Wieso muss bei einer eidesstattlichen Versicherung das Mieterkonto mit der Mietkaution angegeben werden? Ist so etwas statthaft?

7 Antworten

Wie kann so etwas rechtens sein?

Die angelegte Kaution gehört ja dir, sie ist nur aktuell quasi an den Vermieter verpfändet.

Wenn das Mietverhältnis endet und diese erstattet würde, wäre sie pfändbar für jeden anderen Gläubiger.

Das ist rechtens. Denn die Kaution kann gepfändet werden. Heißt der Vermieter dürfte dann die Kaution bzw. den Teil den er nicht für Ansprüche benötigt nicht an den Mieter, sondern Gläubiger auszahlen.

Nach Ende des Mietverhältnisses natürlich, nicht im laufenden.

Alburnus 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 10:28

Also im laufenden Mietverhältnis ist es nicht gestattet?

anitari  08.02.2018, 10:48
@Alburnus

Natürlich nicht. Im laufenden Mietverhältnis darf die Kaution nicht angetastet werden.

Es geht nicht darum, daß man die Mietkaution pfänden kann sondern um eine Aufstellung deiner Vermögenswerte - Mietkaution gehört zu diesen Werten.