Parken eines nicht fahrbereiten Autos
In meiner mit Parkplätzen nur sehr spärlich versehenen Straße steht seit nunmehr drei Monaten ein Fahrzeug, dass einen Reifenschaden (Plattfuß) hat. Der Halter hat sich in dieser Zeit offensichtlich nicht um den Schaden gekümmert, das Fahrzeug ist also nicht fahrbereit. Darf es trotzdem monatelang - und auch noch weiter - dort parken?
6 Antworten
Ruf bei der Gemeinde/Stadt oder der Polizei an und frag da nach, aber ich glaube, wenn es nicht fahrbereit ist, darf es da auch nicht stehen...
Dem Ordnungsamt melden,sollen die sich kümmern
Wenn es angemeldet ist, und den ruhenden Verkehr nicht behindert, darf das Fahrzeug dort stehen. Aber vielleicht ist der Inhaber vom Ordnungsamt längst aufgefordert worden, es zu entfernen. Wenn er das nach einer Frist nicht tut, wird es kostenpflichtig abgeschleppt.
Du kannst ja das Ordnungsamt darauf aufmerksam machen.
Wenn das Auto zugelassen ist, dann kann er da solange parken wie er will, lediglich Anhänger ohne Zugfahrzeug darf man nur max 14 Tage stehen lassen und Kraftfahrzeuge über7,5t und Anhänger über 2t darf man zwischen 22:00 und 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig in Wohngebieten parken.
Siehe §12 StVO
solange das auto zugelassen ist ja, man kann aber das ordnungsamt benachrichtigen, so wird der halter amtlich zm entfernen des fahrzeugs aufgefordert. wenn er in der strasse wohnt, wird es wahrscheinlich kritischer, aber generell darf ein öffentliches parkplatz nicht im dauerbetrieb "eingenommen" werden.
vor diese soll man logisch die sache betrachten: mit welchem recht dürfte ein fahrzeughalter ein öffentlicher paarkplatz in besitz nehmen? es ist gewollt, dass die öffentlichen parkplätzen von vielen autofahrer gelegentlich benutzt werden sollen. frag mal beio deinem ordnungsamt nach dem paragraphen...
Nein, beim OA brauch ich nicht nachzufragen, denn die können mir den Paragraphen sicher nicht nennen - weil es den nämlich gar nicht gibt!
Und vor allem: ich habe DICH gefragt - Also musst DU mir den Paragraphen liefern! ^^
Aber scheinbar stellst du hier nur Behauptung in den Raum die du gar nicht belegen kannst. ;)
ich brauche dir gar keine nachweise zu liefern, da hast du was falsch verstanden. ich habe meine meinung geäussert, wenn du damit nicht einverstanden bist, so ist es dein problem...
Sorry, aber Meinungen sind hier nicht gefragt, sondern Wissen, denn nur DAS ist der Sinn von GF! Bitte Regeln beachten. Somit ist dies also sicher nicht nur mein Problem. ;)
Deine Meinung kannste hier allenfalls als Kommentar hinterlassen, aber bitte nicht als Antwort.
dann bist du hier ganz falsch, schreib einen verkehrsrechtsanwalt an...
Nun, sicher nicht ICH bin hier falsch.^^ Und warum sollte ICH einen Anwalt für Verkehrsrecht anschreiben? ;)
Hm, dazu hätte ich aber doch gern mal die Rechtsgrundlage. ;)