Urlaubsanspruch bei Zeitarbeit in der Probezeit
Ich bin seit September bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Laut Auskunft der Zeitarbeitsfirma stehen mir 1, 6 tage Urlaub in der Probezeit zu.
Ist das richtig?
5 Antworten
Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei 20 Arbeitstagen (bei einer 5-Tage-Woche) im Jahr. Den ganzen Urlaub kann man aber erst nach sechs Monaten in Anspruch nehmen, vorher gilt: pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (das wären 1,67 Tage pro Monat , vielleicht meint dein Arbeitgeber das?). Das gilt auch für die Probezeit und auch für die Zeitarbeit. Aus Arbeits- oder Tarifvertrag kann sich auch ein höherer Urlaubsanspruch ergeben. Falls du Teilzeit arbeitest, muss man den Urlaubsanspruch ggf. entsprechend umrechnen.
Du hast pro Jahr einen Anspruch, mindestens 24 Tage (gesetzlich vorgeschrieben). Der wird dann auf die Monate runtergerechnet, wenn man nicht das komplette Kalenderjahr dort arbeitet (zB weil der Vertrag erst mitten im Jahr beginnt).
Es ist so üblich, dass man während der Probezeit keinen Urlaub nimmt (kein Urlaub genehmigt wird), wobei es bei mir bisher immer so war, wenn jetzt zB Weihnachten in der Probezeit lag konnte ich trotzdem Urlaub nehmen, das ist aber Kulanz von der Firma in der man arbeitet.
Zur Klarstellung: 1) 24 Tage beziehen sich auf eine Sechs-Tage-Woche. 2) Es mag üblich sein, dass man während der Probezeit keinen Urlaub nimmt bzw. keiner genehmigt wird, aber dennoch besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Davon kann auch nicht durch Vertrag abgewichen werden.
Wichtig ist, was im Vertrag vereinbart wurde. Darauf kannst du dich berufen. Wenn dir Urlaub während der Probezeit vertraglich zugestanden wird, dann hast du auch einen Anspruch darauf.
Aber bedenke. Urlaub in der Probezeit - hast du dies schriftlich !
ist nicht NORMAL
1,6 Tage Urlaub? Wie lange ist die Probezeit denn? Theoretisch ist das richtig was in deinem vertrag steht.
normalerweise hat man erst nach 6 monatiger Zugehörigkeit einen Anspruch auf Urlaub.