hartz 4 ans Amt zurückzahlen
Meine Ex-Frau bezieht schon eine Weile Hartz 4. Bereits im Trennungsjahr hat Sie Hartz 4 bezogen. Bedingt durch unsere Scheidung erwartet Sie jetzt Zugewinn von mir. Darf das Amt meiner Ex-Frau vom Zugewinn Geld abziehen, um sich das gezahlte Geld zurückzunehmen?
7 Antworten
ja,darf das amt,denn sie sind ja in vorleistung gegangen und versuchen erst mal geld vom mann zu bekommen und wenn das nichts ist,wird ihr das angerechnet,denn sie kommt ja mit dem zugewinn über ihren lebensunterhalt,den sie vom amt bezieht und was sie darüber bekommt muss gemeldet werden ,da sich die finanziellen verhältnisse geändert haben und da ist sie rechenschaft schuldig und hat es auch am amt unterschrieben. sie können auch jeder zeit die kontoauszüge prüfen ,wie das konto geführt wird und alles was darauf eingeht ,seine richtigkeit hat,sonst kassiert man vom amt und bekommt 100€ nebenher,die keiner bemerkt,so geht das nicht und deshalb ist sie rechenschaft schuldig. und ich denke es wird angerechnet,da sie das melden muss,wenn sie das nicht macht,kann es passieren ,das es nichts mehr gibt. ich hoffe es hilft,viel glück.
Der Zugewinn gilt m. E. als Einkommen, aber für die Vergangenheit darf dann nichts abgezogen werden, nur bei künftigen Zahlungen.
Wie ist es dann?
Ja
du kannst sogar für alle Hartz4 Leistungen in Anspruch genommen werdendes zur Höhe deiner Möglichkeiten
Sofort zum Fachanwalt Familienrecht Gegenwind es gerichtlich klären
im System Deutschland ist der Mannder Zahlenann
Zugewinn
geht so
jeder sein Anfangsvermögenund Endvermögenzum Zeitpunkt Schrifungsantrag
ist gleich Zugewinnder geteilt wird
Leider darf sie , insofern du gut verdienst Ansprüche auf Geld von dir haben . Es kommt jedoch auch darauf an,wesshalb sie HarzIV bezieht,wer sich hier von wem getrennt hat und was in den Scheidungsunterlagen steht.
Ja, das darf das Amt.
Und das ist auch richtig so.
Das stimmt nicht