Antrag auf Heizkosten Übernahme keine Reaktion und Zahlung von Jobcenter
Hallo,
Ich habe mitte August diesen Jahres die Heiz und Nebenkosten Abrechnung vom Vermieter bekommen und hatte umgehend einen Antrag auf Übernahme der Kostwn beim Jobcebter gestellt. Habe bis heute keinerlei Antwort vom JC erhalten. Im Oktober habe ich dann einen Brief mit Kopie von Mahnschreiben meines Vermieters versendet und um schnelle Bearbeitung gebeten. Auch darauf habe ich keine Antwort erhalten. Bei der Hotline wurde mir gesagt, ich solle Geduld haben, da die Bearbeitungszeit bis zu 12 Wochen dauern kann. Vor 2 Wochen waren die 12 Wochen um und ich habe persönlich einen Brief in den Briefkasten des JC eingeworfen, in dem ich deutlich machte, dass ich zum Sozialgericht gehe und eine Einstweilige Verfügung beantrage, wenn das Geld am 28.11 sprich heute auf dem Konto ist. Gerade eben Kontoauszug geholt und wieder nichts drauf. Fühle mich allmählich auf vereppelt. Montag habe ich vor zum Sozialhericht zu gehen und zu klagen. Weiß jemand zufällig, weshalb das JC alles so dreist ignoriert?
6 Antworten
Leider bist du da nicht alleine, das JObcenter veursacht ständig bundesweit Ärger und ignoriert Rechte der Leistungsempfänger. Ich würde dir raten, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen und dich rechtlich beraten zu lassen.
Ich würde am Montag alle benötigten Schreiben und Nachweise mit ( Mahnungen usw. ) zum Jobcenter nehmen und mich in die Leistungsabteilung weiterleiten lassen !
Sollten sie dich an der Info abwimmeln wollen,dann verlangst du den Amtsleiter zu sprechen und dem kannst du dann deine Situation noch mal darlegen und eine Barauszahlung der Nachzahlung inkl.Mahngebühren fordern,so das du das am Monat gleich noch einzahlen bzw.überweisen kannst.
Das hätte ich an deiner Stelle schon längst gemacht und nicht so lange nur telefonischen Kontakt gehalten,das bringt in der Regel nämlich nicht sehr viel.
Wird dann auch nicht auf dein bitten eingegangen,dann kannst du immer noch mit dem Sozialgericht anfangen,ggf.hilft das dann.
Hallöchen, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das JC nichts dreist ignoriert. Kann nur soviel sagen, dass es interne Dinge sind, die daran hindern alles schnellstmöglichst zu bearbeiten (Personalmangel, interne Umstellung bzgl. Verteilung von Akten (nach BG-Nr., Kd-Nr., alphabetische Anfangsbuchstaben, Umstellung der Programme von A2LL auf Alegro), ect.
Klar, dass dies die Kunden nicht interessieren muss, was hinter den Kulissen abläuft. Die Kunden haben einen Anspruch, dass deren Bearbeitung nach Einreichung von Unterlagen erfolgen sollte.
Würde empfehlen, am Montag doch mal persönlich vorzusprechen. Die Hotline, kann jeweils nur den aktuellen Bearbeitungsstand sagen und erst dann eine Nachricht an das JC senden, wenn die vorgegebenen Bearbeitungszeiten abgelaufen sind.
Sollte es zu keinen Erfolg beim JC kommen, dann auf jedenfall beim Sozialgericht vorsprechen.
Viel Erfolg.
Tja, dann sehr gut. Aber DOCH, das Jobcenter in der Regel ignoriert sogar richterliche Beschlüsse dreist.
Das fragst du doch am besten dein Jobcenter selbst. Ich gebe zu, diese Zeit ist schon verhältnismäßig lang. Im übrigen ist es so, dass das Jobcenter deine Nebenkostenabrechnung und die ausstehenden Nachzahlungen ohnehin nicht oder evtl. nur teilweise übernehmen wird. Es ist schon an dir, die Angelegenheit mit deinem Vermieter zu regeln und zu einer Lösung zu kommen. Wenn du dich jedoch auf die Übernahme der Zahlung durch das Jobcenter verlässt und somit die Zahlungsfrist (falls diese rein rechtlich überhaupt zulässig ist) verstreichen lässt, so ist es einzig deine Schuld, wenn dein Vermieter dir jetzt Mahnungen zukommen lässt und evtl. irgendwann einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirken wird. Du und niemand sonst ist der Vertragspartner deines Vermieters und ausschließlich du bist dafür verantwortlich, deinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das Jobcenter ist da ganz außen vor. Die werden deine Nebenkostenabrechnung überprüfen und gegebenenfalls einen Teil übernehmen, das ändert aber zunächst einmal nichts an deiner Verpflichtung deinem Vermieter gegenüber. Mit der Androhung, das Sozialgericht zu bemühen, wirst du deine Situation nicht unbedingt verbessern, zumal du begründen musst, gegen welches Sozialgesetz dein Jobcenter verstoßen hat. Klar, die ganze Angelegenheit ist sehr ärgerlich und nicht selten hat man diese Probleme, aber es geht auch anders. Ich selber beziehe derzeit ALG II als Aufstockung und ich habe in meinem Leben immer die Erfahrung gemacht, dass man bei Behörden am weitesten kommt, wenn man nett, höflich, offen, ehrlich und aufgeschlossen auf die Mitarbeiter zugeht. Ich wünsche dir viel Erfolg!
warum die das machen,weiß ich auch nicht.Aber du bist nicht der Einzige.Bei mir hat es auch so lange gedauert.Allerdings war es bei mir das Sozialamt