Wie wird eine Einkommensteuerrückerstattung vom Finanzamt auf den Kinderzuschlag angerechnet?

2 Antworten

Die Steuererklärung und Rückerstattungen / Nachzahlungen beziehen sich immer auf das gesamte vergangene Jahr. Da hat es keine Relevanz, was wie in einem einzelnen Monat an Geldern geflossen ist, sondern auf das Jahr bezogen.

Du hast Einkommen gehabt und ggf. Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dem gegenüber stehen absetzbare Ausgaben und Vergünstigungen, die sich über das Jahr aufsummiert haben.

Bei der Rückerstattung zählt, in welcher Relation alles, was im letzten Jahr angefallen ist, gegenüber steht. Gibt es eine Rückerstattung, dann wird der gesamte Betrag vollständig und einmal überwiesen.

godisgood777 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 19:19

Danke für die Antwort, aber meine Frage war, ob und wie dann bereits erhaltener Kinderzuschlag verkürzt wird, also wieviel ich dann zurückzahlen muss.

a) Wird der Betrag der Steuererstattung (aus Steuererklärung für 2011) z.B. im März 2012 dann rückwirkend auf meinen BEREITS ERHALTENEN Kinderzuschlag für 2011 angerechnet, so dass ich evtl. ALLES zurückzahlen muss, falls ich dadurch über die Bedarfsgrenze komme (vorher knapp darunter)?

oder

b) wird dann einfach nur für März 2012, in dem ich die Erstattung erhalten habe der Kinderzuschlag gekürzt (bzw. fällt weg) und in den nächsten Monaten erhalte ich ihn wieder. (bzw. wird dann auf die NÄCHSTEN/FOLGENDEN Monate aufgeteilt in gleichgroßen Beträgen)

GoaSkin  15.03.2012, 22:46
@godisgood777

Beim Kinderzuschlag weiss ich es nicht sicher, aber bei vielen anderen Sozialleistungen tut das garnicht zur Sache, ob man irgendwann eine Steuer-Rückerstattung erhält. Da wird zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges ermittelt, ob die Leistung gerechtfertigt ist und das Thema ist dann gegessen.

Bei manchen Leistungen wird eine Steuer-Rückerstattung wie ein Zusatzeinkommen im Monat der Auszahlung gewertet.

Es gibt aber auf den meisten Rathäusern Fachangestellte, an die sich Bürger in Bezug auf Sozialleistungen und Vergünstigungen wenden können. Die sollten es dann genau wissen.

die steuererstattung wird voll angerechnet und zwar geteilt durch 6 monate. dieser teilbetrag wird dann 6 monate lang angerechnet. so war es zu mindest bei mir. beim neuen antrag oder weiterführungs,- überprüfungsantrag wurde die letzte steuererstattung mit angegeben und in der berechnung für die kommenden 6 monate mit angerechnet.

Moschus114  21.03.2019, 15:40

6 Monate weil der Antrag für 6 Monate bewilligt wurde?

Weil ich meine Anträge 11 Monate bewilligt werden,