Wieviel Urlaubsanspruch wenn man im September in Rente geht?
Hallo, ich werde im September in Rente gehen. Ich habe einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Wieviel Urlaub steht mir dann für dieses Jahr zur Verfügung?
3 Antworten
30 Tage! Dir steht der volle Urlaub zu.
Bundesurlaubsgesetz.
So pauschal stimmt diese Aussage nicht!
In dem Link steht auch
**.....da im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist....**
Der volle vertragliche Jahresurlaub muss nur dann gewährt werden, wenn ein Einzel- oder Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Bei vertraglich vereinbartem Urlaub, der höher ist als der gesetzliche Mindesturlaub, darf der ArbG durchaus vereinbaren, dass der Urlaub nur anteilig gewährt werden muss. So lange die aliquote Berechnung nicht zur Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt, ist das zulässig.
Da du 9 von 12 Monaten arbeitest, hast du auch einen Urlaubsanspruch von 9/12 x deinem Jahresurlaub.
Nach Adam Riese sind das 9 x 30 / 12 = 90 / 4 = 22,5 Tage
Stimmt rein rechnerisch, aber nicht vom Gesetz her!
Wie soll es dann vom Gesetz her sein?
Das ist so im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Sobald man über 1/2 Jahr im Jahr gearbeitet hat, hat man den vollen Urlaubsanspruch.
Nach erfüllter Wartezeit und bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Der vom Arbeitgeber darüber hinaus freiwillig gewährte Urlaubsanteil darf gekürzt werden, sofern ein Arbeits- oder Tarifvertrag eine aliquote Gewährung bei unterjährigem Ein- oder Austritt vorsehen.
D. h., 9/12 von 30 Tagen = 22,5, aufgerundet 23 Urlaubstage (ausgehend von einer 5-Tage-Woche) muss der Arbeitgeber zwingend gewähren. Gibt es keine Klausel über eine anteilige Berechnung, muss er den vollen vertraglichen Jahresurlaub gewähren.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsanspruch-vor-Renteneintritt---f190764.html