Wieviel Arbeitstage erstattet das Finanzamt für die Pendlerpauschale bei 2 Jobs ( 1.Job: 5-aus-6 Tage/Wo. + 2.Job: 1 Mal die Woche (jedesmal > 3 Kilometer )?
3 Antworten
Das Finanzamt erstattet die Pendlerpauschale nicht.
Du kannst sie nur als Werbungskosten geltend machen.
Da aber jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € zusteht und Werbungskosten sich nur auswirken. wenn sie höher als die 1.000,00 € sind, kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten:
Wenn die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte 3 Kilometer ist, müsstest Du im Jahr 1.112 Tage arbeiten, um über die 1.000,00 € zu kommen.
Ist der 2. Job zufällig ein pauschal besteuerter Minijob? Dann brauchst du dir über den gar keine Gedanken zu machen, der gehört nicht in die Steuererklärung.
Sonst: Du gibst einmal die Entfernung und die Arbeitstage für den ersten Job an. Und dasselbe nochmal für den zweiten Job.
Erstattet werden dir die Kosten allerdings nicht, nur evtl. zuviel bezahlte Steuer. Ohne weitere Werbungskosten wird die Entfernungspauschale bei 3km Entfernung jedoch keine steuerliche Auswirkung haben.
Die lösung ist recht einfach. Werbungskosten die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen, fallen aus der Berechnung raus.
Es können daher maximal, die Werbungskosten aus den lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungen zum tragen kommen. Der maximale Aufwand bei der Pendlerpauschale beträgt 4.500 km ohne besonderen Nachweis. Darüber hinaus ist ein Einzelnachweis erforderlich.