Vater Geworden! Kind lebt bei Mutter. Jobcenter melden?

10 Antworten

Kann ich dort auch irgendwas beantragen?

Was genau meinst Du damit?

Das Kind lebt bei der Mutter. Eigentlich müsstest Du Unterhalt für das Kind und Unterhalt für die Mutter (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes) zahlen. Da aber von Dir nichts zu holen ist (ALG2) wird die Mutter neben dem Kinder- und Elterngeld, welches ihr zusteht, Unterhaltsvorschuss vom Amt beantragen.

Diesen wirst Du dann irgendwann zurückzahlen müssen, wenn es Dir finanziell einmal besser gehen sollte. Geld vom Amt fürs schwängern gibts jedenfalls für Dich nicht.

Du musst nichts angeben,weil das Kind nicht in deiner BG - wohnt und dir steht auch nichts zu,weil dir durch das Kind keine Kosten in deiner BG - entstehen !

Das macht dann schon die Mutter des Kindes bzw.hat es schon gemacht und dich als Kindsvater sowohl beim Jugendamt als auch beim Jobcenter angegeben,die schreiben dich ggf.von ganz alleine an.

Weil du keinen Unterhalt zahlen kannst,wird sie erst einmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt haben oder das noch machen,weil das eine vorrangige Leistung ist,erst wenn der Unterhaltsvorschuss + die 184 € Kindergeld,den Bedarf des Kindes nicht decken,dann springt das Jobcenter bzw. Sozialamt ( Sozialgeld ) ein und stockt auf.

Dann bekommst du auch noch Post von dort,aber die werden nur Fordern bzw.Nachweise über deine Einkünfte verlangen.

Warte erst einmal ab, ob die Kindesmutter Unterhalt von dir verlangt. Sofern ein Unterhaltstitel vorliegt und du Hartz IV als aufstockende Leistung zum Arbeitseinkommen bekommst, kannst du den Unterhalt als Freibetrag beim Arbeitseinkommen geltend machen (zusätzlich zu jenem Freibetrag, den jeder Aufstocker bekommt) - natürlich nur, wenn du auch die Zahlung nachweist. Erhältst du jedoch nur Hartz IV, ohne Zuverdienst, dann kannst du keinen Unterhalt zahlen und erhältst auch keinen Zuschuss vom JobCenter.

nein du hast keinen anspruch auf leistungen für dein kind.

du bist unterhaltspflichtig für mutter und kind, als auch die erstausstattung ist durch dich zu finanzieren. wichtig ist also das du in die pötte kommst und dir einen job und nebenjobs suchst um die sache zu finanzieren. sie kann unterhalt auch einklagen wenn du nichts machst, dann wird dir fiktives einkommen angerechnet und du zahlst dann halt als alg2he 225 euro aus deinem regelsatz und musst sehen wie du mit dem rest zurecht kommst.

Nein musst nicht Melden es sei ihr Wohnt zusammen aber das scheint nicht so zu sein,und mehr Leistung bekommst du auch nicht,ehr die Mutter so sie ALG II bekommt