Wie werde ich nach Baustellenleuchten Diebstahl "bestraft"?

6 Antworten

Hellsehen kann hier keiner.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass du einen Jugendrichter kennenlernst und anschließend einige Sozialstunden ableisten darfst.

Der Diebstahl ist dabei vermutlich gar nicht das Wesentliche, sondern dass durch das Entfernen der Beleuchtung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entstanden ist.

ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 17:09

Die Gefährdung war, wenn es einen Unterschied macht, nicht wirklich groß, da der kleine Abschnitt der Baustelle unter einer Laterne war, und mindestens eine weitere Gelbleuchte vorhanden war..

RobertLiebling  21.03.2021, 17:10
@ListigerLurch78

Ja, dann warte einfach mal ab, was dabei herauskommt.

Du schreibst bestraft in Anführungszeichen. Nimmst du dir Tat nicht ernst?

Wie habt ihr die Lpen abmontiert, die stehen ja nicht einfach rum, sondern sind gesichert.

Über die Strafe (ohne "") entscheidet der Richter.

ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 19:28

Wie gesagt, ich bin noch nie in meinem Leben mit dem Gesetz ins Konflikt geraten und bereue getanes zu tiefst. Die Anführungszeichen habe ich gesetzt, da ich nicht weiß, ob es evtl auch eingestellt wird. Ergo wäre in diesem Fall keine Strafe in dem Sinne angewandt.

Und die Lampen waren einfach nur aufgesteckt, d.b. man musste sie einfach nur abziehen, die waren nicht gesichert.

Du bist 18. Du warst heftig betrunken.

Das wird zu 99% nach Jugendstrafrecht abgehandelt.

Da verbietet sich eigentlich eine Vorhersage, aber ich tippe mal auf 30 Sozialstunden.

Geldstrafe wäre dann ausgeschlossen.

ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 19:29

Vielen Dank

Die Strafvorschriften wären

§ 242 StGB, Diebstahl, Strafandrohung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

§ 315b StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Strafandrohung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Zwar warst du ziemlich angetrunken, aber bis zur Schuldunfähigkeit sind noch etliche Biere nötig.

Du bist zwar volljährig, aber es dürfte bei dir Jugendrecht angewandt werden. Was dir der Richter auf's Auge drückt, kann hier keiner sagen. Du musst aber mindestens mit Sozialstunden rechnen, evtl. mit Freiheitsentzug.

ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 17:13

Meinen Sie nicht, dass das etwas Groß aufgezogen ist? Ich meine der Promillewert und die Tatsache, dass ich noch nie ein Problem mit dem Staat hatte, sprechen ja deutlich für mich? Also über eine Freiheitsstrafe würde ich mich mächtig wundern...

furbo  21.03.2021, 17:14
@ListigerLurch78

Ich schrieb Freiheitsentzug, nicht Freiheitsstrafe. Es könnte auch ein Freizeitarrest werden, der ist keine Strafe sindern ein Zuchtmittel.

ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 17:17
@furbo

Okay, vielen Dank... aber meinen sie die Möglichkeit bestände, dass der fall eingestellt wird? Und sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

furbo  21.03.2021, 17:20
@ListigerLurch78

An eine Einstellung glaube ich nicht. Ob du dir einen Anwalt nimmst, musst du selbst wissen. Es ist eine Kosten/Nutzen-Rechnung.

ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 17:22
@furbo

Hmm okay, hatte gehofft bessere Neuigkeiten zu hören. Danke Ihnen

  • Du braucht keinen Anwalt.
  • Sachverhalt einräumen (Alkohol könnte problematisch werden wenn Du eine Fahrerlaubnis besitzt)
  • Mit 18 kommst Du vor das Jugendgericht, Strafe voraussichtlich Sozialstunden oder Jugendarrest (Keine Jugendstrafe!)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ListigerLurch78 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 19:21

Ich besitze einen Führerschein, bin aber nicht gefahren, warum ist das trotzdem problematisch?