Wieso braucht der Steuerberater eine Zinsbescheinigung, wieso reicht nicht der Kontoauszug mit den Daten?
Ich habe auf einem Kontoauszug die Zinsen für 2016 aufgelistet bekommen zudem die abgeführte Kapitalertragssteuer. Dies reichte meinem Steuerberater nicht für die Steuererklärung. Er will die Zinsbescheinigung der Bank haben. Wieso reicht der Kontoauszug nicht aus? Da steht doch dasgleiche drauf, oder nicht?
6 Antworten
Das Finanzamt akzeptiert keine Kontoauszüge. Die wollen immer die offizielle Jahresbescheinigung des Kreditinstitut.
Das Finanzamt will die Zinsabrechnung sehen. Es ist ähnlich wie mit Handwerkerrechnungen. Sie werden auch vom Konto abgebucht und dennoch erkennt das Finanzamt sie nur an, wenn die Handwerkerrechnung vorgelegt wird.
Kontoauszüge reichen dem Finanzamt nicht.
Auch die Zinsbescheinigung reicht nicht aus. Die Finanzverwaltung fordert eine offizielle Steuerbescheinigung der Bank, die die Steuern abgeführt hat. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Schau sie dir mal an, da sind jede Menge Angaben drauf, die weder Zinsbescheinigung noch Kontoauszug hergeben.
Ich schließe mich an, es liegt nicht am Berater sondern am Finanzamt. Schreibe Deiner Bank eine email und bitte um die Bescheinigung. Sie schicken sie dir dann postalisch zu
Da steht nicht das gleiche drauf.
Der StB macht ja zudem auch nicht die Vorschriften.