Wieviel Bargeld darf ein ALG2 Empfänger vom ALG2 ansparen und muss man es regelmäßig angeben?
Im Prinzip gehts um folgendes. Ich habe kürzlich beim Jobcenter meinen Weiterbewilligungsantrag abgegeben (es sei gesagt dass dies nicht mein erster ist - zur großen Schande muss ich eingestehen dass ich sei 2010 im Bezug bin) und nun zum ersten Mal nach dem Erstantrag wurde ich aufgefordert einen Vermögensbescheid mit Kontoauszügen (Anlage VM) abzugeben.
Jetzt sei gesagt, dass ich derweil in einer Umschulung bin und Fahrtkosten in Höhe von 102€ monatlich bekomme. Die Fahrkarten der letzten 1 1/2 Jahre habe ich zur Hälfte mit Bargeld abgegolten das ich daheim über die 8 Jahre angespart habe. Zur anderen Hälfte aus folgendem Bestand: Ich kaufe für meine Eltern regelmäßig über meine EC Karte Lebendmittel ein, das Geld kriege ich bar von ihnen zurück. Vom Bargeld investiere ich dann zum Teil die Fahrkarte. Aus diesem Grund habe ich derweil 2500€ auf dem Girokonto und weiß nicht wie ich es dem Jobcenter erklären soll.
Kann ich einfach sagen dass ich in den 8 Jahren soviel Bargeld angespart habe dass ich die Fahrkarten davon bezahlt habe? Soviel ich weiß darf man monatlich 45€ ansparen. Nachweisen kann ich nichts. Und deswegen habe ich nun Angst dass ich bezüglich dessen des Betruges bezichtigt werden könnte, da ich wie gesagt nicht nachweisen kann anhand der Kontoabgänge dass ich regelmäßig 102€ für die Fahrkarte bezahlt habe.
Im Prinzip: Kann ich dem Jobcenter einfach mitteilen dass ich die Fahrkosten vom Bargeld beglichen habe das ich angespart hatte vom ALG2?
Die Situation zehrt sehr an mir, da ich baldig meine Abschlussprüfung schreibe ist dies der denkbar schlchteste Zeitpunkt.
4 Antworten
Im Leistungsbezug kannst du dein sogenanntes Schonvermögen ansparen, dass sind ab 21 Jahren pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen !
Unter 21 bzw.für minderjährige Kinder gilt, min. 3100 € + diese einmaligen 750 €.
Wenn man es genau nimmt, dann könnte man aus seiner Regelleistung oder seinen Freibeträgen ( z.B. Erwerbseinkommen ) ansparen was man möchte, denn sollte dann eine Anrechnung wegen überschreiten des Schonvermögens erfolgen, dann käme es ja indirekt zur Kürzung seiner Regelleistung bzw.seinen zustehenden Freibeträgen.
Im Weiterbewilligungsantrag wird auch nach Bargeld gefragt, also ja, es sollte immer angegeben werden, es kann ja sein das du dann mal eine größere Summe aufs Konto einzahlst und dann kommt das Jobcenter und möchte wissen woher das Geld kommt.
ALG-2-Empfänger dürfen 150,- € pro Lebensjahr +750 € Vermögen anrechnungsfrei besitzen. Das sind bei einem 30jährigen 4500,- € plus ein Freibetrag von 750,- €, also 5250,-€.
Nicht zum Vermögen zählen natürlich vorerstattete Fahrtkosten und ähnliche Gelder, die einem nicht gehören und die man noch ausgeben muss.
Vom ALG II sparen dürfen sie pro Monat so viel sie wollen, es zwingt sie ja niemand, ihr Geld auszugeben. Erst wenn ein Vermögen über der oben genannten Grenze zustandegekommen ist, wird es angerechnet. Etwas anderes ist natürlich, wenn das Ersparte durch Geldgeschenke zustandegekommen ist. Dann zählen alle Geschenke als Einkommen und werden wie Einkommen angerechnet.
Du dafst pro Lebensjahr 150 Euro haben.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/vermoegen/
Bist Du 20 Jahre alt, darfst Du also 3000 Euro haben + 750 Euro für Anschaffungen.