Wieso muss man als Steuerberater studiert haben und als Finanzwirt nicht?
Das sind doch eigentlich gleiche Berufe oder nicht? Steuerberater hilft bei der Steuererklärung und der Finanzwirt prüft sie. Also ist das gleiche Wissen gefragt
11 Antworten
Ich gehe davon aus, dass gut 70-80 % aller Steuerberater studierte Betriebs- oder Volkswirte (oder normale Wirtschaftswissenschaftler) sind. Ein anderer Teil sind jedoch Nicht-Akademiker, die über Berufserfahrung ihr Examen absolvieren konnten. Den kleinsten Teil dürften die Juristen ausmachen, da diese als Rechtsanwälte (man möge es gut oder schlecht finden) bereits zur Steuerberatung berechtigt sind - oftmals dann als Fachanwalt für Steuerrecht. Ich persönlich finde es nicht wirklich gut, dass Rechtsanwälte ohne Steuerberaterexamen in der Steuerberatung tätig sein dürfen, da das Steuerrecht in der juristischen Ausbildung eine eher untergeordnete Rolle spielt und selbst im öffentlichen Recht eine komplett eigene Thematik einnimmt (es reicht im Steuerrecht nicht einfach Gesetze lesen und verstehen zu können, man muss auch das mathematische Verständnis besitzen).
Finanzwirte (also mittlerer Dienst) beschäftigen sich hauptsächlich mit der Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer und dort auch eher im Innendienst. Sie sind von den Aufgaben also eher vergleichbar mit den Steuerfachangestellten bzw. Steuerfachwirten. Diese haben in den seltensten Fällen studiert, können aber durch ihre wirklich anspruchsvolle Ausbildung in ihren Arbeitsgebieten oft besser arbeiten als der studierte Steuerberater.
Diplom-Finanzwirte (also gehobener Dienst) haben währenddessen bereits 3 Jahre studiert und kümmern sich um die Veranlagung von Firmen, Bearbeitung von Rechtsbehelfen und den Außendienst (Steuerfahndung, Betriebsprüfung etc.).
Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-D.
Ich persönlich finde es nicht wirklich gut, dass Rechtsanwälte ohne Steuerberaterexamen in der Steuerberatung tätig sein dürfen,
ich auch nicht .....
hatte einen Lohn eines Kindergartens übernommen, Lohnabrechnung vorher über einen Rechtsanwalt, da 2. Vorstand.
auf meine Frage, wie die Lohnfortzahlungserstattungen gehandhabt wurden blickten mir fassungslose Gesichter entgegen ..... dem Kindergarten ist ein hoher 4stelliger Betrag an Lohnfortzahlungserstattung entgangen, da der Rechtsanwalt nicht WUSSTE, dass die Krankenkasse Geld erstattet ....
bei einer Betriebsprüfung hat ein Mandant einen Rechtsanwalt um Rat gefragt. es ging um Lieferungen in die Schweiz. Aussage Anwalt: er (der Mandant) ist nicht verpflichtet, irgendwelche Nachweise in der Buchhaltung aufzunehmen. Auf unsere Anweisung hat der Mandant die Aussage schriftlich haben wollen. Bekam er natürlich nicht, nach 8 Monaten plötzlich: ups, der Sachverhalt, den er gelesen hat, gilt in diesem Falle nicht ..... (und der Hammer ist: der Rechtsanwalt ist auch noch Mandant in UNSERER Kanzlei!)
Und ich durfte einem Rechtsanwalt vor kurzem erklären wo der Unterschied zwischen einem Empfangsbevollmächtigten nach § 183 AO und dem Bevollmächtigten nach § 80 AO liegt. Da fragt man sich dann schon so einiges.
aber wehe, Steuerberater machen eine kleine Rechtsberatung. dann stehen die Anwälte auf den Barrikaden!
Wenn ich mir hier: https://www.avol.de/steuerberatung so einen Schwachsinn durchlese, nur weil die "juristische Ehre" des Rechtsanwalts gekränkt ist... Natürlich gibt es auch Steuerberater, die anschließend ihre juristische Prüfung abgelegt haben, aber die meisten kommen frisch von der Uni und meinen trotzdem sie hätten Lebens- und Berufserfahrung ohne Ende gesammelt. Ich kann bis heute auch nicht nachvollziehen, weshalb ein Steuerberater bei Fragen zu Verträgen nicht genauso geeignet sein soll (gerade in Zeiten von Kryptowährungen). Das RDG hätte damals vernünftige Grenzen aufzeigen können, aber nein man hat es natürlich wieder den Gerichten überlassen, wie tiefgehend ein Steuerberater beraten darf - mit der "Überraschung": Eigentlich gar nicht.
Weil der Steuerberater auch noch andere Dinge machen muss, die man als Finanzwirt in der Ausbildung an sich nicht lernt und mit denen man sich da auch im weiteren während der Tätigkeit beim Finanzamt nicht oder nicht primär befasst.
Als Finanzwirt veranlagst du. Aber du bearbeitest in der Regel z.B. keine Einsprüche. Du bist in der Regel auch nicht in der Betriebsprüfung (zumindest war das bei uns nicht so).
Als Steuerberater musst du das aber durchaus eben AUCH machen können und dafür braucht es dann einfach Wissen, das über das simple Veranlagen hinausgeht. Abgesehen natürlich davon dass es meiner Meinung nach auch schwerer ist etwas zu erstellen, als es einfach nur anzuprüfen.
Kurz gesagt... ja, der Bereich ist derselbe. Aber eine Justizfachangestellte ist auch keiner Richterin und das aus gutem Grund.
Als Steuerberater muss man nicht studiert haben.
Der "Finanzwirt" ist eine Berufsbezeichnung die man sich mit der Ausbildung zum mittleren Dienst im Finanzamt erwirbt. Das vergleichbare Pendant in der Wirtschaft dazu, ist die Steuerfachangestellte. Die hat auch nicht studiert, aber deren Ausbildung geht ein Jahr länger.
Der Diplom-Finanzwirt war/ist der akademische Titel den man in der dualen Ausbildung zum gehobenen Dienst im Finanzamt erwirbt. Die Abschlussprüfung in einigen Bundesländern entspricht durchaus der Prüfung zum Steuerberater.
Die Prüfung zum Steuerberater setzt kein Studium voraus, der Großteil der Steuerberater hat aber studiert. Auch eine Steuerfachangestellte kann nach X Jahren Tätigkeit an der Prüfung teilnehmen. Leute mit fachbezogenem Studium dürfen nach (ich glaube) drei Jahren praktischer Arbeit in dem Bereich die Prüfung versuchen.
Ansonsten hat die Tätigkeit eines Sachbearbeiters auf dem Finanzamt nicht wirklich etwas mit der Tätigkeit eines Steuerberaters zu tun.
Der Steuerberater erhält (im Idealfall) alle Infos von seinem Mandanten. Er fertigt daraus eine Steuerklärung. Er muss versuchen, steuerliche Wahl- und Optionsrechte zu Gunsten seines Mandanten auszuüben. Ebenso sollte er bei betrieblichen Entscheidungen bereits vorab die steuerlichen Auswirkungen überprüfen und dazu beraten.
Der Sachbearbeiter arbeitet nicht vorausschauend. Bis er die Sache vorgelegt bekommt, ist der gesamte Lebendsachverhalt bereits abgeschlossen. Er muss sich keine Wahl- oder Optionsrechte und deren Auswirkungen überlegen. Er muss letztlich nur entscheiden, ob der Steuerberater alles richtig gemacht hat.
Der Sachbearbeiter muss auch nicht beraten oder Auskünfte erteilen. Er würdigt was ihm vorgelegt wird und entscheidet dann abschließend. Über dem Sachbearbeiter steht letztlich nur der Finanzrichter.
Ein Steuerberater muss kein Studium abgeschlossen haben.
Voraussetzung für die Zulassung ist zum einen der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder zum anderen nach Ablegung einer kaufmännischen Ausbildung eine praktische Tätigkeit im Steuerwesen von mindestens zehn Jahren.
Der Finanzwirt ist eine Ausbildung für gewöhnlich auf Sachbearbeiter Ebene der Diplom Finanzwirt hat studiert
Ich hatte schon mit einigen Fachanwälten für Steuerrecht zu tun. Ich kann leider wenig positives über sie sagen. Zumindest, wenn sie sich in Beratung versuchen. Vielleicht treffe ich noch mal einen, der was kann.