Kann das Jobcenter mich auffordern als alleinerziehende Mutter Vollzeit zu arbeiten?
Hallo, habe hier ja schon mehrere Fragen diesbezüglich gestellt, zu dem ALGII und erneut eine Frage diesbezüglich. Seit dem ich nun Aufstockung beziehe erhalte ich andauern Post vom Jobcenter, nun soll ich da wieder vortanzen, um meine berufliche Situation bzw. Eingliederung zu besprechen???!!! Aber ich habe doch bereits einen Job, zwar halbtags, aber immerhin habe ich Arbeit. Ich bin eine alleinerziehende Mutter, meine Tochter ist 12 und mein Sohn wird im November 9. Ausserdem kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht jede beliebige Arbeit annehmen, In dieser Firma arbeite ich nun seit einem Jahr und habe die Möglichkeit trotz gesundheitliche Defizite hier evtl. in ein paar Jahren aufzusteigen und somit besser bezahlten Job zu bekommen. Wollen die tatsächlich, dass man so eine Chance aufgibt, um evtl. irgendwo ein- zwei Stunden länger arbeiten zu können. Vor allem, in der heutigen Arbeitsmarktsituation. Oder soll ich mir da kein Kopf machen? Mein Termin ist Ende nächste Woche und ich bekomme jetzt schon Herzklopfen, wenn ich daran denke!!
7 Antworten
Das Job-Center ist daran interessiert, dass du wieder in eine Vollzeitarbeit kommst, damit du nicht mehr auf H4 angewiesen bist. Es ist keine Schikane, sondern eine Hilfe!
Der Steuerzahler kann nichts dafür, dass du Alleinerziehend bist und es sollte dein Bestreben sein, mitzuarbeiten.
Gesundheitliche Probleme sind der Hauptgrund, heute nicht arbeiten zu gehen. Ganz sicher kannst du das durch ärztliche Gutachten beweisen, dass dir eine Mehrarbeit nicht zuzumuten ist.
Andere Mütter gehen auch Vollzeit arbeiten, warum meinst DU, dass das für dich nicht gilt? Wenn du genug Unterhalt bekommst, um deinen Lebensunterhalt und den der Kinder zu bestreiten, dann zwingt dich kein Mensch arbeiten zu gehen. Aber so lange du vom Geld anderer Leute lebst, unterliegst du einigen Regeln! denen zu zu folgen hast...so ist das nun einmal.
Wollen die tatsächlich, dass man so eine Chance aufgibt, um evtl. irgendwo ein- zwei Stunden länger arbeiten zu können.
Eine "Chance" ist eben keine Garantie, sondern eine Chance. es kann eben auch anders kommen.. Die heutige Arbeitsmarktsituation ist eher kein Argument - wir haben annähernd Vollbeschäftigung^^ Und wenn das jüngste Kind schon 7 oder älter ist, sind auch die Kinder kein Argument mehr.
Und ja: Da Du verpflichtet bist, nach besten Kräften Deinen Hilfebedarf zu mindern oder zu beseitigen, darf Dich das Jobcenter auffordern, Dich um eine Beschäftigung zu bemühen, bei der Du mehr verdienen kannst.
klar können sie dich auffordern, wenn du 1 oder 2 stunden länger machen würdest währ es aber immer noch kein vollzeitjob, ich denke die versuchen die zuschusszahlungen zu drücken, damit sie nicht soviel zahlen müssen, frag doch ob du n zuschuss für kinderbetreuung bekommen kannst ?
du musst aber nicht unbedingt vollzeit arbeiten herzklopfen brauch man da auch nicht vor haben, sind alles menschen, versuch einen schwerbehindertenausweis zu bekommen wegen deiner gesundheit, oder ne gleichstellung, daraus ergäben sich für dich noch mehr fördermöglichkeiten wieder in arbeit zu kommen
Hingehen, zusätzliche Person z.B.: Freundin mitnehmen als Beistand nach § 13 SGB X, brav zuhören und vor allem nichts unterschreiben.
Beistand soll hinterher Gedächtnisprotokoll schreiben.
Wird Beistand seitens SB abgelehnt, oder wird gedroht, direkt zum Geschäftsführer dieses Jobcenters um das zu unterbinden.
Fuer das Jobcenter zaehlt das "jetzt", nicht das was du in ein paar Jahren haben kannst- wenn die Firma nicht bis dahin zusperrt oder dich rauswirft.
Ja, sie koennen von dir Vollzeitarbeit verlangen. Spaetestens dann, wenn du derzeit ergaenzend Hartz4 bekommst. Wenn sie dich also erfolgreich vermitteln, musst du die Stelle auch annehmen- auch wenn sie nicht deiner Qualifikation entspricht.
Wenn du jedoch einen weiteren kleinen Job annimmst und dadurch soviel Einkommen in Summe hast, dass du nicht mehr auf ergaenzende finanzielle Hilfe vom Amt angewiesen bist, kannst du jeden aus deiner Sicht unsinnigen Vermittlungsversuch zurueckweisen.