Rechnungsstellung ohne Steuernummer strafbar?
Hallo , ich kenne jemanden , der im Dezember 2013 eine GbR gegründet hat , und dem zuständigen Finanzamt alle nötigen Unterlagen für die Zuweisung der Steuernummer zukommen lassen hat . Aus welchen Gründen auch immer , kam Monate lang vom Finanzamt kein Bescheid über der zugewiesenen Steuernummer . Nach mehreren Nachfragen beim zuständigen Amt kam nun im September endlich ein Brief mit der Steuernummer für seiner GbR. Nun zu den eigentlichen Fragen : 1. Muss er nun rückwirkend alle ausgestellten Rechnungen korrigieren ? 2. Hat er in diesen Fällen Gesetzwiedrig gehandelt , indem er Rechnungen ohne einer Steuernummer ausgestellt hat ? 3. Können Kunden ihn dafür rechtlich belangen ? 4. Was ändert das bei seinen Kunden , ob die Steuernummer auf den Rechnungen aufscheint oder nicht ? Vielen Dank für eure Antworten .
3 Antworten
wieso soll er gesetzwidrig gehandelt haben, weil er rechnungen gestellt hat?
es kommt drauf an, wer sein kundenkreis ist. ein unternehmen hat aus den gestellten rechnungen keinen vorsteuerabzug, da die steuernummer fehlt und diese nach § 14 ustg zwingend erforderlich ist für den vorsteuerabzug. ein privatmann kann keine vorsteuer ziehen somit egal.
es reicht, wenn er seinen (gewerblichen / freiberuflichen) kunden die steuernummer zukommen läßt, dann haben diese sogar den vorsteuerabzug.
die gbr kann nichts dafür, dass das finanzamt fast ein jahr braucht, um eine steuernummer zuzuteilen. ok, ich hätte nach knapp 4 wochen in der clearing-stelle (welche die steuernummern vergibt) nachgefragt.
Vielen Dank für die Antwort , naja , er hat da so einen Kunden hängen , mit dem er nicht ganz klar kommt , und der droht ihm mit rechtlichen Schritten , wenn er ihm nicht die korrigierten Rechnungen schickt . Das ist ein gewerblicher Kunde , du denkst es reicht , wenn er ihm die Steuernummer zukommen lässt ? Ohne Rechnungskorrekturen ?
Gesetzeswidrig hat er sicher nicht gehandelt. Aber eigentlich müssten dessen Kunden ihn darazf hinweisen, dass er seine Rechnungen nur mit dessen Steuernummer, IBAN, BIC etc. stellen kann, da diese sonst nicht vom Steuerberater in die Buchhaltung geniommen werden können. So wie ich das sehe, muss er alle Rechnungen nochmal neu stellen, und das sollten aber auch seine Kunden beanstanden.
Frage doch einfach beim Finanzamt nach.