jobcenter hat Darlehen abgelehnt, was tun?
Hallo leute, mal ne wichtige Frage an euch. Hatte an 27.07.2013 einen Antrag auf Darlehen gestellt in Höhe von 1500 euro, dementsprechende nachweise wurden auch beigefügt. . Nun habe ich heute antwort gekriegt, dort steht das es abgelehnt sei nach dem Gesetz §§ 24 Abs. 1 i.V.m 20 SGB II.
Und mit einem Satz wie: Eine Gewährung des Darlehens kann nicht erfolgen, da es sich nicht um einen von der Regelleistung umfassten Bedarf handelt. .
Ich brauche dieses Darlehen abrr sehr dringend um einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Was kann ich noch machen um den Darlehen doch noch genehmigt bekomme.
Vielen Dank für die Antworten schon mal.
11 Antworten
Hier wird Dir die Sache mit dem Beratungsschein genau erklärt:
http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Du kannst auch googeln mit
beratungsschein amtsgericht, wenn Du noch mehr Infos dazu haben willst.
Es ist wirklich bedauerlich, dass Du nicht in Kürze geschrieben hast, worum es geht. Denn dann hätte man Dir vielleicht noch den einen und anderen Tipp geben können.
Der Schein ist erstmal für die Beratung. - Wenn es zum Prozess kommt, erhältst Du von dem Anwalt den entsprechenden Antrag, den füllst Du aus, fügst die erforderlichen Unterlagen bei (siehst du dann), und der Anwalt reicht den Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht ein.
Das Gericht prüft dann, ob Du mit Deinem Anliegen Aussicht auf Erfolg hast (also wenigstens so 50 zu 50), um den Antrag bewilligen zu können.
da wirst du wohl pech haben.entweder du bringst die summe selbst auf oder nimmst einen kredit auf oder fragst freunde/bekannte/familie ob sie dir die summe leihen können,denn ein darlehen vom amt zubekommen ist eine "sogenannte kannbestimmung"und wenn die es ablehnen wirst du wohl keine anderen möglichkeiten wie o.g.haben.LG
ok,danke ganz so genau wusste ich das auch nicht,weil ich beziehe selber alg2 und habe damals so einen beratungsschein nicht bekommen.
Es kommt drauf an, wofür man den braucht. die allermeisten Beratungshilfescheine werden bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Jobcenter/Argen vergeben.
Wenn es beispielsweise um Familienstreitigkeiten geht, oder um Nachbarschaftskonflikte (wie beim berühmten Maschendrahtzaun) wird das wahrscheinlich nicht vergeben...
Nichts, denn es gibt nur Darlehen im SGB II Stand: 28. Mai 2013.. für Kautionsdarlehen § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II Wohnraumsicherungsdarlehen bei Miet- und Energieschulden und drohendem Wohnraumverlust § 22 Abs. 8 SGB II Darlehen bei unabweisbarem Bedarf für von der Regelleistung umfasste Bedarfe § 24 Abs. 1 SGB II Darlehen bei zu erwartendem Einkommen bis Monatsende § 24 Abs. 4 SGB II Eigentümerdarlehen für unabweisbare Instandhaltung und Reparatur § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II Darlehen, wenn der sofortige Verbrauch oder Verwertung von Vermögen nicht möglich ist oder bei besonderer Härte § 24 Abs. 5 SGB II Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen § 16e Abs. 2 SGB II Auszubildendendarlehen bei besonderer Härte § 27 Abs. 4 SGB II
für alle anderen Sachen muß man sparen oder einen Bankkredit aufnehmen,den Überziehungskredit nutzen, wenn man privat keinen findet der es einem leiht.Oder einen Ratenvertrag vereinbaren.
Geh zum Amtsgericht und besorg dir einen Beratungshilfeschein (ein Rechtsanwalt kann den auch selber beantragen, wenn deiner dir das nicht gesagt hat, solltest du vielleicht zu einem anderen gehen).
Also ALG2 Empfänger muss man solche Rechtskosten nicht selber tragen.
Prozesskostenhilfe gibt es aber nur bei mindestens 50 % Erfolgsaussicht. Der Staat bezahlt keine Streitereien um Kinkerlitzchen.
Wir wissen ja gar nicht, ob es hier um "Kinkerlitzchen" geht. Zu einem Anwalt zu gehen und zu fragen, ob der einen Beratungshilfeschein einholt ist ja nun kein Akt. Man muss den Menschen auch ein Stück weit gestatten, Wege gehen zu dürfen und das eigenverantwortlich zu gestalten.
Und hier gehts ja nicht um die Beurteilung der Situation, sondern darum, welche Möglichkeiten unter Umständen noch bestünden. Die Damen und Herren beim Amtsgericht bzw der Anwaltskanzlei werden sicherlich nach einem Blick auf die ganze Sachlage ein besseres Urteil fällen können als wir hier.
Damit ist gemeint, dass der Staat keine Prezess- Hansel bezahlt, die für jeden Nachbarschaftstreit die Gerichte bemühen wollen.
Ich denke, das erklärt sich von selbst. Und wie gesagt: auf nachfrage wird das Amtsgericht hier schon Auskunft erteilen. Deine übermäßige Betonung wirkt schon herabwürdigend (als sei hier nichts andere zu erwarten) und das finde ich ehrlich gesagt ziemlich unnötig.
Man kann einen Beratungshilfeschein beantragen, ob der gewährt wird und warum er abgelehnt wurde wird man ohnehin gesagt bekommen, das muss gar nicht unsere Sorge sein.
Für so etwas bekommst du auf keinen Fall ein Darlehn,brauchst es gar nicht noch einmal versuchen !!! Wenn man wüsste,warum du einen Anwalt brauchst,könnte man dir sagen,ob du eventuell einen Anspruch auf kostenlosen ( 10 € - 20 € ) Rechtsbeistand hättest.
Nein. Als ALG2 Empfänger hat er/sie das recht darauf, dass Anwaltskosten übernommen werden, wenn er eine Rechtsberatung braucht. Dazu muss er weder einen Kredit aufnehmen (den man als ALG2 Empfänger ohnehin nicht bekommt) oder sich anders Geld leihen.