Wie werde ich das Jobcenter los?
Zuvor, nachdem ich 2015 mein Fachabi abgeschlossen habe, hatte ich leider keinen Ausbildungsplatz gefunden und war dann ein Jahr lang arbeitslos und war abhängig vom JC (Jobcenter). Ich habe zum August 2016 eine Ausbildung zum Koch angefangen und habe mich mal endlich gefreut, etwas „unabhängiger“ zu sein, denn ich muss mir selbst noch BAB beantragen, da ich ja auch schon seit 2014 alleine wohne, wegen eines Auseinandersetzung und Meinungsverschiedenheiten mit meiner Familie. Jedenfalls habe ich neulich Post vom JC bekommen, wo die mich dazu auffordern, Unterlagen einzureichen, aber ich will nicht mehr nach deren Nase tanzen, sondern mein eigenes Ding durchziehen; natürlich mit der Beihilfe :0 Darin stand auch, dass die Bewilligungszeit andauern wird, von September 2016 bis Juli 2017.
Was muss ich tun, um unabhängiger zu werden? Und wenn ich nun BAB beantrage, fällt das Jobcentergedönst dann automatisch weg?
7 Antworten
Solange du Geld vom Jobcenter bekommst, musst du auch die für die Bearbeitung notwendigen und geforderten Unterlagen einreichen. Ansonsten können sie dich zurecht sanktionieren und mit der Zeit die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung gänzlich einstellen.
Wenn du unabhängiger sein möchtest, kannst du halt auch nicht erwarten, dass du ohne weiteres Beihilfen bekommst.
Sobald du BAB beantragst und es tatsächlich erhälst, hast du sowieso keinen Anspruch mehr beim Jobcenter.
Also lässt es dich dann auch in Ruhe. Allerdings hast du dann die BAB-Stelle an der Backe.
Alternativ gibt es natürlich immer die Möglichkeit auf Leistungen zu verzichten.
Exakt das heißt es. =) Allerdings musst du den Bescheid, den du wegen BAB bekommst, beim Jobcenter einreichen. Ab dann dürften sie dich auf jeden Fall in Ruhe lassen.
so lange du die zuschüsse behalten möchtest einfach unterlagen hin schicken und wenn du nicht mehr arbeitssuchend gemeldet bist wollen sie nur die unterlagen um die bestätigung zu haben das du ohne ihre zuschüsse nicht klar kommst
Die Sachbearbeiter vom Amt entlassen Dich gerne früher als später aus den Verpflichtungen Dich nach Aufforderungen zu melden.
Sinn der Sache ist doch auch, dass Du der Einrichtung nicht ewig am Rockzipfel, an der Kasse hängst.
solange du staatliche hilfe beanspruchen willst,musst du kooperativ sein
Soviel ich weiß, lässt man Lehrlinge als "Aufstocker" auch in Frieden. Macht doch keinen Sinn, Menschen in Ausbildung mit unsinnigen "Bewerbungstrainings" und anderen halbherzigen Schwachsinnigkeiten, an denen sich private Hobby-Psychologen goldene Eier verdienen zu belästigen.
Solange du Beihilfe bekommst hast du denjenigen an der Backe der dir das Geld gibt. Ist doch irgendwie logisch? Also such dir einen Job und schon ist alles ok.
Heißt also, wenn ich BAB beantrage, bin ich dem ALG II los, dafür halt Bezieher von BAB für drei Jahre? Also noch drei Jahre Zähne zusammenbeißen und durch?