Haftet der Lohnsteuerhilfeverein für falsche Angaben in meiner Steuererklärung?
In meiner Steuererklärung hat der Steuerberater des Lohnsteuerhilfevereins die doppelte Menge an tatsächlichen Fahrten zur Arbeitsstätte angegeben, ohne mein Wissen, bzw. Bemerken. Jetzt kam das heraus und ich muss für das Jahr 2002 und 2003 inkl. Zinsen 700 € meiner damaligen Rückerstattung zurückzahlen ans Finanzamt. Kann der Lohnsteuerhilfeverein haftbar gemacht werden? Wie sieht es mit den entstandenen Zinsen aus? Bzw. kann ich den Mitgliedsbeitrag zurückfordern?
3 Antworten
Da Du die Steuererklärung mit den falschen Angaben unterschrieben hast, ist es sicherlich nicht ganz einfach. Die Frage wäre hierbei, ob Du es hättest bemerken können. Beim doppelten Betrag hätte man dies wahrscheinlich bemerken können. Wenn es nachweislich eine Fehler des Steuerfachmanns war, und Deine "Mitschuld" auszuschließen wäre, sollte er dafür auch Schadenersatzpflichtig sein.
Was ist denn daran so schlimm? das Geld stand dir nicht zu und du hast dafür ja selbst Zinsen bekommen in der Zeit. Ich würde an deiner Stelle selbst beim FA anrufen und denen erzählen was passiert ist, vielleicht kannst du da einige Einigung erzielen.
Da hat sich wohl der Fehler auf die Frage eingeschlichen:
"Wie weit fahren Sie arbeitstäglich zur Arbeit?"
Damit ist die einfache Wegstrecke gemeint, während oftmals geantwortet wird, wie weit es für hin und zurück ist.^^
Die Frage wäre, wessen Schuld das ist. Ist der Sachbearbeiter verpflichtet jede der Angaben des Mitglieds minutiös nachzurecherchieren?
Ich würde vorschlagen, dass Du es mit Fassung trägst. Ein Vermögensschaden ist Dir allenfalls bezüglich der Zinsen entstanden. Aber welche Beträge können da schon zusammen kommen? Einen Rechtsstreit wären diese Beträge sicher nicht wert.