Versuchter Diebstahl, was passiert jetzt?

8 Antworten

WARUM klaut man bitte Schuhe?

Und ja, warscheinlich bekommst du eine Strafe. Es kann aber auch nur bei einer Warnung bleiben. Wenn es doch eine Strafe wird dann etwa 200€.

Dada2044 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 17:51

Danke für die Antwort. 

Erst einmal ist es vollkommen egal, ob die Sachen in einem Laden billig oder teuer sind – Diebstahl ist und bleibt verboten. Also hör auf damit, wenn du nicht irgendwann im Knast landen willst.

Es wird auf jeden Fall eine Anzeige geben. Möglicherweise hast du Glück, und das zustädndige Gericht lässt die Klage aufgrund der Geringfügigkeit der Tat (Wert<50€) und aufgrund deines Alters fallen. Positiv wirkt z.B. auch, wenn es deine erste Straftat war.

Ich hoffe, du lernst daraus und versuchs sowas nicht noch einmal. Mit 16 Jahren kannst du dir einen Nebenjob suchen und von dem Geld kannst du dir sicher auch neue Sportschuhe kaufen.

Dada2044 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 17:45

Ok, danke für die Antwort. Ich habe draus gelernt und klaue nicht mehr.

Caila  15.09.2016, 17:25

Der Wert beläuft sich insgesamt auf 63 Euro, somit schon über den Geringfügigkeitswert hinaus. 

Nadu17  15.09.2016, 17:31
@Caila

Ah, das unten habe ich wohl überlesen. Ich weiß nicht, wie viel Kulanz Gerichte dabei haben. Vielleicht werden auch 63 Euro als "geringfüfig" gewertet.

Diebstahl ist Diebstahl egal in welchem Laden und egal in welcher Preisklasse. Du kannst mit einer Anzeige, Hausverbot und Geldstrafe rechnen.

Ladendiebstahl kann mit einer Geldstrafe oder
einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden. Gegen
geständige Ersttäter werden normalerweise Geldstrafen verhängt, die sich
nach dem Warenwert des gestohlenen Gutes richten.

Ich würde Schuhe für 48 Euro nicht als billig betrachten.

Davon ab ist es unerheblich. Diebstahl ist Diebstahl

Im übrigen um so höher der Sachwert um so höher die Strafe. Bei einem Sachwert von insgesamt 63 Euro nun ja...

Da du auch bereits ins Jugendstrafrecht fällst.

Also vermutlich kommt eine Geldstrafe auf dich zu. Die in den meisten Fällen weit höher als der Wert der gestohlenen Ware ist.
Deine scheiß Aktion war somit in jeglicher Hinsicht absolut dämlich.

DU wirst dann Post bekommen und wie gesagt Vermutlich Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit.
Auch abhängig davon wie oft du schon unangenehm aufgefallen bist.

Hoffe deine Eltern ziehen dir das vom Taschengeld ab.

Ach und Hausverbot ist sehr warscheinlich.

Dada2044 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 17:49

Danke für die Antwort. Natürlich ziehen sie es mir vom Taschengeld ab.