Nachbarn malen Sperrflächen selber und parken darauf
Hallo!
Unsere Nachbarn haben sich mit nicht löslicher Farbe selbst eine Sperrfläche auf die Straße gemalt um dort zu parken. In unserer kleinen Straße gibt es kaum Parkplätze und so reservieren sie sich gleich zwei. Ist das nicht Sachbeschädigung? Oder verstöst das nicht gegen die StVO? Kenne mich rechtlich damit nicht wirklich aus...
Viele liebe Grüße und danke für eure Antworten!
9 Antworten
Man koennte zwei Dinge tun.
Erst einmal immer wieder Anzeige wegen Parkens auf einer Sperrflaeche stellen. Das geparkte Fahrzeug schoen fotografieren, das dann zum Ordnungsamt schicken.
Desweiteren kann man mal bei der Polizei vorbeigehen. Selbst eine Sperrflaeche aufmalen, das ist Amtsanmassung und Eingriff in den Strassenverkehr. Meines wissens sind das Offizialdelikte, bei denen die Polizei ermitteln muss, wenn sie Kenntnis davon erhaelt.
Hab da mal ein Bisschen gegooglet und man findet erstaunlicherweise viele ähnliche Fälle. Folgendes habe ich daraus gezogen:
Sofern die Nachbarn mit Genehmigung des Ordnungsamts die Markierung angebracht haben (warum auch immer die im beschriebenen Fall erteilt worden sein sollte), ist das Anbringen der Markierung korrekt. In dem Fall ist sie aber für jeden Verkehrsteilnehmer bindend (und somit auch für die Nachbarn).
Frag die Nachbarn doch einfach mal, ob sie sich das Anbringen der Markierung haben genehmigen lassen.
Ich glaube nicht dass das Ordnungsamt es genehmingen würde dass sie nachts unsauber mit unlöslicher Wandfarbe die Straße anpinseln ;)
das hat mal ein bekannter gemacht. polizei hats mit bekommen u er hat ne strafe bekommen. wie die strafe allerdings ausgefallen ist, weiß ich nicht. aber i gehe davon aus, dass es bußgeld war
Wenn die Straßenverkehrsbehörde Kenntnis davon erlangt, wird sie den Verursacher auffordern diese Markierungen zu beseitigen bzw. im Rahmen der Ersatzvornahme selbst eine Beseitigung durch eine Fachfirma veranlassen. Es handelt sich zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht, sogar um eine Straftat, Sachbeschädigung käme da evtl. in Frage. Geld kosten wird es auf jeden Fall.
Markieren und diese Markierung respektieren sind 2 verschiedene Sachen. Rechtlichen Anspruch auf diese Parkfläche haben sie nur, wenn sie das entsprechend beantragen und bezahlen.
Nein, nicht nur !! Auch Ärzte erhalten gelegentlich auf Antrag einen reservierten Parkplatz.
Ja, wobei dann ja -im Gegensatz zum "persönlichen" Behindertenparkplatz, kein KFZ-Kennzeichen beschildert wird, d.h. keine sichtbare Begrenzung auf ein bestimmtes KFZ erkennbar ist.
Wenn dann da nur groß "Arzt" auf dem Asphalt geschrieben steht, allenfalls noch ein Schild "Arztparkplatz" o.ä. drauf steht, dann dürfen dort ja wohl alle Ärzte parken, die dort zufällig rumkommen,
oder?
Und das geht nur, wenn es um individuelle Behindertenparkplaetze geht.