhaftmachen" (z.B. ein Foto von einer Fahrradtour o.ä.) das Fahrrad beschrieben werden und durch einen Fahrradshop ein Preis bestimmt werden. Der Aufwand muß jedoch nicht übertrieben werden, da viele Versicherer in solchen Fällen eine Pauschale anbieten und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den Schaden erledigen.
Tip für die Zukunft: Rechnungen IMMER aufheben - auch wenn die Garantiezeit vorbei ist. Im digitalem Zeitalter gibt es da viele Möglichkeiten. Ich favorisiere ein Bild vom Gegenstand und dann die Rechnung einbinden...
Wie soll ich eine Rechnung bekommen wenn das Fahrrad schon etliche Vorbesitzer hatte und mehr als 10 Jahre alt ist??
Danke für die Antwort
Es kommt auf die Bedingungen der Hausratversicherung, die den Einschluss Fahrraddiebstahl hat, an. Sind es die VHB 84 oder noch neuere Bedingungen, wird der Neupreis ersetzt. Gewöhnlich aber ist eine Obergrenze vereinbart.
Das alles ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
Wenn es nicht Ihre Versicherung ist, dann fragen Sie den Versicherungsnehmer.
Wenn das Fahrrad verbrannt ist, besteht nur Versicherungsschutz, wenn das im Vertrag geregelt ist.
Bitte nicht immer neue Sachverhalte nachschieben. Vollständige Angaben bei der Frage erleichtert eine sachgerechte Antwort. Meine Mandanten bezahlen für einen fachmännischen Rat eine Gebühr.
Sie erhalten den Rat kostenfrei. Da kann man als Ratgeber auch mal Fairness und Vollständigkeit erwarten.
Was bitte soll er Vorwurf? Woher soll ich wissen was wichtig ist? Und Versicherungsschutz besteht, das ist schon alles an die Versicherung gegangen. Soviel ich weiß, kommt die Kriminalpolizei nochmal und Sachverständige von der Versicherung.
Und den Versicherungsnehmer kann ich nicht fragen, da es eine riesige Einrichtung ist, und sie keine Informationen rausgeben dürfen.
Und ich habe nicht gefragt OB die Versicherung zahlt, sondern wieviel!
Kann ich Gedanken lesen?? Ich habe alles geschrieben was ich wusste. Welche neuen Sachverhalte habe ich nachträglich geschrieben? Es steht doch alles im erstren Post?
Ich bin nunmal keiner der Geld für einen Rat abzockt, sondern in Fragen die ich beantworten kann einfach hilft, ohne vorrauszusetzen das diese Person sich in der Materie auskennt. Und wenn ich mich damit auskennen würde, bräuchte ich die Frage nicht stellen!
Kann ich Gedanken lesen??
Keine Ahnung, sind wir Hellseher?
Welche neuen Sachverhalte habe ich nachträglich geschrieben?
Na, zum Beispiel, das der Versicherungsnehmer der Vermieter ist und dass das Fahrrad verbrannt ist.
Es steht doch alles im erstren Post?
Nein, eben nicht, sonst würden nicht so Viele nachfragen.
Ich bin nunmal keiner der Geld für einen Rat abzockt, sondern in Fragen die ich beantworten kann einfach hilft,
Ja und? Glaubst,Du, wir bekommen Geld für die Antwoten, die wir hier geben?
Ich finde es schon ziemlich unverschämt, wenn einem Leute helfen wollen, diese dann so anzupflaumen.
Ich habe keinen Vermieter, und die Versicherung gehört nicht dem Vermieter. Das wurde hier behauptet und das habe ICH nicht geschrieben
Was die Versicherung bezahlt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Und die können wir hier nicht einsehen. Von welcher Versicherung reden wir hier?
Ich weiß nicht welche Versicherung es ist, oder ob es eine Hausratversicherung ist.
Und die Vertragsbedingungen kann ich nicht einsehen da es ja nicht meine Versicherung ist
Wenn der Fahhraddiebstahl in der Hausratversicherung eingeschlossen ist, wird der Neuwert des Fahrrades erstattet. Aber meist gibt es dort Entschädigungsgrenzen von 1% der Versicherungssumme.
Wenn du keine Nachweise über das Fahrrad hast, hast du aber ein Problem. Bei solchen Gegenständen sollte man immer den Kaufbeleg aufbewahren. Sonst kannst du ja auch nicht nachweisen, dass du das Rad überhaupt besessen hast.
Hast di den Diebstahl denn der Polizei gemeldet?
@ kim294
Sonst kannst du ja auch nicht nachweisen, dass du das Rad überhaupt besessen hast.
Du bist doch vom Fach und weißt auch, dass man keine Belege benötigt um die Eigentümerschaft eines Fahrrades nachweisen zu können.
Der Geschädigte erstattet Anzeige und gibt die Marke, Fabrikat, Alter und Zustand an
Dies reicht schon als Anscheinsbeweis, oder glaubst du evtl. eine Anzeige von der Polizei nicht? Falls du der Anzeige nicht traust, so bist du als Sachbearbeiter bzw die Versicherung beweispflichtig.
B) Der Geschädigte benennt Zeugen. Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn die zB. dem geschädigten das Fahrrad geschenkt haben oder beim Fahrradkauf dabei waren.
C) Der Geschädigte hat Fotos
oder halt
D) Der angeblich Geschädigte hat das Fahrrad noch und zeigt es zum Beweis vor, und das verbrannte Rad war das vom nachbarn. Dann wäre es wohl Versicherungsbetrug -lach
Das Fahrrad ist nicht gestohlen worden, sondern verbrannt. Und den beleg habe ich nach über 10 Jahren und etlichen Besitzern natürlich nicht mehr. Mir wurde gesagt das ich aufschreiben soll wie als das Fahrrad ist, und was noch verbrannt ist, dann würde mir die Versicherung das ersetzen...
Was ist die Versicherungssumme? Den Betrag den man monatlich zahlt?
Wenn es sich um die Hausratversicherung handelt, bekommt man nicht den Zeitwert sondern den Neuwert der beschädigten bzw. zerstörten Sache.
Dem Link zufolge, war das Fahrrad ja nicht wirklich teuer. In der Regel prüft die Versicherung bei so einem "Bagatellschaden" nicht ob du noch die Anschaffungsrechnung hast usw.
Wenn man es jedoch genau nimmt, könnte die Versicherung die Leistung verweigern, da du den Schaden der Höhe nach nicht nachweisen kannst.
Aber das passiert recht selten. Es wird dann entweder eine Pauschale geleistet oder wenn es sich wirklich um einen so kleinen Betrag wie von dir beschrieben, ohne nähere Prüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dieser Betrag bezahlt.
Das Fahrrad war teuer! Keine Ahnung wie du darauf kommst das es nicht teuer war.
Langsam kriege ich hier echt die Kriese. Hier wird Fachwissen vorausgesetzt, irgendwelche Dinge behauptet die ich nie gesagt habe...
Das Fahrrad ist nicht gestohlen worden, sondern verbrannt. Und die Unterlagen kann ich nicht einsehen da es nicht meine Versicherung ist