Einbahnstraße - Vorbeifahren - Blinken?

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StVO § 6 Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen .

Und da hier ausdrücklich auf "wie beim Überholen" verwiesen wird, auch der entsprechende Passus:

StVO § 5 Überholen

...
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Und nirgendwo steht was, dass das in Einbahnstraßen nicht gelten würde.

Das das in der Praxis kaum jemand macht, steht auf einem anderen Blatt...

Ich sag's mal so. In einer Einbahnstrasse mit rechts parkenden Autos fährst Du doch in der Regel so weit links, dass sich eine gerade Fahrlinie ergibt. Dann gibt es nichts zu blinken.

Wir haben in unserer Stadt Einbahnstrassen in 30-er Zonen, wo Parkplätze im 50-Meter-Rhythmus in Abwechslung links und rechts eingezeichnet sind. In der Innenstadt, wo sich diese Strassen häufen, wäre man ja pausenlos am Blinken, ein Unding.

Weder ist man gehalten, da ständig links und rechts zu blinken, noch habe ich jemals auch nur einen Fahrer gesehen, der das tut. Noch nicht mal Fahrschüler.

kommt drauf an. Stehen die Autos auf einem Parkstreifen, musst Du nicht blinken.

Steht jemand in "2. Reihe", musst Du blinken.

Die genaue Regel kenne ich nicht, aber in der Praxis macht das kein Mensch.

Blinken nur, wenn eine andere Spur geschnitten bzw. benutzt wird.

Also eigentlich schon mein Sohn. Mit dem Blinken signalisierst du anderen Verkehrsteilnehmern dein Vorhaben... seien es Passanten Fahrradfahrer oder andere KfZ Fahrer. Also du bist in der Fahrschulprüfung somit auf der sicheren Seite.