Pickup-Paketshop händigt mein Paket nicht aus?
jo moin,
wollte mal fragen ob sich hier jemand eventuell damit auskennt wie die Rechtslage in dem Fall aussieht. Würde mich auf antworten freuen.
Folgender fall:
Mit der unterschriebenen Vollmacht und meinem Personalausweis bin ich zum Shop, dieser verschwand für stolze 5-10minuten irgendwo mit meinem Ausweis, dann ging er zu den Paketen , warf diese rum als sei es konfetti bis er schließlich meins gefunden hatte. Dann kam er zurück und sagte er brauch auch den Ausweis der Person die die Vollmacht ausgestellt hat. Begründung? Keine. Er brauche den einfach dies wäre angeblich Vorschrift.
Ging zurück nach Hause informierte mich, konnte zu dieser behauptung es sei Vorschrift aber keinerlei beweise finden. Selbst auf der direkten seite des Logistikunternehmens stand folgender satz:
Die Abholung der im Paketshop abgelieferten Pakete sind JEDER Person des Haushaltes oder einem Dritten MIT der unterschrieben Vollmacht und des Ausweises der zur vollmacht berechtigten Person gestattet.
Hier stand nirgendswo das der abholer mit den Ausweis beider Personen zum Paketshop muss. Wäre ja auch totaler schwachsinn.
Abgesehen natürlich von Paketen die einer Identifikationsprüfung aufgrund einer gesonderten NUR persönlichen aushändigung an den Empfänger erfolgen darf. Dies war hier aber nicht der fall.
Es geht aber noch weiter , da ich das Paket für meinen Bruder bestellte (geburtstags geschenkt) und dieser mit 14 natürlich kein Ausweis besitzt nahm ich ihn mit und ging nochmals hin. Hatte mich natürlich sau geärgert weil die Überraschung damit hinüber war aber sei's drum.
Schülerausweis meines Bruders und mein Personalausweis vorgezeigt. Nun da mein Bruder minderjährig ist bräuchte er auch den Ausweis unseres Vaters. Auch dies sei angeblich Vorschrift sonst keine aushändigung des Paketes.
Ab diesen Zeitpunkt wurde es mir zuviel. Dem Logistikunternehmen beschwerde geschrieben mit Sachverhalt und den Absender gebeten eine neue zustellung zu veranlassen. Mal sehen wie es jetzt weiter geht...
Mich Interessiert wer jetzt hier im Recht ist und ob das ganze Legitim ist seitens des PaketShop mitarbeiters.
4 Antworten
Gibt es einen Vermerk, wie "keine Abgabe an Minderjährige", "persönliche Übergabe", ...?
Mit der unterschriebenen Vollmacht und meinem Personalausweis bin ich zum Shop, dieser verschwand für stolze 5-10minuten irgendwo mit meinem Ausweis, dann ging er zu den Paketen , warf diese rum als sei es konfetti bis er schließlich meins gefunden hatte. Dann kam er zurück und sagte er brauch auch den Ausweis der Person die die Vollmacht ausgestellt hat. Begründung? Keine. Er brauche den einfach dies wäre angeblich Vorschrift.
Wenn du die vollmacht ausgestellt hast ,ist es kein Problem dann kannst dem Typen im Shop das mitteilen. Hat das jemand anderes gemacht, Pech dann muss die Person die die vollmacht Erstellt hat dir den PA mitgebeo der eine Kopie davon.
Im Zweifelsfall ist es immer so das die Grundlage die Adresse ist auf die das Paket ausgestellt ist.
Wenn auf dem Paket steht Max Mustermann , Musterstraße 123 in Musterstadt und auf dem PA steht Max Mustermann, Musterstraße 123 in Musterstadt. Muss er dir das Paket aushändigen. Steht aber auf dem Paket Mimmi Mustermann, Musterstraße 123, Musterstadt und du hast deinen eigenen PA mit Max Mustermann ,Musterstraße123 in Musterstadt dabei und Mimmi Mustermann hat dir die Vollmacht erteilt ,brauchst mitunter auch entweder die Kopie vom PA von Mimmi oder eine Kopie davon.
hatte ich ja beim 2. mal dabei bzw sogar mein bruder der die vollmacht ausgestellt hatte war mit dabei. Wurde trotzdem verweigert und dann der Ausweis unseres Vaters der damit mal rein null zu tun hatte verlangt.
"Die Abholung der im Paketshop abgelieferten Pakete sind JEDER Person des Haushaltes oder einem Dritten MIT der unterschrieben Vollmacht und des Ausweises der zur vollmacht berechtigten Person gestattet."
Das bedeutet, das Du den Ausweis der Person vorlegen musst, die die Vollmacht ausstellen darf (Empfänger der Sendung), denn Du bist der Bevollmächtigte und musst dich auch ausweisen.
@Novos
Hier die Offizileie formulierung direkt von der Webseite von DPD:
Ja, Sie können gerne Pakete für andere Personen in Ihrem Familien-, Freundes- und/oder Bekanntenkreis abholen. Bitte bringen Sie hierfür die vom Empfänger ausgefüllte Vollmacht und Ihren Personalausweis mit.
Da steht nichts davon das ich zusätzlich zu meinem Ausweis noch den des Bruders und des Vaters benötige , was vom kleinen kiosk futzi aber verlangt wurde.
Wäre auch ein unding wenn jeder bauer einfach mehrere ausweise verlangen dürfte.
Wie gesagt beim 1. mal war ich alleine mit der für mich ausgestellten Vollmacht da. Beim 2. besuch war ich mit der Person die die Vollmacht ausgestellt hat da. Die Person die mir die Vollmacht ausgestellt hat war logischerweise auch der Empfänger.
Die Abholung der im Paketshop abgelieferten Pakete sind JEDER Person des Haushaltes oder einem Dritten MIT der unterschrieben Vollmacht und des Ausweises der zur vollmacht berechtigten Person gestattet.
Wer lesen kann wäre im Vorteil und müsste hier keine dummen Fragen stellen !