Wie werde ich nach Baustellenleuchten Diebstahl "bestraft"?
Guten Tag liebe Community,
Ich war gestern bei einem Freund feiern und wir haben uns mächtig viel alkohol einverleibt. Auf dem Nachhauseweg hatten wir die überaus blöde Idee eine Baustellenleuchte mitzunehmen. 2 Autofahrer haben uns danach gefragt warum wir das Taten, als auch im nächsten Moment schon die Polizei um die Ecke kam...
Ich wurde durchsucht und die baustellenlampe wurde im Rucksack gefunden, die Polizei nahm mich mit und nahm mit Blut ab, es kamen 2,27 Promille raus...
Die 2 Beamten haben anschließen zwei Anzeigen wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" und "Diebstahl" geschrieben. Ich war so im Rausch, dass ich die Tat selbst so gut wie vergessen habe, und selbst erschrocken war über die Lampe in dem Rucksack.
Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei und bin 18 jähriger Schüler...
Nun folgende Fragen in der Verzweiflung:
Wie wird das in den kommenden Schritten nun verlaufen, wenn ich dort vorgeladen werde?
Muss ich zur Vorladung einen Anwalt hinzuziehen?
Wie hoch ist in etwa eine Geldstrafe, wenn das Urteil dies ergibt?
(Beziehungsweise was wird es unterm Strich wahrscheinlich alles ergeben?)
Danke
6 Antworten
Hellsehen kann hier keiner.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass du einen Jugendrichter kennenlernst und anschließend einige Sozialstunden ableisten darfst.
Der Diebstahl ist dabei vermutlich gar nicht das Wesentliche, sondern dass durch das Entfernen der Beleuchtung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entstanden ist.
Ja, dann warte einfach mal ab, was dabei herauskommt.
Du schreibst bestraft in Anführungszeichen. Nimmst du dir Tat nicht ernst?
Wie habt ihr die Lpen abmontiert, die stehen ja nicht einfach rum, sondern sind gesichert.
Über die Strafe (ohne "") entscheidet der Richter.
Wie gesagt, ich bin noch nie in meinem Leben mit dem Gesetz ins Konflikt geraten und bereue getanes zu tiefst. Die Anführungszeichen habe ich gesetzt, da ich nicht weiß, ob es evtl auch eingestellt wird. Ergo wäre in diesem Fall keine Strafe in dem Sinne angewandt.
Und die Lampen waren einfach nur aufgesteckt, d.b. man musste sie einfach nur abziehen, die waren nicht gesichert.
Du bist 18. Du warst heftig betrunken.
Das wird zu 99% nach Jugendstrafrecht abgehandelt.
Da verbietet sich eigentlich eine Vorhersage, aber ich tippe mal auf 30 Sozialstunden.
Geldstrafe wäre dann ausgeschlossen.
Vielen Dank
Die Strafvorschriften wären
§ 242 StGB, Diebstahl, Strafandrohung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 315b StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Strafandrohung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Zwar warst du ziemlich angetrunken, aber bis zur Schuldunfähigkeit sind noch etliche Biere nötig.
Du bist zwar volljährig, aber es dürfte bei dir Jugendrecht angewandt werden. Was dir der Richter auf's Auge drückt, kann hier keiner sagen. Du musst aber mindestens mit Sozialstunden rechnen, evtl. mit Freiheitsentzug.
Meinen Sie nicht, dass das etwas Groß aufgezogen ist? Ich meine der Promillewert und die Tatsache, dass ich noch nie ein Problem mit dem Staat hatte, sprechen ja deutlich für mich? Also über eine Freiheitsstrafe würde ich mich mächtig wundern...
Ich schrieb Freiheitsentzug, nicht Freiheitsstrafe. Es könnte auch ein Freizeitarrest werden, der ist keine Strafe sindern ein Zuchtmittel.
Okay, vielen Dank... aber meinen sie die Möglichkeit bestände, dass der fall eingestellt wird? Und sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
An eine Einstellung glaube ich nicht. Ob du dir einen Anwalt nimmst, musst du selbst wissen. Es ist eine Kosten/Nutzen-Rechnung.
Hmm okay, hatte gehofft bessere Neuigkeiten zu hören. Danke Ihnen
- Du braucht keinen Anwalt.
- Sachverhalt einräumen (Alkohol könnte problematisch werden wenn Du eine Fahrerlaubnis besitzt)
- Mit 18 kommst Du vor das Jugendgericht, Strafe voraussichtlich Sozialstunden oder Jugendarrest (Keine Jugendstrafe!)
Ich besitze einen Führerschein, bin aber nicht gefahren, warum ist das trotzdem problematisch?
Die Gefährdung war, wenn es einen Unterschied macht, nicht wirklich groß, da der kleine Abschnitt der Baustelle unter einer Laterne war, und mindestens eine weitere Gelbleuchte vorhanden war..