Ersteinmal wollte ich mitteilen, dass ich mich hier und bereits auch in anderen Foren schon nach meiner Frage erkundigt habe, demnach sei mir verziehen, dass ich zu diesem Thema einen neuen Thread öffne. Leider ist es mir aber nicht möglich die gelesenen Antworten korrekt auf meinen Fall umzumünzen - von daher danke ich aber jedem der mir in gewisser Weise eine Antwort zukommen lässt.
Folgende Situation liegt bei mir vor: Ich hatte vor fast 5 Jahren einen Arbeits-/Wegeunfall. Nach erster ärztlicher Untersuchung wurde eine, wie beim späteren Gutachten festgestellt, Fehldiagnose gestellt. Ich habe mir damals das Knie bei einem Sturz so böse verdreht, dass mir das Kreuzband gerissen war. Der behandelnde Arzt hatte auch keinen Lachmann-Test durchgeführt, meinte es sei eine "Meniskusquetschung" und schrieb mich lediglich eine Woche krank. In der Folge, ich habe immer schon eine ausgeprägte Beinmuskulatur gehabt, dauerte es einige Zeit bis die Schäden erst richtig aufgefallen sind - Rückenschmerzen durch Fehlstellung, Knie war durchgehend instabil etc... Erst auf weiteres Drängen meinerseits wurde ein MRT getätigt, bei dem dann, 1 Jahr nach dem Unfall, aufgefallen ist, dass mein Kreuzband kaputt war. Nach einem weiteren Jahr in dem ich permanente Physiotherapie hatte, forderte mich die BG zu mehreren Begutachtungen auf bis sie mir die OP gestatteten. Leider war der Zustand des Beines selbst nach der OP nicht viel besser geworden, lediglich die Stabilität war wieder gewährleistet. Mittlerweile waren bereits 3 Jahre nach meinem Unfall vergangen, als man mich zu einem weiteren Gutachten aufforderte, in diesem wurde mir eine MdE in Höhe von 20% festgestellt. Entsprechend erhielt ich erst einmal rückwirkend, dann auch laufend eine BG-Rente (auf UNBESTIMMTE ZEIT). Es dauerte nun kein weiteres Jahr (4,5 Jahre nach Unfall) nach dem letzten Rentenbescheid, bis ich erneut einen Termin zum Gutachten erhielt.
Ich bin der Aufforderung gefolgt, nach 3,5 Stunden Gesprächen u. Untersuchungen war ich fertig.
Ergebnis:
Im Schreiben standen folgende Aussagen:
-ärztliche Untersuchung stellte fest, dass eine wesentlich Änderung nicht eingetreten ist.
-Rentenauszahlung erfolgt weiterhin
Fragen an und Antworten von den Gutachtern:
1.) Ist zu erwarten, dass die durch den Unfall geminderte Erwerbsfähigkeit sich bessern wird?: NEIN
2.) Sind zur Wiederherstellung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit weitere ärztliche
Maßnahmen erforderlich? JA
Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen?
GGF. DISKUSSION (ich lasse die Fachbegriffe weg) EINER ERNEUTEN OP
MdE 20% wird von den Gutachtern weiterhin empfohlen.
Womit muss ich nun rechnen, werden weitere Gutachten folgen oder heißt es nun, da keine Besserung erwartet wird, die Rente läuft nun auf Lebzeit??? Eine weitere OP habe ich bereits ausgeschlossen, da es kein Versprechen auf Besserung gibt.
Nochmals Danke für Eure Antworten!
Beides aus einem Versicherungsfall. Arbeitsunfall.