Moin Leute!
Ich wohne auf einer Spielstraße, sog. "verkehrberuhigter Bereich" und teile mit meiner Mutter unsere kleine Auffahrt und habe natürlich sehr kleinliche Nachbarn und die achten auf so ziemlich vieles bis alles!
Wir besitzen beide jeweils ein Auto. Im Gesetz steht eindeutig, dass man auf der Spielstraße selbst nur zum Be- und Entladen halten, sowie auf gekennzeichneten Parkflächen und natürlich auf dem eigenen Grundtück parken darf.
Wir müssen immer eng aneinander Rücken, damit beide Autos mit allen Rädern wirklich auf unserem Grundstück stehen und wir trotzdem tagsüber noch die Garage nutzen können, die bei uns sehr oft gebraucht wird. Jedoch "schwebt" immer ein kleiner Teil der Karosserie von einem unserer Autos, max. eine Hand lang, über der Straße, aber das Auto selbst steht mit den Rädern auf unserem Grundstück.
Jetzt die Frage:
Dürfen die Autos auf unserer Auffahrt so stehen bleiben oder muss ich eins davon immer auf einer gekennzeichneten Parkfläche parken, sobald sich ein Nachbar beschweren sollte?
Grundsätzlich steht das letzte Auto ja auf unserem Grundstük, jedoch wird die Nutzmöglichkeit der Straße durch das KFZ ja leicht beeinträchtigt.
Helft mir! =D