Wieviel kann ich für Entrümpelung in Rechnung stellen?
Hallo liebe gutefrage.net user,
ich habe ein riesen problem. und bräuchte rat oder zumindest eine ansatzinfo von einem kenner...
ich habe vor 2 monaten eine wohnung angemietet. wegen dem einschulungstermin meines sohnes musste ich also zum 31.08. eingezogen sein. die vormieterin war eine ältere dame die kurzfristig ins altenheim musste. die wohnung war also noch komplett möbliert mit hausrat, müll etc. ich habe dann mit der tochter die weiter weg wohnt vereinbart, dass ich zur einschulung einziehen muss und die entrümpelung für sie übernehmen würde... da ich aber bis einschließlich oktober miete in der anderen wohnung zahlen musste konnte ich also keine doppelte miete tragen und sie erklärte sich bereit als gegenleistung für die entrümpelung 2 monate kaltmiete zu zahlen. und mein mietvertrag beginnt offiziell am 01.11. gestern bekam ich von der vermieterin gesagt, dass für oktober nicht gezahlt wurde. und ich soll dafür sorgen, dass das in ordnung kommt. jetzt möchte ich der tochter von der alten frau die entrümpelung in rechnung stellen, weil ich weiss dass ich locker damit 2 monatsmieten übersteige. wie geht man da vor? was für kosten kann man pro stunde nehmen... ich bin ja schließlich privat person und kein unternehmen. denn schließlich stellt uns mietern zb die vermieterin die gartenpflege auch als privat person in die nebenkosten.
lg und danke schonma
5 Antworten
Da verstecken sich ja gleich mehrere Probleme auf einmal...
Hast Du eine schriftliche Vereinbarung mit der Tochter der alten Dame? Oder wie wurde festgehalten, daß Du einziehen konntest, der Mietvertrag aber erst ab 01.11. beginnt? Dann wäre eh die Tochter der alten Dame für die Miete im Oktober noch verantwortlich. Das könntest Du dem Vermieter sagen.
Im Prinzip könntest Du ihr aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung die Nettomiete in Rechnung stellen, wenn Dein Mietvertrag doch vorher begann.
Hast Du keine schriftliche Vereinbarung, wird es sogar schwierig, wenn Du ihr die Entrümpelung (egal mit welchem Stundensatz) in Rechnung stellen willst. Denn dann hast Du einfach die Wohnung so wie sie war übernommen. Es sei denn, im Mietvertrag steht irgendwas anderes.
Prinzipiell würde ich sagen, 7-8 Euro pro Stunde wäre schon okay. Denk aber dran, daß Du Einnahmen (und die wären das dann!) auch versteuern müßtest... - Diesen Streit würde ich also nicht führen wollen.
Etwas anderes ist mir noch aufgefallen: Die Vermieterin stellt ihre eigene Tätigkeit unter Gartenarbeiten in die Nebenkosten? - Das darf sie nicht. Sie kann nur Kosten angeben, die ihr auch tatsächlich entstehen (also wenn sie nachweisbar jemanden für die Gartenarbeit bezahlt z.B.).
Nein.
doch - lies mal nach.
wo kann man das nachlesen?
bei googel
also eine schriftliche vereinbarung gibt es nicht. nur eine dritte anwesende person. wir haben es so gemacht. ich hab einfach am 30 august die schlüssel bekommen. sie hat gesagt dass ich alles entsorgen soll und sie die miete zahlt einschl. oktober. und darauf hin haben ich mit der vermieterin einen vertrag ab november vereinbart.
zu den nebenkosten: sie erledigt ja die gartenarbeit selbst. und hat behauptet, dass sei so rechtens. genauso auch das putzen des treppenhauses. obwohl ich gesagt habe ich putze selber, kommt sie vorbei einmal die woche putzt geht und wird es am jahresende zurechnen.
wenn du selbst die Hausordnung machen willst sollte deine VM dies akzeptieren, es sei denn im MV ist vereinbart, dass die Treppenhausreinigung nicht vom Mieter auszuführen ist.
guterwolf - niemand macht die Hausordnung selbst als Mieter...
Generell gelten über die Treppenhausreinigung natürlich die Vereinbarungen des Mietvertrags.
Dennoch kann kein Vermieter seinen zeitlichen Aufwand in Rechnung stellen. In Rechnung stellen kann er nur, wofür er selber auch bezahlt. Ich habe mich mit dieser Thematik schon vor etlicher Zeit beschäfigt...
Du bist uns bislang eine Quelle für Deine Behauptung, das ging doch, schuldig geblieben...
@Bambi27: Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen...
Dein Mietvertrag geht erst ab 01.11. Für die Miete für Oktober ist dann der vorige Mieter zuständig. Daß der/die Dich da wohnen läßt, ist sozusagen "sein Problem". Ich würde den Streit noch ein paar Tage hinauszögern - nicht daß sie Dich noch vor dem Monatsletzten (vorübergehend) rauswerfen...
hehe das wäre ja auch toll... ich mit kind auf der straße...
@anjanni, dann schau mal hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/bk-gartenpflege-eigenleistung-64-S-366-98.html
Ich lege seit Jahren die Kosten für Gartenpflege um, die ich selbst erbringe und die NK's wurden schon von diversen RA und Mietervereinen geprüft und immer für in Ordnung befunden.
Solche Betrachtungen sind am ehesten machbar über Kostenvoranschläge entsprechender Fachfirmen. Abreden bergen immer wieder das Problem, daß sich eine Seite dann evtl. an das eine oder andere nicht mehr erinnern zu können vorgibt... Deshalb empfliet es sch, zumnidest alles was in Zahlungsforderunge münden könnte, schriftlich zu vereinbaren. Gut, das gab's hier nicht. Dann kommt eben nur noch in Frage, auf der Basis beweisbarer Tatsachen zu verfahren. Kennt jemand den Zustand der Wonung, den Umfang des beräumten Sperrmülls, der auch als Zeuge in Frage kommt? Wenn ja, könnte man über eine Kostenvoranschlag einer Firma für Haushaltsauflösungen weiter vorankommen. Geht das nicht, so ist die einzig die Chance hier nur noch, die Miete ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen und weiter nichts! Also Forderungen für Zeiten davor schuldet dann ohnehin rechtlich die Vormieterin. (Die Differenz, die ich bei der Aufwandsbewertung hier durchaus auch so sehe, ist dann eben Lehrgeld.)
Danke das hört sich recht plausibel an... ich werde auch erst ab november zahlen... mal sehen ob bezüglich oktober irgendwas kommt von der vermieterin...
Wenn Ihr die Zahlung von 2 MMKM vereinbart habt, dann kannst Du das jetzt nicht mehr ändern..bzw. nachverhandeln. Hätteste vorher durchrechnen müssen….
ich versuche ja auch keinen gewinn rauszuschlagen, ich möchte nur verdeutlichen, dass ein umzugsunternehmen was sie eigentlich beauftragen wollte, ihr viel teurer zu stehen gekommen wäre. ich habe halt wegen zeitdruck (einschulung) alles schnell schnell über die bühne haben wollen.
Schon klar, aber Ihr habt Euch doch auf einen Preis geeinigt. Daher kannst Du jetzt nicht einfach nachverhandeln. Wenn Du Dich beim Aufwand verschätzt hast, ist das Dein "Pech".
spreche ich spanisch. ja wir haben uns auf einen preis von 2 kaltmieten geeinigt. sie hat 1 monat gezahlt... sprich jetzt muss ich sehen dass ich mit einer aufstellung auf 2 monatsmieten komme.
wieso das denn? Ihr habt 2 MM vereinbart und die muss sie übernehmen. Frag doch mal bei einer Entrümpelungsfirma an was es gekostet hätte und das teilst du der guten Dame mit.
Vielleicht nicht gerade spanisch, aber Du siehst, dass auch alle anderen Fraganten Mühe haben und viele Rückfragen stellen müssen, um Dich zu verstehen.
ich habe eine firma angerufen und in etwa beschrieben was alles weg musste... schriftliches angebot ginge nur bei besichtigung, was ja nicht mehr möglich ist logischerweise. er hat mir in etwa gesagt dass sich das 65 qm auf 1200-1800 kommen könnte. auf soviel muss ich ja garnicht.
ich glaube nicht, dass die rückfragen kommen weil man mich nicht versteht. sondern weil man mir versucht einen rat zu geben.
dann hast du ja anscheinend einen fairen deal gemacht und die Tochter sollte sich daran halten.
Ich würde auch sagen: ihr habt 2 MM vereinbart und dabei solltest du es belassen. Ruf die Frau an und frage nach warum sie noch nicht gezahlt hat...
Schlecht ist natürlich wenn die Vereinbarung nur mündlich getroffen wurde, dann hat man immer ein Beweisproblem.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als die Miete erst mal selbst zu zahlen, damit du nicht in Verzug kommst.
Ansonsten wird dir nur der Rechtsweg bleiben.
beweisen ist kein problem... mein freund war bei der mündlichen vereinbarung mit dabei. aber warum muss ich selber zahlen wenn ich ab november erst vertraglich gesehen zahlen muss
weil du dies geschrieben hast:
"gestern bekam ich von der vermieterin gesagt, dass für oktober nicht gezahlt wurde. und ich soll dafür sorgen, dass das in ordnung kommt."
ja das hat sie gesagt. sagen kann man doch viel. und vermieter behaupten viel... ich möchte halt nur anstandshalber dafür sorgen dass die gute frau ihre oktober miete kriegt. aber nciht von mir. meint ihr man kann mich trotz vertrag dazu verknacken?
wie lange lief der Vertrag mit der alten Dame?
Deine Aussage: "sagen kann man viel und Vermieter behaupten viel" finde ich schon sehr bedenklich!!!
Du sagst auch, dass du eine Vereinbarung mit der Tochter hast...kann man auch behaupten und anzweifeln.
Und dich zur Miete heranziehen könnte die Vermieterin vielleicht wenn sie nachweist, dass du schon früher eingezogen bist.
mit der alten dame lief der vertrag bis ende oktober. aber die tochter zahlt oktober nicht, weil ich ja als nachmieter eingezogen bin.
klar sie könnte ganz einfach beweisen wann ich eingezogen bin... wohnen ja schließlich noch andere leute im haus. oh mann das ist echt ärgerlich.
Frage: Warum fragst du nicht die Tochter,warum sie keine Miete gezahlt halt,obwohl das abgesprochen war?
die vermieterin hätte schon mit ihr gesprochen. sie hätte gesagt, sie sehe es nicht mehr ein und 2 monate wären übertrieben.
Wenn ich Deine Frage richtig gelesen habe, geht Dein Mietvertrag erst ab 01.11. - und bis dahin ging der Mietvertrag der alten Dame, für den dann diese oder die Tochter zahlen muß.
Dann frag sie selbst noch einmal.... Ich muss immer wieder den Kopf schütteln...Leute warum macht ihr so etwas nicht SCHRIFTLICH? Für die Entrümplung hast du doch bestimmt eine Rechnung bekommen? Mach eine Kopie,zieh die eine Monatsmiete vom Betrag ab,schreib den Endbetrag auf die Kopie und schick ihr die Kopie PER EINSCHREIBEN! Sollte sie immer noch ablehnen,geh zu einem Anwalt,lass ihr eine Frist setzen und klage Notfalls das Geld ein....
ja weil ich dachte warum schriftlich vereinbaren wenn ich doch schlüssel hab und der vertrag erst ab november beginnt. rechtlich gesehen kann mir da die vermieterin nix tun. ich zahle erst ab november. nur finde ich es von der tochter niht in ordnung im nachhinein den schw... einzuziehen.
ps eine rechnung von der entrümpelung habe ich nicht, da ich selber entrümpelt habe :o) das war eigentlich die grundfrage gewesen.
nee, auch ein Vermieter kann seinen Zeitaufwand in Rechnung stellen, sofern die Kosten denen entsprechen, die eine Firma nehmen würde.