Wieviel muss ich nun monatlich arbeiten und ab wann wird das ganze als Überstunden berechnet?
Guten Tag,
nach vergeblicher Suche auf eine Anwort zu meiner Frage, habe ich mich entschlossen hier um Antwort zu fragen.
Ich habe ein Festgehalt.
Im Vertrag stehen 160 h pro Monat,
wöchentliche Arbeitszeit 40h.
Überstunden werden nicht ausgezahlt.
Wie muss ich meine Monatliche Arbeitszeit berechnen und ab wann sind es Überstunden?
Da ja nicht jeder Monat genau 4 Wochen hat, stell ich mir die Frage, ob alles über 4 Wochen als Überstunden angerechnet werden.
Da im Vertrag 160 drin stehen, will ich auch nur 160 arbeiten und keine Überstunden mehr leisten.
Ich hoffe es weiß jemand eine Antwort.
Vielen Dank.
6 Antworten
gehe zur gewerkschaft? die sind dafür da? aber viele möchten die kosten sparen dann sollt man seinen weg gehen?
man müste den vertag dann genau lesen aber das machen juristen? bist in rechtschutz?
Also ich kenn aus dem Personalwesen den Faktor 4,33.
Damit komm ich von Monatsarbveitszeit auf Wochenarbeitszeit. Und von Woche eben auch auf Monat.
4,33 deshalb, weil nen Monat ja mal kürzer, mal länger ist. Aufs Jahr gesehen kommt sich das dann aus.
Normalerweise wird nur entweder/ oder angegeben. Denn mit 40 Wochenstunden kommt man nie auf 160 Monatsstunden (sondern 173).
Und bei 160 Monatsstunden nicht auf 40 Wochenstunden (sondern ~37)
Also gefallen würde mir das auch nicht, jeden Monat automatisch 10 Stunden zu verschenken... da müsste dann schon ein Zeitkonto für die Mitarbeiter geführt werden. Rigoros zu sagen "ätsch, Überstunden",d a macht es sich wer aber einfach.
Das müsste echt geklärt werden, eben weil die Angabe widersprüchlich sind (s.o.).
Hallo Kati,
unabhängig von dem was ich oder andere hier schreiben kann es sein das in deinem Tarifvertrag eine andere Regelung herscht. Am besten mit einem Fachmann kurzschließen oder an die Personalabteilung, dann aber schriftlich.
Ein Monat hat im Durchschnitt 21 Arbeitstage, wenn du aber schon 160 Stunden im Monat geleistet hast, gibt dir das nicht das Recht den letzten Tag zuhause zu bleiben.
Du solltest deine Arbeitszeiten genau dokumentieren, wenn du kein Recht darauf hast dir Überstunden ausbezahlen zu lassen dann hast du das Recht auf einen Freizeitausgleich.
Wie weit du das rückwirkend geltend machen kannst kann ich dir leider nicht sagen. Am besten schreibst du mal deinen Chef an oder eben die Personalabteilung. Falls dir dein Freizeitausgleich nicht gewährt werden sollte, währe es eine Überlegung wert vor Gericht zu ziehen. Hier musst du aber vorher abwegen ob es dir das Wert ist, da das Verhältnis zu Vorgesetzten langfristig gestört wird.
Wenn du Glück hast erzielt Ihr auch eine Einigung im Vertrag mit der Änderung " Mo - Fr a 8 Stunden " mit einer aufgerechneten Lohnerhöhung. Auch dies währe keine Seltenheit.
Das kann aber auch zur Folge haben das dir dein Gehalt bei Verspätungen, egal ob geplant oder nicht, um die entsprechende Fehlzeit gekürzt wird.
Normalerweise hat man bei einer 40 stunden Woche im Durchschnitt 172 Stunden im Monat. Es wundert mich etwas das eine Stundenanzahl im Arbeitsvertrag angegeben ist. Bei 160 Stunden wären es nur 37 Stunden in der Woche. Vielleicht steht da ja auch die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden die Woche, das würde bedeuten das du erst mal 3 Mehrarbeitsstunden in der Woche arbeiten müsstest um auf Überstunden zu kommen. Diese müssen auch nicht sofort ausgezahlt werden. Entweder bekommst du dafür Freizeitausgleich oder die Stunden müssen nach einem festgelegten Zeitraum erst ausgezahlt werden (Durchrechnungszeitraum) der bis zu 12 Monaten betragen kann/darf.
Festgehalt bedeutet, Du bekommst immer das gleiche Gehalt, für im Schnitt 160 Std. im Monat. Auch wenn es mehr sind, oder Du länger arbeitest. Da Überstunden nicht ausgezahlt werden, gibt es quasi keine. Du arbeitest also 40 Std. pro Woche, und das jede Woche und bekommst immer das gleiche Gehalt. (Festgehalt ist eben kein Stundenlohn)
Bei vertraglich festgelegtem "Festgehalt" wird dieses, unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden bezahlt. Da aber grundsätzlich eine Arbeitszeit von höchstens 8 STd. täglich festgelegt ist (ab 6 Stunden mit 30 Min. Pause), ergibt sich rein rechnerisch eine Monatsarbeitszeit (4 Wochen) von 160 Stunden.
Diese Zahl ist wirklich rein theoretisch zu sehen, da fast jeder Monat mehr als 28 Tage, bzw. 20 Arbeitstage hat.
Bei Festlohn wird nicht nach Stunden berechnet, die bleiben völlig außen vor bei der Berechnung von Lohn und Abgaben.
Im Vertrag steht aber nicht im Schnitt 160 Stunden sondern 160/Monat.
So steht es jedenfalls in der Frage. Und so ist es dann vertraglich vereinbart.
Und irgendeine Abgeltung für die Ü Stunden steht dem Fragesteller ja auch zu, ausser es ist eine fixe Anzahl an möglichen Überstunden vereinbart.
Sorry für mein Gemecker.