Wieviel Arbeitstage erstattet das Finanzamt für die Pendlerpauschale bei 2 Jobs ( 1.Job: 5-aus-6 Tage/Wo. + 2.Job: 1 Mal die Woche (jedesmal > 3 Kilometer )?
3 Antworten
Das Finanzamt erstattet die Pendlerpauschale nicht.
Du kannst sie nur als Werbungskosten geltend machen.
Da aber jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € zusteht und Werbungskosten sich nur auswirken. wenn sie höher als die 1.000,00 € sind, kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten:
Wenn die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte 3 Kilometer ist, müsstest Du im Jahr 1.112 Tage arbeiten, um über die 1.000,00 € zu kommen.
PS: Ich habe zwei Jobs mit unterschiedlichen Entfernungen
30 ct pro Kilometer einfacher Entfernung. Erst wenn du mit deinen Arbeitstagen und der Entfernung über 1.000 EUR kommst, haben die Werbungskosten überhaupt eine Auswirkung. Es sei denn, du hast im Übrigen noch weitere WK.
In die Berechnung ist nur das Dienstverhältnis aus den Steuerklassen I - VI einzubeziehen, also kein Minijob. Der hat in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nichts zu suchen.
Ist der 2. Job zufällig ein pauschal besteuerter Minijob? Dann brauchst du dir über den gar keine Gedanken zu machen, der gehört nicht in die Steuererklärung.
Sonst: Du gibst einmal die Entfernung und die Arbeitstage für den ersten Job an. Und dasselbe nochmal für den zweiten Job.
Erstattet werden dir die Kosten allerdings nicht, nur evtl. zuviel bezahlte Steuer. Ohne weitere Werbungskosten wird die Entfernungspauschale bei 3km Entfernung jedoch keine steuerliche Auswirkung haben.
Zu Deiner Frage: Ja es ist ein Minijob und der 2. ist 8 KM einfache Strecke; bei diesem wird im Wechsel auch Samstags gearbeitet, wobei ich mich noch Frage nach ner Monatskarte für den Ö-Nahverkehr!
Dann kannste den Minijob schon mal streichen. Entf.pauschale: 230 Tage x 0,30 € x 8 km ergibt grade mal 552 €. Das liegt unter der Pauschale von 1.000 €, die eh schon im Lohnsteuerabzug berücksichtigt ist. Steuerliche Auswirkung = 0.
Die lösung ist recht einfach. Werbungskosten die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen, fallen aus der Berechnung raus.
Es können daher maximal, die Werbungskosten aus den lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungen zum tragen kommen. Der maximale Aufwand bei der Pendlerpauschale beträgt 4.500 km ohne besonderen Nachweis. Darüber hinaus ist ein Einzelnachweis erforderlich.
Dass heisst also, dass die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten zählt.
..Obiges Beispiel liegt doch aber UNTERHALB der 1000€ Freibetrag und kann somit nicht nochmal angegeben werden - wenn ich das richtig verstehe ?
Um berechnen zu können, ob meine Weeitrbungskosten über>1000€ liegen, benötige ich JEDOCH die Daten für eine evtl. Pendlerpauschale !? .. oder sehe ich das falsch?
Ich möchte daher Wissen, ob ich 5 / 6 Tage/Woche einreichen kann ?