Wieso darf man auf manchen Straßen einfach parken und somit die Fahrbahn blockieren?

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Wegen dem §12 der StVO der das Halten und Parken regelt, darunter der Absatz 4: "(Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."

Wenn also nicht anderes das Parken oder Halten verbietet (scharfe Kurve, Bordsteinabsenkung, usw.), dann stehen die Parker dort wie vorgeschrieben.

Die Straßenverkehrsbehörde darf dies wegen §45 Abs. 9 Satz 1nur beschränken wenn es zwingend notwendig ist (z.B. weil sich der Verkehr wegen der Parker unzumutbar staut): "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist."

Kurzes Warten um den Gegenverkehr abzupassen ist nicht unzumutbar und eine Abwägung der Bedürfnisse des ruhenden gegen den flißenden Verkehr ist auch noch vorzunehmen.

Das wird von Gemeinden extra so angeordnet um den Verkehr zu verlangsamen. Meistens da wo es in Ortschaften sehr Übersichtlich ist ,und deshalb häufig zu Geschwindigkeitsübertretung oder Gefährdungen kommt.

Man darf lt. StVO nicht nur "auf manchen Straßen einfach parken", sondern auf jeder Straße, soweit es nicht (z. B. durch Halteverbot-Schilder) verboten ist ...

Manchmal sind das Maßnahmen um den Verkehr zu verlangsamen (z.b. in 30er Zonen) und manchmal fehlt halt anderer Platz

Inzwischen werden ja auch Busbuchten zugemacht, man erhofft sich dadurch dass der Verkehr sich verlangsamt. Dass dies bislang nur zu gefährlichen Überholmanövern und stärkerer Lärmbelästigung führte haben die Verantwortlichen noch nicht bemerkt (oder nicht bemerken wollen).